AW: Urteil gegen Pairing!
DVB T2 nicht mehr füttern, er schreibt nur wirr.
Es gitb Leihgeräte (kann man bei Vertragsschluss leihen als Receiver oder Modul) oder eigene Hardware (als eigenen Receiver oder eigenes Modul).
Beispiel war Kunde mit HD1000. Er läuft mit meiner ungepairten V14 und mit der ungepairten V14 von Kumpel Erwin, aber nicht mit der schon gepairten V14 von Kumpel Egon.
Das einzige, was meinen Empfang stören würde, wäre das Pairing meiner V14 mit einem nicht vereinbarten, nicht vorhandenen Leihgerät. So handelt Sky, natürlich vertragswidrig. DVB-T2 verteidigt Sky-Straftat zu Lasten der Kunden mit dem Argument, der Kunde könne es nicht beweisen. Doch, kann er, denn dass der Receiver in Ordnung ist, beweist ja die Funktionalität weiterhin mit der ungepairten V14 des Erwin.
Also muss Sky eine Ersatzkarte senden, der Receiver an sich funktioniert ja.
Dass DVB T2 hier zum Nachteil von uns Usern irgendwelchen Quatsch zusammen sucht, ist echt nur peinlich und zeigt die Einstellung der 2-3 Experten hier. Kein Argument, keine konkrete AGB-Klausel, nur wischi waschi Sky darf alles.
Es laufen jetzt mehrere neue Klagen, das Urteil von Eutin ist erster Erfolg, wer aber den wirren Argumenten von DVB-T2 folgen möchte, soll wie Teaha rät, nichts versuchen, Sky-Pairing hinnehmen und 20 EUR für Verbraucherschutz-Jurist sparen oder für noch bessere Hilfe hier (Gerichtskostenvorschuss 80 EUR).
Was für ein Quark von DVB-T2, unwürdig eines Fachforums. Ob ein Receiver defekt ist, erkennt weder die Werkstatt noch der Hersteller? Dass es nur am Pairing mit einem Phantasie-Gerät liegt? Das ist die berühmte Argumentation der Sky-Fanatiker hier. Oh toll, ganz große Leitsung.
Und wenn ein DVB-T2 irgendwann im Leben mal die AGB lesen wird, dann liest er, dass nach 2.1.1 der Kunde das Gerät zu stellen hat, er aber (freiwillig) alternativ nach 1.2.4 auch einen Leihreceiver bei Vertragsschluss leihen kann. (Anstelle des Leihreceivers kann es dabei, als wenn man sich für Leihgerät statt eigener Hardware entscheidet, nach 1.3.1 auch ein Leihmodul sein - oder man nimmt eigene Hardware als Normalfall (eigener Receiver oder eigenes Modul).