Bastisdad
Power Elite User
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss
Habe mich mal im Inet auf einigen Seiten umgesehen und folgendes gefunden:
Habe mich mal im Inet auf einigen Seiten umgesehen und folgendes gefunden:
Die laufenden monatlichen Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig. Ein Mieter, der dem Kabelanschluss nicht zugestimmt hat, muss die Betriebskosten hierfür nicht bezahlen (AG Hanau, WM 89, 189). Für Sozialwohnungen bestimmt das ausdrücklich § 24a Neubaumietenverordnung für die monatlichen Grundgebühren.
Der Vermieter kann die Wohnungen der Mieter, die keinen Kabelanschluss wünschen, mit einem Sperrfilter ausrüsten. Diese Wohnungen werden dann über das Kabelnetz mitversorgt, zu empfangen sind jedoch nur die öffentlich-rechtlichen Sender. Die Kosten für einen Sperrfilter muss der Vermieter tragen (AG Freiburg, WM 96, 2859).
Enthält der Mietvertrag eine Vereinbarung zur Umlage der Betriebskosten für das Kabelfernsehen, muss der Mieter sie auch zahlen. Hat er beim Einzug einen Mietvertrag unterschrieben, der die laufenden Kabelfernsehgebühren bei den Betriebskosten aufführt, kann er gegen die Kostenumlage keine Einwände erheben. Das gilt auch, wenn er den Kabelanschluss nicht nutzen möchte oder nicht nutzen kann, weil sein Fernsehgerät nicht kabeltauglich ist
Der Vermieter kann die Wohnungen der Mieter, die keinen Kabelanschluss wünschen, mit einem Sperrfilter ausrüsten. Diese Wohnungen werden dann über das Kabelnetz mitversorgt, zu empfangen sind jedoch nur die öffentlich-rechtlichen Sender. Die Kosten für einen Sperrfilter muss der Vermieter tragen (AG Freiburg, WM 96, 2859).
Enthält der Mietvertrag eine Vereinbarung zur Umlage der Betriebskosten für das Kabelfernsehen, muss der Mieter sie auch zahlen. Hat er beim Einzug einen Mietvertrag unterschrieben, der die laufenden Kabelfernsehgebühren bei den Betriebskosten aufführt, kann er gegen die Kostenumlage keine Einwände erheben. Das gilt auch, wenn er den Kabelanschluss nicht nutzen möchte oder nicht nutzen kann, weil sein Fernsehgerät nicht kabeltauglich ist
Dies gibt das was ich so gefunden habe am besten und auch verständlich wieder. Alle Meinungen/Fachkenntnisse kann ich hier jetzt nicht wiedergeben, ich empfehle jedoch mal eine Suche in den einzelnen, bekannten Rechtsforen!