Vodafone hat wichtige Leistungen eines Mobilfunkvertrags in einer schwer lesbaren Fußnote versteckt. Ein Gericht hat das untersagt.
Vodafone hat gegen die Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht verloren. Das Landgericht Düsseldorf hat Vodafone untersagt, in einem Werbeflyer für den Mobilfunktarif Red XS wichtige Informationen zu verstecken. Es ging darum, dass Vodafone wesentliche Tarifbedingungen in einer kaum lesbaren Fußnote auf dem Werbeflyer gedruckt hatte.
Aus diesem Grund gingen die Verbraucherschützer juristisch gegen Vodafone vor und warfen dem Unternehmen unlautere Werbung durch Verschweigen wesentlicher Informationen vor. Das Landgericht folgte der Ansicht der Verbraucherschützer, dass durch die Gestaltung des Flyers den Verbrauchern wesentliche Informationen über den Tarif und den Preis vorenthalten worden sind. Damit liege eine Irreführung vor.
Nach Angaben der Verbraucherschützer hatte Vodafone in einem mehrseitigen Werbeflyer für einen Mobilfunktarif geworben. An mehreren Angaben zum Monatspreis und zum Leistungsumfang befand sich der Hinweis auf die Fußnote 1. Diese Fußnote wurde zusammen mit weiteren Fußnoten auf einer Seite des Flyers abgedruckt. Der Text sei aber aufgrund seiner Gestaltung nicht lesbar.
Text der Fußnote war kaum lesbar
Die Fußnote enthielt unter anderem wichtige Hinweise zur Mindestlaufzeit des Vertrags, zum einmaligen Anschlusspreis und Details zum Leistungsumfang. Die winzige Schrift in 3-Punkt-Größe soll jedoch kaum lesbar gewesen sein. Zudem sei die Lesbarkeit dadurch erschwert worden, dass sich die Fußnoten über die volle Seitenlänge zogen und aus einem einzigen ungegliederten Absatz mit 1.530 Wörtern bestanden. Dabei war der Text in einem Grauton gehalten, der auf glänzendem Untergrund nur schwer erkennbar gewesen ist.
Das Gericht weist darauf hin, dass Vodafone gesetzlich verpflichtet ist, im Werbeflyer die wesentlichen Tarifbedingungen in leicht zugänglicher Form bereitzustellen. Das sei im Werbeflyer nicht der Fall gewesen. Die sehr kleine Schrift, die übergroße Zeilenlänge, die fehlende Untergliederung und der kontrastarme Druck erschwerten in ungewöhnlich starkem Maße die Lesbarkeit des Textes. Das habe die Zugänglichkeit deutlich erschwert. Der Inhalt der Fußnote lasse sich nicht auf zumutbare Weise erschließen.
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte das Unternehmen, diese Werbeflyer nicht weiter zu verwenden (Az. 38 O 41/22). Sollte Vodafone die beanstandeten Werbeflyer weiter nutzen, droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Vodafone verstößt öfter gegen Gesetze
Vodafone fiel in der Vergangenheit immer wieder negativ auf, wenn es darum geht, Gesetze einzuhalten. Erst Mitte Dezember 2022 wurde bekannt, dass Vodafone 41.000 Euro Strafe zahlen muss, weil gegen ein im Sommer 2021 erlassenes Gerichtsurteil verstoßen wurde. Demnach darf Vodafone Verbrauchern keinen Vertragsabschluss für Red Internet & Phone Cable oder das Vodafone Sicherheitspaket bestätigen, wenn dies nicht von ihnen bestellt wurde. Trotz des Verbots machte Vodafone das weiterhin.
Quelle; golem
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Vodafone hat gegen die Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht verloren. Das Landgericht Düsseldorf hat Vodafone untersagt, in einem Werbeflyer für den Mobilfunktarif Red XS wichtige Informationen zu verstecken. Es ging darum, dass Vodafone wesentliche Tarifbedingungen in einer kaum lesbaren Fußnote auf dem Werbeflyer gedruckt hatte.
Aus diesem Grund gingen die Verbraucherschützer juristisch gegen Vodafone vor und warfen dem Unternehmen unlautere Werbung durch Verschweigen wesentlicher Informationen vor. Das Landgericht folgte der Ansicht der Verbraucherschützer, dass durch die Gestaltung des Flyers den Verbrauchern wesentliche Informationen über den Tarif und den Preis vorenthalten worden sind. Damit liege eine Irreführung vor.
Nach Angaben der Verbraucherschützer hatte Vodafone in einem mehrseitigen Werbeflyer für einen Mobilfunktarif geworben. An mehreren Angaben zum Monatspreis und zum Leistungsumfang befand sich der Hinweis auf die Fußnote 1. Diese Fußnote wurde zusammen mit weiteren Fußnoten auf einer Seite des Flyers abgedruckt. Der Text sei aber aufgrund seiner Gestaltung nicht lesbar.
Text der Fußnote war kaum lesbar
Die Fußnote enthielt unter anderem wichtige Hinweise zur Mindestlaufzeit des Vertrags, zum einmaligen Anschlusspreis und Details zum Leistungsumfang. Die winzige Schrift in 3-Punkt-Größe soll jedoch kaum lesbar gewesen sein. Zudem sei die Lesbarkeit dadurch erschwert worden, dass sich die Fußnoten über die volle Seitenlänge zogen und aus einem einzigen ungegliederten Absatz mit 1.530 Wörtern bestanden. Dabei war der Text in einem Grauton gehalten, der auf glänzendem Untergrund nur schwer erkennbar gewesen ist.
Das Gericht weist darauf hin, dass Vodafone gesetzlich verpflichtet ist, im Werbeflyer die wesentlichen Tarifbedingungen in leicht zugänglicher Form bereitzustellen. Das sei im Werbeflyer nicht der Fall gewesen. Die sehr kleine Schrift, die übergroße Zeilenlänge, die fehlende Untergliederung und der kontrastarme Druck erschwerten in ungewöhnlich starkem Maße die Lesbarkeit des Textes. Das habe die Zugänglichkeit deutlich erschwert. Der Inhalt der Fußnote lasse sich nicht auf zumutbare Weise erschließen.
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte das Unternehmen, diese Werbeflyer nicht weiter zu verwenden (Az. 38 O 41/22). Sollte Vodafone die beanstandeten Werbeflyer weiter nutzen, droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Vodafone verstößt öfter gegen Gesetze
Vodafone fiel in der Vergangenheit immer wieder negativ auf, wenn es darum geht, Gesetze einzuhalten. Erst Mitte Dezember 2022 wurde bekannt, dass Vodafone 41.000 Euro Strafe zahlen muss, weil gegen ein im Sommer 2021 erlassenes Gerichtsurteil verstoßen wurde. Demnach darf Vodafone Verbrauchern keinen Vertragsabschluss für Red Internet & Phone Cable oder das Vodafone Sicherheitspaket bestätigen, wenn dies nicht von ihnen bestellt wurde. Trotz des Verbots machte Vodafone das weiterhin.
Quelle; golem