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PC & Internet Verbraucherzentrale warnt vor falschen Zahlungsaufforderungen

Aktuell erhalten Verbraucher mehrseitige und professionell anmutende Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen,
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die Brandenburger Verbraucherzentrale. Den Betroffenen wird vorgeworfen, einen Pornofilm öffentlich zum Download angeboten zu haben. Die Überweisung soll nach Irland erfolgen.

Die IBAN zur Überweisung beginnt mit dem Kürzel IE. Der Betrag beläuft sich laut den der VZB vorliegenden Schreiben auf 747,60 Euro. Die Absender hoffen offenbar darauf, dass die angeschriebenen Verbraucher aus Scham einen Betrag von mehr als 700 Euro bezahlen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät Betroffenen, nicht zu reagieren und auf keinen Fall zu zahlen.

„Diese Abmahnungen sind frei erfunden. Die Kanzlei, die die Verbraucher:innen anschreibt, existiert nach unseren Recherchen nicht unter der angegebenen Berliner Adresse“, erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. „Betroffene sollten sich von dem Schreiben nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall zahlen“, rät die Verbraucherschützerin.

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Quelle; caschys
 
Hallo.

Eigentlich sollte jeder wissen, ob und was er zum Download angeboten hat. Aber da wird wahrscheinlich gezielt die Angst der Betroffenen ausgenutzt, möglicherweise gehackt worden zu sein. Vielleicht steht in dem Schreiben, dass von der IP-Adresse des Genannten der Film hochgeladen wurde.

Viele Grüße.
 
Fake-Abmahnungen zu Erotikfilmen in Umlauf

Fake-Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen zu Erotikfilmen kursieren derzeit vermehrt bei Brandenburger Verbrauchern.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt aktuell vor Fake-Abmahnungen. Diese sollen bei Brandenburger Verbrauchern gerade häufiger im Briefkasten landen. Offenbar stellt die vermeintliche Kanzlei Duvenhoff, Lombardi & Cie Schadenersatzforderungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen bezüglich Erotikfilmen in Rechnung. Wie die VBZ rät, sollen Betroffene nicht darauf reagieren und keinesfalls zahlen.

Satte 747,60 Euro fordert die Kanzlei Duvenhoff, Lombardi & Cie in letzter Zeit von Verbrauchern aus Brandenburg. Die Anwälte klären in einem “mehrseitigen und professionell anmutenden Schreiben” darüber auf, dass sie im Auftrag der Firma MG Premium Ltd. mit Sitz in Zypern handeln. Diese befänden sich im Besitz der Urheberrechte an einem Pornofilm, der ohne ihre ausdrückliche Zustimmung im Netz gelandet sei.

Fake-Abmahnungen setzen auf Schamgefühl der Angeschriebenen

Konkret wird den Betroffenen vorgeworfen, sie hätten besagten Film öffentlich zum Download angeboten. Überweisen sollen sie das Geld auf ein Konto nach Irland, die IBAN zur Überweisung beginnt mit dem Kürzel IE. Augenscheinlich setzt der Absender auf das Schamgefühl der angeschriebenen Verbraucher. Die Kanzlei erwartet, dass die Betroffenen gerade deshalb den geforderten Betrag begleichen würden, so die VBZ.

Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB, informiert, “Diese Abmahnungen sind frei erfunden. Die Kanzlei, die die Verbraucher:innen anschreibt, existiert nach unseren Recherchen nicht unter der angegebenen Berliner Adresse. Betroffene sollten sich von dem Schreiben nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall zahlen”.

Allein die Aufforderung, Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen, wäre ein Indiz dafür, dass es sich hierbei um Fake-Abmahnungen handelt. Kahnert klärt auf, dass ausländische Bankverbindungen daran zu erkennen sind, “dass die IBAN nicht mit den Buchstaben DE für Deutschland beginnt”.

Vorsicht sei aber dennoch angeraten, denn natürlich ist nicht jede Abmahnung zu einer Urheberrechtsverletzung frei erfunden. Wie Kahnert rät, so sollen grundsätzlich “Verbraucher:innen umgehend reagieren und sich juristische Unterstützung holen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert“. Wer diesbezüglich unsicher ist, ob er eine Fake-Abmahnung oder eine berechtigte Abmahnung erhalten hat, solle sich an die VBZ wenden und sich dort beraten lassen.

Quelle; Tarnkappe
 
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