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HOT Netflix und Spotify: Preiserhöhungsklauseln sind unwirksam

Dass Streaminganbieter einfach einseitig die Preise erhöhen können, ist unzulässig, sagen Verbraucherschützer. Ein Gericht gab ihnen nun recht.
Bittere Pille für
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und
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:
In ihren Nutzungsbedingungen räumten sich die Streamingdienste in der Vergangenheit über spezielle Klauseln das Recht ein, von Zeit zu Zeit die Preise anzupassen. Bei den Anpassungen handelte es sich um Preiserhöhungen, die einseitig, also ohne Kundenzustimmung vorgenommen wurden.
Damit ist nun Schluss.

In zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix erklärte das Kammergericht
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die verwendeten Klauseln am Freitag für unwirksam. Dem vorangegangen waren Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin.
Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, freut sich über das Urteil: "Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in
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bedeuten."

Für Netflix geht es um viel Geld​


Nach Einschätzung des Berliner Gerichts dürfen die beiden verklagten Streamingdienste ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zugestimmt haben. Im Urteil heißt es, dass einseitige Preisänderungen bei laufenden Verträgen nur erlaubt seien, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen.

Für Netflix geht es dabei um viel Geld. Alle Kunden, die bis Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo gestartet haben, zahlten seitdem bis zu 426
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nur für Preiserhöhungen, errechnete die
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Quelle:
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Das würde nur was bringen wenn Leute dem massiv nicht zustimmen und die Dienste durch Kündigungen massiv Kunden verlieren. Selbst dann ist das Spiel auf Zeit. Neue Vertäge werden mit neuen Preisen gemacht, sobald genug da sind, werden die alten wieder angeschrieben. Es werden mit Sicherheit einige einknicken und sobald genug zugestimmt haben, wird der Rest gekündigt.
 
Denke auch, dass es ein Pyrrhussieg der Verbraucherzentral ist. Jetzt müssen die Betroffenen einen Mehraufwand für ihre geplanten Preiserhöhungen betreiben, den sie auf die Preiserhöhung selbst aufschlagen werden. Im Übrigen besteht eh die Möglichkeit eines jeden Nutzers, sein Abo zu kündigen, wenn er damit nicht einverstanden ist.
 
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Ja, Sie sehen das falsch."x-fach teuer wie früher"? Ich habe für Spotify jahrelang EUR 9,99 bezahlt, und jetzt sind es EUR 10,99, was soll daran "Abzocke" sein? Und was haben Sie an der Qualität von Spotify auszusetzen? Die ist nämlich sehr hoch.

Nicht alles was man nicht bezahlen will, ist Abzocke. Ich arbeite auch nicht gratis, und habe daher Verständnis für kostenpflichtige Dienstleistungen. Bei monatlicher Kündigungsmöglichkeit ist das "Abzocker-Argument" nicht nur unangebracht sondern einfach falsch. Wenn die Qualität nicht (mehr) passt, kann man ja kündigen. Wenn das viele Kunden tun, wird sich die Qualität (die z.B. bei Netflix weniger eine objektive Größe als eine persönliche Vorliebe ist) auch ändern. Man kann jedenfalls davon ausgehen, dass nicht kostendeckene Preise die Qualität nicht anheben werden.
 
Ich habe das Premium Family Paket für 14,99 und eine Preiserhöhung von 3,— Euro somit ist der neue Preis € 17,99, das sind 20%.
Finde es schon grenzwertig, ich hoffe die nächste Erhöhung lässt nun länger auf sich warten. Mit der Leistung von Spotify bin ich zufrieden.
Durch die einmonatige Kündigungsfrist bin ich sehr entspannt, wenn es nicht mehr passt wird halt gekündigt.
 
Beispiel Spotify:
Da alleine durch Inflation der Preis seit 2016 um ca. 15% hätte steigen müssen (bei 2% jährlich, im Moment ja lachhaft), finde ich 20% jetzt auch nicht allzu dramatisch. Und da das Unternehmen in der gleichen Zeit fast durchgehend rote Zahlen geschrieben hat, kann von "Abzocke" oder Ähnlichem wirklich keine Rede sein.

Viel interessanter für die meisten Kunden ist ja wohl die Frage, ob das zu viel gezahlte Geld zurückgefordert werden kann...
 
Ich nutze gerne und viel Spotify. Statt Radio läuft nur Spotify und genauso schaut es bei mir mit Netflix aus. Den Tv Kabelanschluss haben wir vor ca. einem Jahr gekündigt und schauen nur Netflix und co.
Da nimmt man die Preiserhöhung einfach mit hin. Ich möchte ja auch jährlich eine Gehaltserhöhung
 
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