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Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

na für solche harten Themen ..... "mit Eier in die Hose" haben wir ja zum Glück dich ..... das reicht locker für's ganze Board :DDD

du scheinst keinen blassen Schimmer darüber zu haben, über was du redest. wenn der Vermieter im Recht ist, und das ist er im Falle des bestehenden Mietvertrages und der darin enthaltenen Klausel, dann nützt einem auch so ein "suppa-coola-czutok-geschwafel" nix ......

der richtige Vermieter macht dich so "nackig" ..... da träumst du von und zahlst alles. weil er "in dem hier diskutierten Fall" .... ganz einfach im Recht ist.

und der macht in dem Moment nicht was er will ..... sondern er besteht auf sein Recht und sein Geld. und der Dumme ist dann so ein "Schlaumi" wie du .... der hinterher auch noch die eventuellen Gerichtskosten an den Hacken hat ;-)
 
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AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

Wir hatten als ich noch zur Miete gewohnt hatte, auch einen Kabelanschluss im Haus(im Keller). Jedoch mußte trozdem jeder der es wollte, einen Einzelvertrag mit der Kabelfirma abschließen. Die durften nur bis ins Haus rein und mußten dann jeden Mieter fragen, ob die Kabelfernsehen haben wollen.
Ich denke aber auch wenn es im Mietvertrag steht, muß ich zahlen, ich weiß ja vorher was ich unterschreibe. Ich kenne auch Fälle von Eigentümergemeinschaften wo Leute zahlen weil die Mehrheit für Kabel war.

Die daneben bei Empfang über Kabel zusätzlich anfallenden monatlichen Kosten und Grundgebühren fallen i.d.R. unter BetrkV § 2 Nr. 15 a+b. Sie sind (ggf über den Vermieter) an die Kabelgellschaft zahlen und können unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, ob die Kabelgesellschaft z.B. nur den Hausanschluss bis Übergabepunkt oder auch das hausinterne Verteilnetz zur Verfügung gestellt/finanziert hat.
Dabei ist ggfs. zu unterscheiden:
- Gebühren für die Signallieferung per Kabel: nur vom tatsächlichen Abnehmer der Leistung zu zahlen (unverplombte Anschlussdose in der Wohnung)
- Gebühren für die Einrichtung/Installation bis Übergabepunkt ans hausinterne Verteilnetz und ggf. für das hausinterne Verteilnetz: i.d.R. von allen angeschlossenen Wohnungen zu zahlen, die die Nutzungsmöglichkeit haben (egal ob verplombt/unverplombt)
Hat der Vermieter die Kosten für das hausinterne Verteilnetz, den Hausanschluss getragen, kann er statt der Kabelgesellschaft hierfür im Rahmen der umzulegenden Betriebskosten einen monatl. zu zahlenden Betrag vereinbaren oder eine Mieterhöhung nach § 559 BGB verlangen (11% der aufgewendeten Baukosten verteilt auf alle angeschlossenen Wohnungen)

Für eine Umlage der Betriebskosten (Nebenkosten), ist grundsätzlich im Mietvertrag (umlagefähige Betriebskosten) eine entsprechende Vereinbarung erforderlich.
Dabei reicht auch ein Verweis auf die "Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten" > Betriebskostenverordnung, da die Kosten für Kabelempfang (samt hierfür verbrauchtem Strom) unter § 2 Nr. 15 a+b explizit aufgeführt sind.

Zur Frage der Verweigerung: Bislang ist die Rechtsprechung i.d.R. der Ansicht, dass die Neuerrichtung eines Kabelanschluss/hausinternen Verteilungsanlage eine vom Mieter zu duldende "wohnwertverbessernde Modernisierungsmassnahme" i.S. § 554 Abs. 2 BGB darstellt.
Z.B. zuletzt BGH (VIII ZR 253/04, Urteil vom 20.7.2005): Kabel <> DVB-T
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Will ein/e Mieter/in keinen Kabelanschluss, stellt sich die Frage, ob er/sie die Installation dennoch dulden muss. Es wird überwiegend bejaht, dass der Kabelanschluss eine Modernisierungsmaßnahme darstellt und daher zu dulden ist. Es ist jedoch immer im Einzelfall vor Ort zu prüfen, ob der Kabelanschluss tatsächlich eine Verbesserung ist oder nicht.

oder


Gerade bei nachträglichem Gemeinschaftsvertrag durch den Vermieter, wenn bereits Kabel- oder andere Empfangsmöglichkeit besteht, wird es sehr auf die Verhältnisse des Einzelfalls ankommen. Womöglich wird es durch den Gemeinschaftsvertrag für die bereits "Kabel-beziehenden" Mieter sogar günstiger und/oder die "nicht-Kabel-Bezieher" haben dadurch die Möglichkeit mehr Programme zu empfangen.
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

Damit währe das ja jetzt geklährt.
Ich habe auch Vermietet, allerdings mit Sat Anschluß.
Mein Steuerberater hatte mich darauf hingewiesen das ich ohne weiteres auch Miete für den Anschluß verlangen kann, egal ob der Mieter ihn will oder nicht.
Es muß nur im Mietvertrag stehen bevor der Mieter den Unterschreibt.
Jetzt nehm ich 1,50 €/Monat. Davon wird der Strom für den Verteiler und Umkosten Bezahlt wenn mal was ist ( Sturm/Blitzschaden, Modernisierung ).
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

ich sehe das genauso, leider wirst du wohl zahlen müssen
 
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AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

super hinweis, danke. werde ich beim nächsten mal mit berücksichtigen.
 
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AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

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Der Vermieter ist verpflichtet die TV Basisversorgung zu gewährleisten damit die Mieter ihr Grundrecht auf Information wahrnehmen können.

Der Basisanschluss mit den Grundprogrammen ist mit dabei in den Nebenkosten. Somit verhindert der Vermieter auch einen wilden Antennenwald oder Schüsselparade an und auf dem Haus.

Wer dann mehr will, als nur das Grundpaket, muss einen Extravertrag mit dem Kabelanbieter für die Premiumprogramme abschließen.
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

ich muss dass nochmal rauskramen,

ich habe durch zufall erfahren, das mein Kabelanbieter (Primacom) pleite ist,

wenn nun ein anderer Anbieter dies übernimmt, gelten dannnoch die Verträge des Vermieters mit der Primacom, oder komm ich dann um die aufgezwungenen Kabelkosten herum, nutze ja eine Schüssel, und bisher keine Briefe vom Vermieter, wegen Verschandelung oder so, wie auch, sieht ja keiner wenn er nicht auf meinem Balkon steht

EDIT 2.1.2011

und nochnal raus geholtnun wird ja alles umgestellt auf digital
da bekommen wir die smartcard für die privaten Sender (RTL sat.1 u.s.w) kostenlos, den passenden Reciver sollen wir aber alle selber besorgen, Vermieter hat schon wieder einen Vertrag mit der Primacom geschlossen, kann ich bei der Gelegenheit irgendwie die Kabelgebühren entfernen lassen, den der Vermieter weis ja schon, dass ich den Anschluss nicht nutze, und langsam wird´s echt teuer, sollen dann 12,-€ im Monat sein, also 144,-€ im Jahr, die ich wesendlich sinvoller anlegen könnte
 
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AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

muss dann dann doch nochmal hochholen

nun hat mir mein Vermieter eine Zahlungsvereinbarung für die erhöten Preis des Kabelanschlusses geschickt, den soll ich unterschreiben und zurück schicken

muss ich das den wirklich, ich wills ja wie gesagt garnicht haben

es geht hier nicht um eine Grundversorgung, sondern um das TV-Komplettpaket von Primacom

ich wohne jetzt schon 1,5 Jahre in der Wohnung, von Anfang an, steht die Schüssel auf dem Belkon die kein Schwein sieht der nicht bei mir auf dem Balkon steht, daher hat sich auch noch keiner beschwerd

ich will deisen :emoticon-0183-swear Kabelanschluss nicht, er wurde mir trotzdem aufgedrückt weil er im Mietvertrag steht und nun soll ich auch nochmehr dafür zahlen nur weil die auf digital umstellen

ich schau seit über 6 Jahren digitales Fernsehen auch ohne Kabelanschluss:emoticon-0172-mooni

gibt es irgend eine Art Sonderkündigungsrecht auf Grund der Preiserhöung ähnlich wie beim Strom oder so, es kann doch nicht sein, dass ich 144€ im Jahr für einen Kabelanschlusszahle den nicht mal nutzen will
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

dein bester freund ist der Rechtsanwalt , der wird das für dich klären

man kann kein einzigen zu ergend was zwingen nur weil der vermiter ein abkomen mit ergend ein Kabel anbiter gemacht hat , auch wenn die gebuhren in mite drin sind , must du es nicht akzeptiren.
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

ev hilft Dir da auch mal ein Gang zum örtlichen Mieter-Verein - die geben Dir gg ein gewisses Entgeld ne recht brauchbare Beratung mit eben z.B. rechtlichen Möglichkeiten

der Vermieter muss nicht immer alles durchbekommen, nur weil man ja grundsätzlich nen gutes Verhältnis haben will :)
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

das Gewisse entgeld ist ein Jahresbeitrag plus Aufnahmegebühr und soweiter

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bleibt die Frage ob die Beratung beim Anwalt für Mietrecht nicht billiger ist
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

wenn das im mietvertrag so festgehalten ist wird es schwer werden etwas dagegen tun zu können, da wie du ja schreibst niemand was von deiner schüssel weiß.
ich hatte hier jahrelang KD. war alles in der miete mit drin und wurde vom vermieter bezahlt. hab mich dann auch entschieden für KD dsl/telefonflat. vor 2 jahren hat mein vermieter den vertrag mit KD gekündigt weil es ihm zu teuer wurde. er hat dann eine schüssel angebaut und per kanalumwandler wurde dvb-c eingespeist.
ich bekam dann einen anruf von KD das auch mein privat bestehender vertrag gekündigt wurde, seitens von KD, weil die alles im keller wieder abbauen mußten. innerhalb 3 tagen wurde bei mir alles abgeschaltet und ich durfte mir einen neuen Provider suchen.
 
AW: Vermieter verpflichtet zum Kabelanschluss

der Vermieter weis von meiner Schüssel, er hat unter bestimmten Vorrausetzungen (nicht in die Fassade bohren und so Sachen) dem Aufstellen der Schüssel zugestimmt

sprich der Vermieter weis bescheid, dass auf meinem Balkon eine Schüssel steht und ich diese auch nutze, und daher diesen :emoticon-0183-swear Kabelanschluss garnicht will
 
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