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Die Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen Amazon Prime Video mit einer Sammelklage vor. User können sich der Verbandsklage anschließen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon Prime Video gestartet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stuft die Preiserhöhung bei Amazon Prime Video als rechtswidrig ein. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich seit gestern für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden.
Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet einseitige Angebotsanpassung
Bereits Anfang Januar kündigte Amazon für seinen Video-Streaming-Dienst Amazon Prime Video Werbeeinspielungen in Filmen und Serien zum 5. Februar an. Sie stellten User des Angebotes vor die Entscheidung, entweder Werbeunterbrechungen zu akzeptieren oder eine monatliche Zahlung von 2,99 Euro zu entrichten. Damit bliebe alles wie bereits zuvor werbefrei.Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte Amazon ab und klagt nun
Die Einführung von Werbung stelltDu musst dich
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eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar. Der vzbv sieht in dieser Preisänderung eine versteckte Preiserhöhung. Folglich ist aus seiner Sicht eine alleinige Information über die Änderung auch auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichend.Vielmehr müsse Amazon für Amazon Prime Video dafür die ausdrückliche Zustimmung seiner Nutzer einholen. Diese wäre schon notwendig, bevor Amazon solche wesentlichen Änderungen umsetzt. Wie vzbv feststellte, war in dem Information Schreiben des Konzerns hiervon nicht die Rede. Damit handelt Amazon aus Sicht des Verbands irreführend. Michael Hummel, Rechtsexperte Verbraucherzentrale Sachsen, stellt fest:
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heißt es:Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Amazon begründet die Änderungen damit, „weiterhin in attraktive Inhalte zu investieren und diese Investitionen über einen langen Zeitraum weiter zu steigern“.
Amazon Prime Sammelklage: Klageregister für Verbraucher geöffnet
Seit DonnerstagDu musst dich
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bezüglich der Amazon Prime Video Sammelklage für alle Amazon-Kunden geöffnet, die vor dem 5. Februar ein Prime-Video-Abo hatten. Mit ihrem Eintrag in das Register können Verbraucher gegen Amazons neue Verfügung nun ihre Ansprüche zu der Sammelklage kostenfrei anmelden. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) stellte diesbezüglich ein Online-Anmeldeformular extra zur Verfügung. Für Verbraucher ohne Internetzugang gibt es die Möglichkeit, das Formular auch schriftlich anzufordern.Michael Hummel fordert Amazon Prime Video-Verbraucher zum Handeln auf:
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Quelle: Tarnkappe