Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erhebt schwere Vorwürfe gegen den Mobilfunkanbieter klarmobil.
Demnach sollen Kunden durch irreführende Telefonanrufe in kostenpflichtige Zusatzverträge gedrängt worden sein ohne ihre ausdrückliche Zustimmung.
Ein Beispiel aus Niedersachsen zeigt, wie dabei vorgegangen wurde:
Ein Kunde wurde angerufen und erhielt das Angebot, unverbindliche Informationen zu einer Hörbuch-App und einem Virenschutz zu erhalten.
Statt der versprochenen Unterlagen entdeckte er jedoch eine Auftragsbestätigung in seinem Online-Kundenkonto.
Nach einer kurzen, kostenlosen Testphase wurden ihm plötzlich 9,99 Euro pro Monat für diese Dienste berechnet obwohl er keinen Vertrag abgeschlossen hatte.
Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale erklärt:
„Dieses Vorgehen ist uns nicht neu.
Viele Kunden berichten, dass sie lediglich Informationen zugesagt bekommen haben, später aber trotzdem mit Gebühren für unerwünschte Dienste konfrontiert wurden.“
Rechtlich ist die Sache klar:
Ein Vertrag darf nur dann zustande kommen, wenn der Kunde eindeutig zustimmt– und zwar nach sorgfältiger Prüfung aller Informationen.
Diese bewusste Zustimmung sei in den geschilderten Fällen nicht gegeben, so die Verbraucherzentrale.
Betroffene können sich zur Wehr setzen:
Auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen stehen kostenlose Musterbriefe bereit, mit denen man sich gegen ungewollte Verträge und unerlaubte Werbeanrufe wehren kann.
Wichtig zu wissen:
Telefonwerbung ist nur erlaubt, wenn man ihr vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Verbraucherschützer raten allen klarmobil-Kunden, ihre Rechnungen regelmäßig zu kontrollieren und bei Unklarheiten schnell zu handeln.
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Demnach sollen Kunden durch irreführende Telefonanrufe in kostenpflichtige Zusatzverträge gedrängt worden sein ohne ihre ausdrückliche Zustimmung.
Ein Beispiel aus Niedersachsen zeigt, wie dabei vorgegangen wurde:
Ein Kunde wurde angerufen und erhielt das Angebot, unverbindliche Informationen zu einer Hörbuch-App und einem Virenschutz zu erhalten.
Statt der versprochenen Unterlagen entdeckte er jedoch eine Auftragsbestätigung in seinem Online-Kundenkonto.
Nach einer kurzen, kostenlosen Testphase wurden ihm plötzlich 9,99 Euro pro Monat für diese Dienste berechnet obwohl er keinen Vertrag abgeschlossen hatte.
Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale erklärt:
„Dieses Vorgehen ist uns nicht neu.
Viele Kunden berichten, dass sie lediglich Informationen zugesagt bekommen haben, später aber trotzdem mit Gebühren für unerwünschte Dienste konfrontiert wurden.“
Rechtlich ist die Sache klar:
Ein Vertrag darf nur dann zustande kommen, wenn der Kunde eindeutig zustimmt– und zwar nach sorgfältiger Prüfung aller Informationen.
Diese bewusste Zustimmung sei in den geschilderten Fällen nicht gegeben, so die Verbraucherzentrale.
Betroffene können sich zur Wehr setzen:
Auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen stehen kostenlose Musterbriefe bereit, mit denen man sich gegen ungewollte Verträge und unerlaubte Werbeanrufe wehren kann.
Wichtig zu wissen:
Telefonwerbung ist nur erlaubt, wenn man ihr vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Verbraucherschützer raten allen klarmobil-Kunden, ihre Rechnungen regelmäßig zu kontrollieren und bei Unklarheiten schnell zu handeln.