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V14 Solo bestellung

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targo ist ein Wiederverkäufer der Sky-Abos und bekommt dafür von Sky eine Provision. Aber Vertragspartner für ein Sky-Abo ist Sky und nicht targo. targo könnte sonstwas mit einem Sky-Abo verkaufen, auch einen Sack voller Kartoffeln, mit dem man auch kein Sky zu sehen bekommt.
 
Deswegen schreibt doch MB, dass nicht sicher ist was der Kunde am Ende erhält. Die Bestellung ist mit Vorsicht und unter Berücksichtigung der Widerrufsfrist zu betrachten.
Wenn aber tatsächlich eine Solo-V14 kommt, dann hat Sky den Bedingungen zugestimmt und der Vertrag ist erstmal in Sack und Tüten.

Also wo ist das Problem?
 
Das Problem wird sein oder ist es, dass Sky mit dem Verschicken der "Solo V14" noch nicht rechtswirksam anerkannt hat, dass diese "Solo V14" mit einem bestimmten Receiver-Modell oder CI-Modul verwendbar ist. Es hat nur den Anschein, dass dies so ist, aber kein sicherer Beweis des Umstandes. Anscheinsbeweise sind immer schwache Beweise bei Klagen vor Gericht. Insbesondere als Kläger muss man mit einem unklaren Urteil rechnen, wie das Urteil vom Amtsgericht Eutin zeigt und das Urteil auch so im Berufungsverfahren vom Landgericht Lübeck bestätigt wurde.

Wer damit leben kann, dass die so erlangte "Solo V14" irgendwann nicht mehr so verwendbar ist, wie man sich das erhofft hat, und im besten Fall den Vertrag dann vorfristig beenden kann, für den ist die Welt ja in Ordnung.
 
Mein Schwager hatte eine Solo Bestellt. Widerruf ist 2 Wochen drüber. Sky hat den vertrag nun rückwirkend aufgelöst da Sie den Vertrag so nicht erfüllen können.
 
Reaktionen: a1
Sky hat Vertrag abgeschlossen mit solo V14. Sky sagt: Smartcard-only-Verträge sind Verträge, bei denen Sky davon ausgeht, dass der Kunde einen zugelassenen eigenen Receiver verwendet.
Seit 2015 muss man dazu aber sogar seine Seriennummer eingeben, die von Sky geprüft/verifiziert wird.
Wenn das Sky-System ja zur Seriennummer sagt, ist eine Einigung da. Vertrag ist sowieso da, aber auch Einigung zum Receiver.
Sky muss die Decodernummer nach seinem Verfahrensverzeichnis 1.6 und nach Gestez (§§ 312d, 246 BGB) speichern und dokumentieren. Der Kunde hat sie ja online eingegeben. Und der Kunde teilte diese SN oder das Modell (PR HD 1000) oftmals sogar nochmals per Mail sky mit, Tage nach Vertragsschluss. Also alles sauber vereinbart.

Amtgericht Eutin, da wurde der eigene Receiver des Kunden zu spät in das Verfahren eingeführt, das Beweisangebot zu spät, und es gab damals keine Eingabe der Seriennummer bei Vertragsschluss. Daher wurde auch Beweislast (wer muss beweisen) zur Frage der Hardware nicht mehr geprüft. Nicht perfekt gelaufen. Aber: Das Gericht sagte klar: Wenn der Kunde nachweislich eigenen Receiver vereinbarte, wie "durch Eingabe einer verifizierten Seriennummer" (so auch das Landgericht Lübeck wörtlich), dann ist ein Kundengerät vereinbart und der Vertrag mit Kundenreceiver zu erfüllen, Landgericht Lübeck, 25.01.2017, Az 1 S 30/16. Mehr dazu in einem Musterschreiben: Urteil gegen Pairing!

EDIT:
Verträge sind auszulegen. Ist Receiver vereinbart? Ja, AGB fordern ja einen Receiver zum Vertrag. Ist Leihgerät vereinbart? Nein. Ist Kundenreceiver vereinbart? Ja.
Frage: welcher? Da ist Wille der Parteien auszulegen. Sky fordert Seriennummer, Kunde teilt per Mail das Modell nochmals mit, Sky als Unternehmen reagiert zustimmend, schaltet die V14 frei. zum Teil hat Sky sogar auf die Mail reagiert mit "Haben dies so zu Ihren Vertragsdaten ergänzt"
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Schwager hatte eine Solo Bestellt. Widerruf ist 2 Wochen drüber. Sky hat den vertrag nun rückwirkend aufgelöst da Sie den Vertrag so nicht erfüllen können.


:astonished:

Sky kann doch nicht einseitig alle rechts-gültigen Verträge auflösen, nur weil der Kunde einen eigenen Sky zertifizierten Receiver nutzt?

So langsam betteln die ja um eine Flut von Klagen.

Ich würde Sky in Verzug setzen, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen.

Sky hat zwar eine Monopolstellung in Sachen Pay-TV, aber deswegen befinden die sich nicht in einem rechts-freien Raum.

Unglaublich.

Ich würde ganz sicher klagen.
 
Das finde ich jetzt aber auch. Die dürfen den Vertrag nicht rückwirkend lösen. Das ist ja mehr wie illegal. Man hat ein Anspruch auf die Vertraglich abgeschlossene Sache. Die auf ihr Geld und als Kunde auf die Vereinbarung.
 
Ein Vertrag kann nur aufgelöst werden wenn beide Parteien zustimmen. In England hat das ja damals auch Funktioniert. Ein Kunde hat das ganze so eingeklagt auf Erfüllung des Vertrages
 
@ Derek Buegel .. Sky
muss den Vertrag trotzdem erfüllen... weil andersrum setzen Sie ihn auch durch bis zum letzten!



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Das wäre ja als wenn ein Autohaus alle Autos wieder einzieht, wo der Kunde die Garantie-pflichtigen Durchsichten woanders machen lässt.
 
der text bei der angabe für die eigene receivernummer hat sich auch geändert seit ein paar tagen.
die angaben der "zugelassenen" digital-receiver ist doch ein schlechter witz oder?
Informationen zu zugelassenen Digital-Receivern finden Sie hier: Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf die Verwendung und Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems bzw. einer Smartcard. Sky ist berechtigt, aus Gründen der Systemsicherheit die Verschlüsselung anzupassen oder zu ändern. Sofern der Empfang mit ihrem angegebenen und verifizierten Gerät nicht möglich ist, ist Sky berechtigt zu Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Abonnement-Vertrag einen Leih-Receiver unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Mit Eingabe der Receiver-Nummer erklärt der Kunde sein Einverständnis zur oben genannten Regelung unter Einbeziehung der aktuellen AGB. Der Missbrauch des Bestellprozesses oder die bewusste Eingabe falscher Daten wird strafrechtlich verfolgt.
 
Es klingt nach einem schlechten Witz, aber die meinen es ernst!
Sky macht es sich einfach: Läuft eine Karte nicht mehr im Receiver, ist der Receiver schuld. Niemals die Karte.
Dass die F0-freie Karte vom Nachbarn aber trotzdem noch im Humax 1000S/C läuft und somit offensichtlich die Manipulation der Karte durch das F0-Tier verantwortlich für die Fehlfunktion ist, interessiert die nicht.

Sky glaubt auch mit diesem Satz hier:
Es besteht kein Anspruch auf die Verwendung und Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems bzw. einer Smartcard. Sky ist berechtigt, aus Gründen der Systemsicherheit die Verschlüsselung anzupassen oder zu ändern.
...machen zu dürfen was sie wollen. Dem ist nicht so.
Die Verschlüsselung ändert sich durch das F0-Tier nicht... nur die Zuordnung der Karte zu einem Gerät.

Das einzige was Sky will ist ein Gerätemonopol und die Gängelung des Kunden. Hat man mit diesen Maßnahmen schon einen PayServer lahm gelegt? Ich glaube nicht...
 
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