Sky hat Vertrag abgeschlossen mit solo V14. Sky sagt: Smartcard-only-Verträge sind Verträge, bei denen Sky davon ausgeht, dass der Kunde einen zugelassenen eigenen Receiver verwendet.
Seit 2015 muss man dazu aber sogar seine Seriennummer eingeben, die von Sky geprüft/verifiziert wird.
Wenn das Sky-System ja zur Seriennummer sagt, ist eine Einigung da. Vertrag ist sowieso da, aber auch Einigung zum Receiver.
Sky muss die Decodernummer nach seinem Verfahrensverzeichnis 1.6 und nach Gestez (§§ 312d, 246 BGB) speichern und dokumentieren. Der Kunde hat sie ja online eingegeben. Und der Kunde teilte diese SN oder das Modell (PR HD 1000) oftmals sogar nochmals per Mail sky mit, Tage nach Vertragsschluss. Also alles sauber vereinbart.
Amtgericht Eutin, da wurde der eigene Receiver des Kunden zu spät in das Verfahren eingeführt, das Beweisangebot zu spät, und es gab damals keine Eingabe der Seriennummer bei Vertragsschluss. Daher wurde auch Beweislast (wer muss beweisen) zur Frage der Hardware nicht mehr geprüft. Nicht perfekt gelaufen. Aber: Das Gericht sagte klar: Wenn der Kunde nachweislich eigenen Receiver vereinbarte, wie "durch Eingabe einer verifizierten Seriennummer" (so auch das Landgericht Lübeck wörtlich), dann ist ein Kundengerät vereinbart und der Vertrag mit Kundenreceiver zu erfüllen, Landgericht Lübeck, 25.01.2017, Az 1 S 30/16. Mehr dazu in einem Musterschreiben:
Urteil gegen Pairing!
EDIT:
Verträge sind auszulegen. Ist Receiver vereinbart? Ja, AGB fordern ja einen Receiver zum Vertrag. Ist Leihgerät vereinbart? Nein. Ist Kundenreceiver vereinbart? Ja.
Frage: welcher? Da ist Wille der Parteien auszulegen. Sky fordert Seriennummer, Kunde teilt per Mail das Modell nochmals mit, Sky als Unternehmen reagiert zustimmend, schaltet die V14 frei. zum Teil hat Sky sogar auf die Mail reagiert mit "Haben dies so zu Ihren Vertragsdaten ergänzt"