Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass in der EU und Deutschland das „Recht auf Reparatur“ endlich auf den Weg gebracht werde. Denn bisher habe das Bundesverbraucherschutzministerium (BMUV) lediglich ein vages Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ angekündigt. Konkrete Vorhaben seien aber seit der Ankündigung vor einem Jahr weiterhin nicht beschlossen, geschweige denn in die Wege geleitet worden.
Mittlerweile hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorgelegt, was eine neue Chance sein könnte. So fordern die Verbraucherschützer erneut, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetze, dass Hersteller verbindliche Angaben zu Reparierfähigkeit und Lebensdauer eines Produktes machen müssen. Das würde es Verbrauchern ermöglichen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen.
Eigentlich müsste Berlin dafür nicht auf Brüssel warten, aber bisher belässt man es eben bei losen Ankündigungen – Papier ist ja geduldig. Der vzbv hielte etwa einen Reparaturbonus, also einen staatlichen Zuschuss zu den Reparaturkosten, für sinnvoll. Das würde die Lebensdauer von Produkten potenziell verlängern und dem Klimaschutz dienen. Denn aktuell ist es in der Regel in Deutschland so, dass sich die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten für Kunden selten lohnt. Meistens sind die Kosten so hoch, dass der Neukauf für die Verbraucher attraktiver bleibt.
Genau das ist natürlich auch im Sinne der Hersteller, die mit allerlei Gründen gegen ein Recht auf Reparaturen lobbyiert haben und sich ungern langfristig verpflichten lassen wollen, Ersatzteile an Dritte herauszugeben. Man verdient eben vor allem mit dem Verkauf neuer Produkte. Das muss man sich aber auch wiederum leisten können: So erklärt der vzbv vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen würden von einem staatlichen Reparaturbonus profitieren. Das wäre also auch im Sinne der sozialen Gerechtigkeit.
Mehrere Umfragen hätten gezeigt, dass viele Verbraucher an Reparaturen grundsätzlich Interesse hätten. Doch die hohen Kosten stünden dem weiterhin im Weg, sodass es dann aktuell doch meistens der Neukauf wird.
Quelle; Caschys
Mittlerweile hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorgelegt, was eine neue Chance sein könnte. So fordern die Verbraucherschützer erneut, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetze, dass Hersteller verbindliche Angaben zu Reparierfähigkeit und Lebensdauer eines Produktes machen müssen. Das würde es Verbrauchern ermöglichen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen.
Eigentlich müsste Berlin dafür nicht auf Brüssel warten, aber bisher belässt man es eben bei losen Ankündigungen – Papier ist ja geduldig. Der vzbv hielte etwa einen Reparaturbonus, also einen staatlichen Zuschuss zu den Reparaturkosten, für sinnvoll. Das würde die Lebensdauer von Produkten potenziell verlängern und dem Klimaschutz dienen. Denn aktuell ist es in der Regel in Deutschland so, dass sich die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten für Kunden selten lohnt. Meistens sind die Kosten so hoch, dass der Neukauf für die Verbraucher attraktiver bleibt.
Genau das ist natürlich auch im Sinne der Hersteller, die mit allerlei Gründen gegen ein Recht auf Reparaturen lobbyiert haben und sich ungern langfristig verpflichten lassen wollen, Ersatzteile an Dritte herauszugeben. Man verdient eben vor allem mit dem Verkauf neuer Produkte. Das muss man sich aber auch wiederum leisten können: So erklärt der vzbv vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen würden von einem staatlichen Reparaturbonus profitieren. Das wäre also auch im Sinne der sozialen Gerechtigkeit.
Mehrere Umfragen hätten gezeigt, dass viele Verbraucher an Reparaturen grundsätzlich Interesse hätten. Doch die hohen Kosten stünden dem weiterhin im Weg, sodass es dann aktuell doch meistens der Neukauf wird.
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