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Handy - Navigation Verbraucherschützer greifen LTE-Drosselung an

Verbraucherschützer wollen jetzt auch das Volumen-Limit bei der
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über den LTE-Mobilfunkstandard beseitigen. Denn dieses benachteilige Nutzer in ländlichen Regionen unverhältnismäßig.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat der Deutschen Telekom daher eine Abmahnung zukommen lassen. "Wir sind der Meinung, dass der Tarif 'Call & Surf Comfort via Funk' die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

In den Regionen, in denen das drahtgebundene Breitband-Netz bisher nicht ausgebaut wurde, wirbt die Telekom mit Sogans wie "Surfen mit bis zu 100 MBit/s" um die Nutzer und verspricht ihnen, dass sie über die LTE-Tarife nun ebenfalls in den Genuss des schnellen Internets kommen können. Doch das Vergnügen währe nicht lange, so die Verbraucherschützer.

Je nach gebuchter Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Datenvolumen überschritten hat: Beim Tarif S Standard zu 34,94 Euro im Monat ab 10 Gigabyte und beim Tarif M zu 39,95 Euro im Monat ab 15 Gigabyte. Nutzer werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von 384 Kilobit pro Sekunde für den Downstream zurückgesetzt. "Mit dieser, vorzeitlichen Standards entsprechenden Surfgeschwindigkeit kann allein das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden", kritisiert die Verbraucherzentrale. Vor allem, wenn mehrere Anwender den Anschluss nutzen, kommt man hier schnell in Bedrängnis.

Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, könnten damit ihre vertraglichen Rechte auf eine schnelle Internet-Anbindung nicht mehr sinnvoll ausüben. "Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen", so Henschler. Hinzu komme, dass die Telekom sich so einem ordentlichen Breitband-Ausbau, wie er maßgeblich auch von Politik und Bundesnetzagentur gefordert wird, entziehen kann.

Die Telekom hat nun bis zum 11. Dezember Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Drosselung einzustellen oder die Werbung eindeutiger zu formulieren. Andernfalls werden die Gerichte über die Zulässigkeit der Regelung entscheiden müssen. Im vergangenen Oktober hatte das Landgericht Köln bereits entschieden, dass die Telekom Tarife im Festnetz, die eine Geschwindigkeitsdrosselung vorsehen, nicht als "Internet-Flatrate" und unter Angabe der "bis zu"-Maximalgeschwindigkeit bewerben darf.
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Quelle: winfuture
 
LTE-Drossel: Abmahnung gegen Vodafone kommt

Die Verbraucherschützer richten in der Auseinandersetzung um Flatrate-Angebote, die ihr Versprechen einer unbegrenzten Nutzung zum Pauschalpreis nicht erfüllen können, ihren Blick nun auf
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In den letzten Monaten hatte man sich hier vor allem auf die geplante Drosselung von
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beim Überschreiten eines bestimmten Daten-Volumens durch die Deutsche Telekom konzentriert. Nun richten sich die Aktionen gegen Mobilfunk-Angebote, die in unterversorgten Regionen den klassischen drahtgebundenen Internet-Anschluss ersetzen sollen.

"Wir beobachten derzeit intensiv die Telekom-Wettbewerber, inwieweit sie bei Internetangeboten via LTE-Mobilfunk das Volumen drosseln, es dennoch aber Flatrate nennen", sagte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus (heutige Ausgabe). Nach Recherchen des Magazins planen die Verbraucherschützer, zuerst Vodafone wegen der "LTE-Zuhause-Tarife" abzumahnen.

Erst kürzlich hatte die Telekom trotz anfänglicher Widerstände aufgrund des Vorgehend der Verbraucherschützer die Datendrosselung bei DSL-Tarifen wieder herausgenommen. Auslöser war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW beim Landgericht Köln. Beim Mobilfunktarif "Call&Surf via Funk" erklärte sich der Bonner Konzern außerdem bereit, künftig nicht mehr das Wort "Flatrate" in der Werbung zu benutzen.

Die Telekommunikationsunternehmen stützten ihre bisherige Marketing-Strategie darauf, dass sie auch im Mobilfunk quasi eine Flatrate anbieten, da der Zugang zum Internet ja nicht vollständig blockiert, sondern lediglich verlangsamt wird. Die Bandbreite ist nach der Drosselung in der Praxis aber so gering, dass es letztlich einer Sperrung des Anschlusses sehr nahe kommt. Die meisten modernen Angebote im Netz lassen sich dann im Grunde nicht mehr nutzen. Selbst der Zugriff auf E-Mails wird schwierig, wenn diese nur ein durchschnittliches Attachment mitbringen.

Quelle: winfuture
 
AW: Verbraucherschützer greifen LTE-Drosselung an

die Telekom schist sich selbst ins knie , und merkt es nicht mal , sogar wenn sie von anderen abgemant werden , was für deppen arbeiten da bei Telekom ??
 
AW: Verbraucherschützer greifen LTE-Drosselung an

Ich habe 2 Jahre Internet über Satellit bezogen und bin heilfroh, dass es LTE gibt.
Als LTE-User der "ersten Stunde" habe ich mich auch über meinen falsch gewählten Tarif geärgert.
Heute habe ich den für mich passenden Tarif und ärgere mich über die horrenden Gebühren, die man für zusätzliches Highspeedvolumen bezahlen müsste.
Die "Jammerseite" von Vodafone ist auch so gestaltet, dass man sehr gut aufpassen muss, auf welchen Button man drückt, weil man sonst ungewollt "nachgekauft" hat.

Eine Abmahnung bringt IMHO deshalb gar nix.
Dafür wird viel zu gut verdient, als das man sich von einer Verbraucherzentrale Angst einjagen lassen oder die soziale Seite heraus kehren würde!
Das liest sich also alles wieder sehr gut und mehr auch nicht.
Und ob letztendlich Gerichte im Sinne der Verbraucher urteilen, steht auch in den Sternen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Verbraucherschützer greifen LTE-Drosselung an

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Aber schau doch mal jeder selbst in seinem Modem nach wie hoch der monatliche Traffic ist. Bei 15GB hänge ich ja nur noch vor der Tastatur (oder sauge irgendwo irgendwelche Filme, welche dann jahrelang ungesehen auf der HDD vor sich hinschimmeln) Ferner ist es ein probates Mittel, die heutige Dumpfbackenonlinezeit etwas einzugrenzen und den Stau auf der Datenautobahn etwas zu entzerren. Muss ich denn von Malle aus die Markise auf meinem Balkon in DE bewegen und das nur, weil es eben funktioniert? Moppern über Datenvolumenbeschneidung ist IMHO genau so flach wie der Tumult um Benzinpreise. Und wenn ich der Mutti (Merkels Angie) den Floh ins Ohr setze, dass man eigentlich pro GB Daten eine bestimmte
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erheben könnte - dann habt ihr einen Grund zu nörgeln. ;-)
 
AW: Verbraucherschützer greifen LTE-Drosselung an

Sorry Pipus, aber die Argumentation finde ich schwach.
Ich habe ein! Fussballspiel mit Vorberichterstattung über Sky go geschaut. Da gingen 3,2 GB über die LTE-Verbindung.


Gesendet von meinem iPad mit
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AW: Verbraucherschützer greifen LTE-Drosselung an

Abseits dessen hat die Telekom keinerlei Rechte durch willkürliche Volumenbeschneidung erzieherische Aufgaben bei der Bevölkerung zu übernehmen oder die Datenautobahn willkürlich freizuschaufeln.

Es geht einfach darum, dass wo Flatrate drauf steht, auch Flatrate drin ist und es mir obliegt, damit anzustellen, was ich will.

Wer würde schon ein Auto kaufen, dessen Motorleistung nach 12 Monaten gedrosselt wird und erst gegen ein erneutes Entgelt wieder die volle Leistung erbringen darf.

Gruß

Fisher
 
AW: Verbraucherschützer greifen LTE-Drosselung an

Das ist ja das Dilemma. Erst werden die Leuts via FlatRate dazu verleitet ihre Kabelanbieter zu verlassen, die Satschüsseln vom Dach zu reißen, nur noch Datenhaitelefone zu nutzen und im 2. Zug werden die Rates entflatet.
(Macht übrigens Monsanto mit seinem Saatgut in Südamerika ähnlich.)
Warum muss ich denn TV über Breitband schauen? Genau: weil es doch geht und weil ich sonst in der Straßenbahn kein BVB sehen kann, und weil ich sonst etwas von einem meiner Fllower verpasse, und einer meiner 365 Facebookfreunde könnte angepisst sein, wenn ich nicht umgehend reagiere und, und, und....
Soll jeder handhaben wie er mag, sich aber bitte nicht wundern, wenn der Provider, jetzt wo er euch am Haken hat, die Preise anhebt. Würdet ihr als Unternehmer genau so machen weil modernes/gewinnbringendes Unternehmertum nix mehr mit Fairplay zu tun hat.
Aber in der Folge unserer Konsumgewohnheiten polken wir uns unser WWW zu dass es bald einer Regelung bedarf. Bei den IP-Adressen sind wir doch schon so weit. IPv6 muss her, weil es knapp wird. Irgendwo wird die billige Internetzeit wohl den Bach runtergehen. Fängt doch schon damit an, dass GEZ von uns Gebühren ziehen darf wenn ein PC vorhanden ist und das nur, weil sich die öffentlich rechtlichen TV-Sender im Netz breit gemacht haben. Jetz folgt die Entflatterung der Onlinezeit und Loadvoluminas und irgendwann müssen wir uns nach etwas anderem umschauen. Vllt. ist dann wieder CB-Funk modern weil äußerst billig und garantiert werbefrei. ;-)
 
AW: Verbraucherschützer greifen LTE-Drosselung an

Ich kann hier nur für (gegen) Vodafone sprechen.
Dort war von Anfang an klar, dass es eine Drossel geben wird und das die tarifabhängig sein wird.
Auch die Höhe war bekannt.
Das die technische Umsetzung so lange gedauert hat, steht auf einem anderen Blatt, ebenso wie die (Un)Rechtmäßgkeit.
Es ist auch bekannt, dass diverse User dies übermäßig ausgenutzt und gigantische GB Volumina verbraucht haben.
Die hat auch nicht interessiert, was das für andere Nutzer in der Funkzelle bedeutet - ist sich ja halt jeder selbst der Nächste.

Deswegen kann sich ein VK-Kunde eigentlich nicht hinstellen und bezüglich der Drossel ahnungslos tun.
Kritisiert wird sie natürlich auch - aber sie steht nun mal auch in jedem Vertrag drin.
 
Vodafone muss wegen LTE-Drosselung vor Gericht

Auch der Telekommunikationskonzern
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bekommt mit seinem Versuch, stationäre LTE-Anbindungen als adäquaten Ersatz für einen
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zu vermarkten, Ärger mit Verbraucherschützern.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat jetzt Klage wegen der von dem Unternehmen angebotenen LTE-Tarife "LTE Zuhause" am Landgericht in Düsseldorf eingereicht. Das Unternehmen bewerbe diese Angebote explizit als vollwertigen Ersatz zum Festnetz, was sie nach Ansicht der Verbraucherschützer aber keineswegs sind.

Stein des Anstoßes ist vor allem die Tatsache, dass bei solchen Anschlüssen eine Drosselung der Bandbreite vorgenommen wird, wenn ein bestimmtes monatliches Datenvolumen ausgeschöpft wurde. Zusätzliches Volumen müsse häppchenweise teuer hinzugekauft werden. "Dies entspricht ganz und gar nicht den Erwartungen eines Verbrauchers, der sich auf ein LTE-Zuhause-Angebot deshalb einlässt, weil die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Gegenstand der Klage ist nicht nur die in der Werbung aufgestellte Gleichsetzung des Tarifs mit einem klassischen DSL-Anschluss, sondern auch die sehr niedrige Bandbreite nach der Drosslung. Lediglich 384 Kilobit pro Sekunde stehen dann noch zur Verfügung. "Aus unserer Sicht gefährdet eine derartig niedrige Surfgeschwindigkeit die Nutzung der vertraglichen Leistung, also den Vertragszweck", so Henschler weiter.

Anbieter von LTE-Internetanschlüssen rühmen sich, so genannte weiße Flecken, also Landstriche ohne kabelgebundenes Breitbandinternet, nunmehr mit schnellem Internet versorgt zu haben. "Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Richter über die notwendigen Leistungen eines LTE-Angebotes urteilen, das Festnetzbedingungen verspricht", erläuterte Henschler.

Das Vorgehen der Verbraucherzentrale verfolgt dabei auch einen politischen Zweck: Ist man vor Gericht erfolgreich, erhöht sich der Druck auf die Provider und auch die zuständigen Stellen in der Politik, unterversorgte Gebiete mit einer ordentlichen Infrastruktur auszustatten und die Menschen dort nicht nur mit Behelfslösungen abzuspeisen. Zuletzt musste die Telekom in einer ähnlich gelagerten Auseinandersetzung bereits
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Quelle: winfuture
 
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