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IPTV Amazon Prime Video: Verbraucherzentrale klagt gegen neue Verfügung

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Die Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen Amazon Prime Video mit einer Sammelklage vor. User können sich der Verbandsklage anschließen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon Prime Video gestartet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stuft die Preiserhöhung bei Amazon Prime Video als rechtswidrig ein. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich seit gestern für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden.

Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet einseitige Angebotsanpassung​

Bereits Anfang Januar kündigte Amazon für seinen Video-Streaming-Dienst Amazon Prime Video Werbeeinspielungen in Filmen und Serien zum 5. Februar an. Sie stellten User des Angebotes vor die Entscheidung, entweder Werbeunterbrechungen zu akzeptieren oder eine monatliche Zahlung von 2,99 Euro zu entrichten. Damit bliebe alles wie bereits zuvor werbefrei.

Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte Amazon ab und klagt nun​

Die Einführung von Werbung stellt für den Verbraucherzentrale Bundesverband eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar. Der vzbv sieht in dieser Preisänderung eine versteckte Preiserhöhung. Folglich ist aus seiner Sicht eine alleinige Information über die Änderung auch auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichend.

Vielmehr müsse Amazon für Amazon Prime Video dafür die ausdrückliche Zustimmung seiner Nutzer einholen. Diese wäre schon notwendig, bevor Amazon solche wesentlichen Änderungen umsetzt. Wie vzbv feststellte, war in dem Information Schreiben des Konzerns hiervon nicht die Rede. Damit handelt Amazon aus Sicht des Verbands irreführend. Michael Hummel, Rechtsexperte Verbraucherzentrale Sachsen, stellt fest:

„Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich.“

In der Klage heißt es:

„Der Kläger verlangt daher als Schadensersatz die Rückzahlung der von der Beklagten aufgrund der Preiserhöhung vereinnahmten Entgelte an die Verbraucher, die das um 2,99 € monatlich teurere Angebot angenommen haben. Für die Verbraucher, die das teurere Angebot nicht angenommen haben, begehrt der Kläger einen Schadensersatz in Höhe von mindestens des halben für die Nutzung des Streamingdienstes seit dem 05.02.2024 gezahlten Entgelts.“

Amazon begründet die Änderungen damit, „weiterhin in attraktive Inhalte zu investieren und diese Investitionen über einen langen Zeitraum weiter zu steigern“.

Amazon Prime Sammelklage: Klageregister für Verbraucher geöffnet​

Seit Donnerstag ist das Klageregister bezüglich der Amazon Prime Video Sammelklage für alle Amazon-Kunden geöffnet, die vor dem 5. Februar ein Prime-Video-Abo hatten. Mit ihrem Eintrag in das Register können Verbraucher gegen Amazons neue Verfügung nun ihre Ansprüche zu der Sammelklage kostenfrei anmelden. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) stellte diesbezüglich ein Online-Anmeldeformular extra zur Verfügung. Für Verbraucher ohne Internetzugang gibt es die Möglichkeit, das Formular auch schriftlich anzufordern.

Michael Hummel fordert Amazon Prime Video-Verbraucher zum Handeln auf:

„Das gilt sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan haben. Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen.“

Quelle: Tarnkappe
 
Nach meiner Kündigung, war ruckzuck mein Restguthaben der bezahlten Jahresgebühr auf meinem Konto und ich habe nichts mehr von Amazon gehört.
Allerdings habe ich sofort alles von Amazon auf dem FireTV gelöscht, bzw. deaktiviert!
 
Nur einmal habe ich nach einer solchen "Willkommen" email erst nach Mitternacht wieder gekündigt (weil erst dann die email bemerkt) und Amazon hat dann anteilig für einen Tag ein paar Cent einbehalten, was ich schon recht dreist fand. Amazon konnte mir dann auch nicht sagen, wodurch die Mitgliedschaft ausgelöst wurde. Ansonsten ist das Kündigen kein Problem, ich bezweifele aber, dass der Kündigungsbutton so gesetzeskonform umgesetzt ist.
 
Ich habe mein Prime Abo gekündigt. Prime Sendungen kommen in der letzten Zeit einfach mit DHL und sind nicht schneller als andere Bestellungen, zumindest in der letzten Zeit. Das Angbot ist nicht wirklich günstiger als das Angebot bei ebay. Damit ich nun auch noch personalisierte Werbung beim Filme streamen bezahlen darf, nachdem Amazon Music nun schon seit geraumer Zeit meine Playlisten nicht mehr abspielt, hat dazu geführt dass ich nach vielen Jahren mein Prime Abo gekündigt habe.
 
Was habt ihr hier Eingetragen unter

VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses​

Danke
 
Hier ist der empfohlene Text:

„Ich habe ein Amazon-Prime-Abo, was vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen wurde und über diesen Tag hinauslief. Für die Anmeldung benutzte ich die E-Mail-Adresse AUSFÜLLEN@AUSFÜLLEN.DE. Das Angebot von Amazon, für 2,99 Euro werbefrei zu sehen, habe ich (falls zutreffend: nicht) angenommen. Die Änderungen der Bedingungen von Amazon halte ich für rechtswidrig und fordere die Auszahlung aller unzulässig kassierter Beträge.“
 
Hier ist der empfohlene Text:

„Ich habe ein Amazon-Prime-Abo, was vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen wurde und über diesen Tag hinauslief. Für die Anmeldung benutzte ich die E-Mail-Adresse AUSFÜLLEN@AUSFÜLLEN.DE. Das Angebot von Amazon, für 2,99 Euro werbefrei zu sehen, habe ich (falls zutreffend: nicht) angenommen. Die Änderungen der Bedingungen von Amazon halte ich für rechtswidrig und fordere die Auszahlung aller unzulässig kassierter Beträge.“
Danke dir für die hilfe.
 
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