Eltern gefährden nicht unbedingt das Kindeswohl, wenn sie ihrem Nachwuchs ein Smartphone überlassen. Dies hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden.
Wenn Eltern ihrem Kind ein Smartphone überlassen, gefährden sie damit nicht unbedingt dessen Wohl. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zugunsten einer Mutter entschieden, deren achtjährige Tochter ein Smartphone besaß und zugleich im Haushalt über andere digitale Geräte Zugang zum Internet hatte. (Az: 2 UF 41/18)
Streit vor Gericht
Die getrennt lebenden Eltern hatten zuvor vor dem Amtsgericht darüber gestritten, bei wem das Mädchen leben darf. Das Familiengericht entschied sich für die Mutter. Es machte ihr jedoch zur Auflage, dem Kind bis zum zwölften Lebensjahr kein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Außerdem müsse sie für ihre Tochter Regeln mit verbindlichen Zeiten und Inhalte zur Nutzung anderer Medien im Haushalt wie Fernseher, Computer oder Spielkonsole festlegen.
Das OLG hob mit seinem am Montag veröffentlichten Beschluss die Anordnungen des Amtsgerichts mit der Begründung auf, diese verletzten die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Mutter. Allein der Besitz eines Smartphones oder anderer digitaler Medien rechtfertige nicht die Annahme, "dass Eltern durch die Eröffnung eines Zugangs ihr Kind schädigen".
Eltern in der Verantwortung
Medien- und Internetkonsum berge zwar Gefahren für Kinder, heißt es weiter. Für eine mögliche Schädigung mit gerichtlichen Auflagen müssten aber im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Generell stehe es in der eigenen Verantwortung der Eltern, den Medienkonsum ihrer Kinder mit zeitlichen und inhaltlichen Kontrollen zu steuern.
Quelle; onlinekosten
Wenn Eltern ihrem Kind ein Smartphone überlassen, gefährden sie damit nicht unbedingt dessen Wohl. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zugunsten einer Mutter entschieden, deren achtjährige Tochter ein Smartphone besaß und zugleich im Haushalt über andere digitale Geräte Zugang zum Internet hatte. (Az: 2 UF 41/18)
Streit vor Gericht
Die getrennt lebenden Eltern hatten zuvor vor dem Amtsgericht darüber gestritten, bei wem das Mädchen leben darf. Das Familiengericht entschied sich für die Mutter. Es machte ihr jedoch zur Auflage, dem Kind bis zum zwölften Lebensjahr kein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Außerdem müsse sie für ihre Tochter Regeln mit verbindlichen Zeiten und Inhalte zur Nutzung anderer Medien im Haushalt wie Fernseher, Computer oder Spielkonsole festlegen.
Das OLG hob mit seinem am Montag veröffentlichten Beschluss die Anordnungen des Amtsgerichts mit der Begründung auf, diese verletzten die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Mutter. Allein der Besitz eines Smartphones oder anderer digitaler Medien rechtfertige nicht die Annahme, "dass Eltern durch die Eröffnung eines Zugangs ihr Kind schädigen".
Eltern in der Verantwortung
Medien- und Internetkonsum berge zwar Gefahren für Kinder, heißt es weiter. Für eine mögliche Schädigung mit gerichtlichen Auflagen müssten aber im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Generell stehe es in der eigenen Verantwortung der Eltern, den Medienkonsum ihrer Kinder mit zeitlichen und inhaltlichen Kontrollen zu steuern.
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