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Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

Habe mich mal im Inet auf einigen Seiten umgesehen und folgendes gefunden:



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Dies gibt das was ich so gefunden habe am besten und auch verständlich wieder. Alle Meinungen/Fachkenntnisse kann ich hier jetzt nicht wiedergeben, ich empfehle jedoch mal eine Suche in den einzelnen, bekannten Rechtsforen!
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

es ist halt so, das der Kabelanschluss nicht bestandteil der Betriebskosten ist, sondern bestandteil des Mietvertrages, eben wie die Betriebskosten und kosten für Warmwasser und soweiter
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

Wenn ich dich also richtig verstehe, werden in dem Mietvertrag die Kosten für die Nutzung von Kabelfernsehen als Umlage (sprich als Nebenkosten) im Mietvertrag aufgeführt und somit gezahlt.

Ich denke mal das dann der letzte Abschnitt aus dem in dem Spoiler enthaltenen Text für dich von Interesse sein sollte.
 
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