Die Verbraucherzentrale Niedersachsen spricht derzeit auf ihrer Webseite eine Warnung vor einem neuen Telefonbetrug aus. Das sollten Sie auf keinen Fall tun.
Lästige Telefonanrufe gibt es immer wieder. Besonders prekär wird es bei Anrufen, deren Absender auf Betrug aus sind. Derzeit informiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen über eine neue Masche, bei der Sie vorsichtig sein sollten.
Der Anrufer gaukelt dabei Seriösität vor, in dem er sich als "Kanzlei der Verbraucherzentrale" ausgebe. Die Verbraucherzentrale gibt in ihrer Warnung jedoch ganz klar zu verstehen: "Das sind nicht wir!"
Es gehe um Schulden bei einer Lotteriefirma
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Telefonbetrug
Image licensed by Ingram Image, Logo: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Montage: teltarif.de
Laut Warnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt sich der Anrufer als "Kanzlei der Verbraucherzentrale" aus. Eine Verbraucherin soll einen solchen Anruf erhalten haben. Es soll um 7000 Euro Schulden bei einer Lotteriefirma gehen. Der Anrufer bietet der Verbraucherin einen Vergleich an. Zum Fortführen des Prozedere soll eine Summe von 2000 Euro auf ein bestimmtes Konto eingezahlt werden. Davon rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen ganz klar ab, weil es sich - wie oben bereits erwähnt - nicht um offizielle Anrufe seitens der Verbraucherzentrale handelt.
Beratung dazu bietet die Verbraucherzentrale in Form von Angeboten über Telefon, Video oder vor Ort an. Kontakt zu den Verbraucherzentralen aufgeführt nach Bundesland finden Sie auf der entsprechenden Webseite.
Bundesnetzagentur hilft bei unerlaubten Werbeanrufen
Wer beispielsweise "Opfer" unerlaubter Werbeanrufe geworden ist, kann diese auch bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Dazu bietet die BNetzA ein Online-Formular an, das Sie zum Einreichen einer Beschwerde nutzen können. Das geht allerdings nur, wenn Sie angerufen wurden und in dem Gespräch für Produkte und Dienstleistungen geworben wurde, und Sie dem Unternehmen vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt haben.
Wenn Sie dagegen Opfer eines Trickbetrügers geworden sind, der mit dem Anruf an sensible Daten wie Kennwörter oder Bankdaten gelangen wollte, kann dies die Bundesnetzagentur nicht verfolgen. Stattdessen sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, wie es auf der Seite der BNetzA heißt.
In einem Ratgeber lesen Sie weitere Tipps, wie Sie Ihr Recht als Verbraucher einfordern.
Quelle; teltarif
Lästige Telefonanrufe gibt es immer wieder. Besonders prekär wird es bei Anrufen, deren Absender auf Betrug aus sind. Derzeit informiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen über eine neue Masche, bei der Sie vorsichtig sein sollten.
Der Anrufer gaukelt dabei Seriösität vor, in dem er sich als "Kanzlei der Verbraucherzentrale" ausgebe. Die Verbraucherzentrale gibt in ihrer Warnung jedoch ganz klar zu verstehen: "Das sind nicht wir!"
Es gehe um Schulden bei einer Lotteriefirma
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Telefonbetrug
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Laut Warnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt sich der Anrufer als "Kanzlei der Verbraucherzentrale" aus. Eine Verbraucherin soll einen solchen Anruf erhalten haben. Es soll um 7000 Euro Schulden bei einer Lotteriefirma gehen. Der Anrufer bietet der Verbraucherin einen Vergleich an. Zum Fortführen des Prozedere soll eine Summe von 2000 Euro auf ein bestimmtes Konto eingezahlt werden. Davon rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen ganz klar ab, weil es sich - wie oben bereits erwähnt - nicht um offizielle Anrufe seitens der Verbraucherzentrale handelt.
Beratung dazu bietet die Verbraucherzentrale in Form von Angeboten über Telefon, Video oder vor Ort an. Kontakt zu den Verbraucherzentralen aufgeführt nach Bundesland finden Sie auf der entsprechenden Webseite.
Bundesnetzagentur hilft bei unerlaubten Werbeanrufen
Wer beispielsweise "Opfer" unerlaubter Werbeanrufe geworden ist, kann diese auch bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Dazu bietet die BNetzA ein Online-Formular an, das Sie zum Einreichen einer Beschwerde nutzen können. Das geht allerdings nur, wenn Sie angerufen wurden und in dem Gespräch für Produkte und Dienstleistungen geworben wurde, und Sie dem Unternehmen vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt haben.
Wenn Sie dagegen Opfer eines Trickbetrügers geworden sind, der mit dem Anruf an sensible Daten wie Kennwörter oder Bankdaten gelangen wollte, kann dies die Bundesnetzagentur nicht verfolgen. Stattdessen sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, wie es auf der Seite der BNetzA heißt.
In einem Ratgeber lesen Sie weitere Tipps, wie Sie Ihr Recht als Verbraucher einfordern.
Quelle; teltarif