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Urteil gegen Pairing!

AW: Urteil gegen Pairing!

Genau.
Ein Gerät das mit der Smartcard funktioniert.
Und wo sind dann die restlichen Probleme?
Das würde mich jetzt mal interessien.
Ohne wenn und aber, ohne einen Post der einen halben Thread beansprucht.
 
AW: Urteil gegen Pairing!

DVB T2 nicht mehr füttern, er schreibt nur wirr.
Es gitb Leihgeräte (kann man bei Vertragsschluss leihen als Receiver oder Modul) oder eigene Hardware (als eigenen Receiver oder eigenes Modul).
Beispiel war Kunde mit HD1000. Er läuft mit meiner ungepairten V14 und mit der ungepairten V14 von Kumpel Erwin, aber nicht mit der schon gepairten V14 von Kumpel Egon.
Das einzige, was meinen Empfang stören würde, wäre das Pairing meiner V14 mit einem nicht vereinbarten, nicht vorhandenen Leihgerät. So handelt Sky, natürlich vertragswidrig. DVB-T2 verteidigt Sky-Straftat zu Lasten der Kunden mit dem Argument, der Kunde könne es nicht beweisen. Doch, kann er, denn dass der Receiver in Ordnung ist, beweist ja die Funktionalität weiterhin mit der ungepairten V14 des Erwin.
Also muss Sky eine Ersatzkarte senden, der Receiver an sich funktioniert ja.
Dass DVB T2 hier zum Nachteil von uns Usern irgendwelchen Quatsch zusammen sucht, ist echt nur peinlich und zeigt die Einstellung der 2-3 Experten hier. Kein Argument, keine konkrete AGB-Klausel, nur wischi waschi Sky darf alles.

Es laufen jetzt mehrere neue Klagen, das Urteil von Eutin ist erster Erfolg, wer aber den wirren Argumenten von DVB-T2 folgen möchte, soll wie Teaha rät, nichts versuchen, Sky-Pairing hinnehmen und 20 EUR für Verbraucherschutz-Jurist sparen oder für noch bessere Hilfe hier (Gerichtskostenvorschuss 80 EUR).
Was für ein Quark von DVB-T2, unwürdig eines Fachforums. Ob ein Receiver defekt ist, erkennt weder die Werkstatt noch der Hersteller? Dass es nur am Pairing mit einem Phantasie-Gerät liegt? Das ist die berühmte Argumentation der Sky-Fanatiker hier. Oh toll, ganz große Leitsung.
Und wenn ein DVB-T2 irgendwann im Leben mal die AGB lesen wird, dann liest er, dass nach 2.1.1 der Kunde das Gerät zu stellen hat, er aber (freiwillig) alternativ nach 1.2.4 auch einen Leihreceiver bei Vertragsschluss leihen kann. (Anstelle des Leihreceivers kann es dabei, als wenn man sich für Leihgerät statt eigener Hardware entscheidet, nach 1.3.1 auch ein Leihmodul sein - oder man nimmt eigene Hardware als Normalfall (eigener Receiver oder eigenes Modul).
 
AW: Urteil gegen Pairing!

Sorry........ aber jetzt habt ihr es wirklich geschafft.

Der Threadtitel lautete "Urteil gegen Pairing" und nicht der ist doof, füttert den nicht, der ist ein sp.....etc. etc. etc.

Ich habe das hier lange alles durchgehen lassen (und die anderen mods auch) mit der mehrfachbitte nicht persönlich zu werden, und nur zum topic zu diskutieren.

Dieses scheint aber unmöglich

Ich mache hier jetzt erstmal zu. Solltet ihr (echte) neuigkeiten zum threattitel haben meldet euch, dann kann hier gerne wieder aufgemacht werden

Jetzt aber

CLOSED
 
Ich hoffe es ist gestattet wenn ich mal Frage. Was ist denn nun vorgestern bei dem neuen Pairing Urteil rausgekommen? Und wie kommt man an die infos wann die Gerichtsverhandlungen sind?
 
Ohne es zu wissen: Nichts praxisrelevantes. Sonst hättest Du es schon gelesen. Das ganze wird auf der ganz langen Zeitschiene totgeritten und wenn es schon gaaaaanz lange niemanden mehr interessiert, kommt MB mit
einer Siegesmeldung.......die rein akademischen Wert hat.
 
@kupplung321
Der Stand ist, dass Sky bis zum 17.08.2016 eine Fristverlängerung bekam für die Stellungnahme vor dem Landgericht zur Frage, ob der Kunde ein Leihgerät (Sky-Receiver oder Sky-Modul) nutzen muss, obwohl er bei Vertragsschluss dies nicht vereinbarte und sich ein eigenes Empfangsgerät kaufte.
Diese Stellungnahme von Sky wird in den nächsten Tagen dem Mandanten zugestellt. Hier müsste Sky erstmals vor einem Landgericht erklären, warum Sky die Verträge missachtet und wie man dies verteidigen will. Dann hat das Landgericht die Entscheidung zu fällen.

Zuvor hatte das Amtsgericht Eutin in erster Instanz geurteilt, dass der Kunde bis Laufzeitende sein eigenes vereinbartes Empfangsgerät nutzen darf. Die Richterin des Amtsgerichts forderte allerdings (ohne Anhörung der Parteien), dass der Sky-Kunde den Nachweis bringen solle, dass er dies so mit Sky vereinbarte. Das Landgericht hat diese Einschränkung nun noch zu prüfen.

@Teoha:
Zum Zeitablauf: Mai 2015 Karte deaktiviert. Sommer 2015 Klage AG Eutin. März 2016 Urteil AG Eutin. Berufung Landgericht Lübeck läuft. Beide Seiten haben Stellungnahmen abgegeben, nunmehr ist Urteil Landgericht abzuwarten. Dies geht nicht kurzfrisztig, aber hoffentlich im Jahr 2016.

Sollte das Landgericht dem Kunden Recht geben, kann sich jeder andere auch darauf berufen und kann auch sein Recht einklagen, geringe Gerichtsgebühr reicht. Andere Kunden werden auch "Servicegebühr" für aufgezwungenes Leihgerät zurückfordern oder Schadenersatz für den Kauf eine CI+Receivers oder Umbau der SAT-Anlage. Aber dafür erst einmal das Urteil abwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Ergänzung:
Mehrere Kunden konnten außergerichtlich erreichen, dass sie ihre eigene Hardware weiterhin nutzen dürfen. Doch eine klare Linie ist nicht erkennbar. Da arbeiten bei Sky die Abteilungen offenschtlich auch "gegeneinander".

So schrieb sky vor wenigen Tagen (August) einem Kunden:
"Dennoch akzeptieren wir Ihren Wunsch, ein anderes Receivermodell nutzen zu wollen." und schaltete seine V14 frei für den HD 1000 (Pairing deaktiviert). Dies erreichten einige User.

Nach wie vor bietet Sky Verträge ohne Leihgerät an. In der Praxis versucht Sky jedoch, ein Leihgerät aufzudrängen. Mein Tipp: Neuer Vertrag (wenn man sowieso das will) (nur online!) mit Seriennummer des Vodafone TV Center 1000/2000. Solo V14 sollte kommen. Dann Auftragsbestätigung prüfen, V14 automatisch freischalten lassen, checken, ob die V14 gepairt ist.
Widerrufsfrist 14 Tage beachten. Wenn alles okay, dann später Sky per Mail mitteilen, dass man mittlerweile den HD 1000 nutzt, wenn das Vodafone TV Center defekt sein sollte. Seriennummer des HD 1000 in der Mail mitteilen. Pairing kann der HD 1000 nicht.

Ansonsten hatte mein Klageentwurf gegen Sky wegen der Preiserhöhung Erfolg. Sky entließ im Juli 2016 den Kunden aus dem Vertrag nach dessen fristloser Kündigung zum 01.03.2016.
Der Kunde hatte Kündigungszeitpunkt verpasst und sollte nun monatlich 70 EUR zahlen, dann noch die Preiserhöhung um mehrere EUR monatlich. Nun rückwirkend die Beiträge zurückerhalten. Ob er das Abo so lange noch täglich nutzte?
"Freu mich riesig, alles so, wie Du es prohezeitest" war seine Nachricht.

In diesem Zusammenhang musste Sky einräumen, dass keine AGB wirksam bei telefonischer Verlängerung vereinbart worden waren. Dies gilt dann auch so für die Frage des Zwangs zum Leihgerät, der in den AGB aber auch nirgendwo formuliert ist. Aber auch "zugelassene" Geräte kann Sky ohne AGB nicht fordern und auch nicht diese willkürlich bestimmen.

Pairing 2 ist nicht mehr auf der Agenda. Im Sky-Forum wurde im Juli 2016 mitgeteilt, die technische Umstellung sei nunmehr beendet.

Es gibt mehrere User, deren Verträge bis Ende 2017/2018 laufen, abgeschlossen ohne Leihgerät. Die werden im schriftlichen Verfahren (4 Monate Dauer) ihr Recht einklagen, sobald die Stellungnahme von Sky vorliegt, mehrere Klagen laufen bereits parallel.
Sky hat bisher IMMER verloren oder musste einknicken in einem Vergleich, konnte nie die Nutzung des Leihgeräts durchsetzen bisher.

In Österreich läuft ein Prüfverfahren der Medienaufsicht RTR gegen Zwang zum Leihgerät. Der User ist im Kontakt zu mir, die ergänzenden Informationen konnte ich der Medienaufsicht senden. Auch hier ist Ergebnis der Prüfung und die Empfehlung der Medienaufsicht an die Gerichte abzuwarten.

Anderer User sendete jetzt im August sein Leihgerät zurück. Es wurde aus den Kundendaten ausgetragen, es kamen keine Pairing-EMM mehr. Doch mit dem nächsten Verlängerer droht wieder Pairing. Daher ist das Zurücksenden des Leihgeräts der wichtige erste Schritt, doch mehr Engagement noch nötig. Später erwarte ich ein allgemeines Einknicken bei jedem Kunden mit passendem Musterschrieben. Etwas Geduld ist noch notwendig, Sky versucht verzweifelt mit Spiel auf Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
@MarcBush
Ganz toll.
Du weißt aber schon noch, dass du hier schon länger angemeldet bist oder?
Und auch das du den gesamten Monolog hier schon mal geschrieben hast oder?

Lese bitte deine vorherigen Texte nochmal durch und streiche alles, was du schon mal geschrieben hast.

Sollte noch was übrig bleiben, dann ist gut.
Ansonsten kannst du dich einfach bei mir melden, ich werde dann die Beiträge löschen.
 
So viele neuen Informationen, was hier im Thread nicht berichtet wurde bisher, während die beiden anderen Beiträgen so noch nie zu lesen waren...

Hab vieles gekürzt und zuvor die PN des Users per PN mit dem Text beantwortet.

Also im Juli/August hat sich immer wieder bestätigt, dass man eigene Hardware durchsetzen kann. Würden es mehr Kunden tun, wäre der Spuk schon vorbei. Pairing 2 ist nicht geplant, teilt Sky mit. Ein Prüfverfahren Medienaufsicht läuft. Fristlose Kündigung wegen Preiserhöhung war erfolgreich.
 
Sky bekam bis zum 17.8 eine Fristverlängerung, du meinst wohl 17.9? Weil dann wäre ja ein Urteil schon da?!
 
Fristverlängerung für Sky zur ersten Stellungnahme zum Landgericht. Mittlerweile hat das Gericht die Sky-Stellungnahme an den Anwalt und Dieser an den Sky-Kunden weitergeleitet. Sky nennt nur verfahrenstechnische Argumente. In der Sache fällt Sky nichts ein.
Nun muss Landgericht mitteilen, wie es das Berufungsverfahren weiterführt. Das Gericht wird seine erste Einschätzung äußern, von Parteien weiteren Vortrag oder Beweise zu bestimmten Bereichen fördern oder Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Nach den Stellungnahmen beider Seiten wird nicht sofort ein Urteil zu erwarten sein, aber in den nächsten Wochen/Herbst wohl hoffentlich.

Meine V14 ist gestern weiter verlängert ohne F0 bis Oktober
 
Hi,

so wie auf dem Screenshot sind meine Daten hinterlegt, also kein Sky-Receiver eingetragen Korrekt ?
Reicht das um datauf zu bestehen das meine Karte für altenative Hardware freigeschaltet wird ?

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
 

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Ist erst einmal ein guter Anfang. Allerdings ist entscheidender, was konkret bei Vertragsschluss vereinbart wurde.
Bei den meisten im Forum ist es so: Telefonisch Vertrag geschlossen, keine Leihgeräte und keine AGB thematisiert oder vereinbart. Später dann unaufgefordert im laufenden Vertrag ein Leihgerät (Sky-Modul oder Sky-Receiver) zugesandt. Hat rechtlich keine Bedeutung, auch nicht bei Nutzung des Sky-Geräts (§ 241a BGB).
Wenn man aber Vertrag direkt mit Leihgerät abschloss, das Sky-Modul oder den Sky-Receiver mitbestellte, wird es komplizierter. Stellt sich dann die Frage, ob man dieses Leihgerät auch bis Vertragsende nutzen muss? Anders gefragt: Wenn ich Leihgerät bei Vertragsschuss ablehne, eigenen Receiver zur Nutzung vereinbare, bin ich auch daran gebunden? Sky ändert ja einseitig im Laufe des Vertrags den Receiver von "eigenem Receiver" zu "Leihreceiver" ohne Sorge. Also warum nicht auch umgekehrt?
All dies ist vollkommen offen in den AGB und im Vertrag. Wichtig also: Gelten die AGB überhaupt in deinem Vertrag? Wie sah die letzte Auftragsbestätigung aus?
Hast Du ein Leihgerät bekommen? Wie?

Bei vielen Usern wurde dann der Vertrag verlängert, der zuvor um ein Leihgerät erweitert wurde einseitig. Gilt jetzt für den neuen (verlängerten) Vertrag nun das Leihgerät als vereinbart? Nein, die vorherige einseitige Zusendung von einem nicht vereinbarten Leihgerät hat keine rechtliche Bedeutung. Hilfreich immer, die Auftragsbestätigung zu prüfen.

Wenn AGB gelten, so ist es Aufgabe des Kunden, den Receiver zu stellen (2.1.1) und ein Leihreceiver freiwillige Option (1.2.4), keine Pflicht! Man muss zugelassenen Receiver oder Modul nutzen (1.1.1). Aber was heißt dies? Wird nirgendwo in AGB erklärt. Solche unbestimmten Klauseln sind laut Gesetz unwirksam. Sky kann auch nicht ohne sachlichen Grund den HD 1000 für SAT für unzugelassen erklären, während man zuvor und danach noch neue Verträge damit zuließ. Auch nicht erst sonstige eigene Receiver zulassen und dann plötzlich alle für unzulässig erklären. Sky darf nur entliehene Receiver austauschen, nicht Kundengeräte! (1.5.2)

Ergebnis: Es kommt darauf an, was du mit Sky vertraglich vereinbartest. Was steht konkret in Vertrag oder Auftragsbestätigung? Gelten die AGB?

Sky erzählt nur Unsinn. Die Rechtsabteilung ist da schon etwas sachlicher, weiß aber keine klare Antwort. Daher bekommen manche Kunden Recht, andere müssen klagen. Du kannst mit Musterschreiben fordern, dass man deine V14 für deinen eigenen Recveiver freischaltet, aber Sky ist in der Regel stur. Klage kostet zweitstelligen Betrag und führt mit guter Chance zum Erfolg. Es gibt keine Pflicht zur Nutzung des Leihmoduls oder Leihreceivers.

Vorgestern hab ich im Sky-Chat auf sky.de gefragt, ob ich den eigenen Receiver PR HD 1000 nutzen darf für neuen Vertrag (Sky über SAT). Antwort Sky schriftlich: "Ja, Sie bekommen dann einzelne Smartcard zugesandt." Was soll man dazu sagen??

Also: einige haben es schon erreicht, eigene Hardware wieder nutzen zu können, andere warten noch auf Ergebnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
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