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Unicable

reri78

Newbie
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16. Dezember 2014
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Hallo
Ich bin neu hier und weiß nicht ob ich das gerade hier richtig mache. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung. Also ich bin vor 1 Jahr in eine neue Wohnung gezogen und wollte mein sky mit nehmen. Nur habe ich hier unicable und darf laut Vermieter nur die vorgegebene Frequenz nutzen. Und da ich beim sky Receiver ja zwei Frequenzen brauchte ging das natürlich nicht. Hatte das anfangs trotzdem probiert und einfach ne zweite Frequenz eingesetzt und das ging auch, bis der Vermieter klingelte und mir mitgeteilt hat das alle Nachbarn kein tv mehr haben. Also musste ich sky kündigen. Aber mittlerweile geht mir das so auf den Nerven kein Fußball schauen zu können und such ne Lösung dafür. Ach ja nur zur Info, mein Vermieter hat nen Expert laden und hat keine Lösung. Hoffe mir kann jemand helfen


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AW: Unicable

Ich habe echt null Ahnung. Ich weiß nur das ich eine bestimmte Frequenz habe glaube 1680. sobald ich ne andere nehme hat jemand im Haus kein tv mehr. Das krasse hier ist das die Vorderseite vom Haus unicable hat und die Wohnungen hinten raus ganz normales sat tv und die können sky nutzen. Das Problem ist das man mit meinem Vermieter auch nicht wirklich reden kann. Der sagt das ist so und das war es


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AW: Unicable

dein vermiter kann dir aber nicht verbiten etwas zu nutzen , sag im das du deine GEZ gebühren an von seinem konto zahlen wilst , weil du dein recivier nicht nutzen kanst

normale weise wenn die anlage nicht richtig funktioniert , und der vermiter sie nicht reperiren will , kanst du deine eingene sat antenne aufbauen , es gibts gesetze die du bevolgen must , dein vermiter aber auch

sag im das du entweder ein sat anschlus wilst , oder er soll die anlage reperiren lasen , oder du stelst dir selbst eine antenne raus
 
AW: Unicable

Die Anlage funktioniert ja. Ich habe ja nen sat Receiver und schaue. Das Problem ist ja das ich halt nur eine Frequenz nutzen kann. Und so wie ich weiß braucht man für sky 2 Frequenzen. Darum Suche ich hier nach einer Lösung wie ich trotzdem schauen kann. Danke


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AW: Unicable

Kann es sein das man für die TV-Programme eine Frequenz braucht und Sky Anytime eine 2. Frequenz braucht, da Sky Anytime ja auch im Hintergrund läuft? Weiß das zufällig jemand? Eigentlich sollte Sky doch auch schon mit einer Unicable-Frequenz laufen oder? Zumindest mit einen nicht zertifierten Receiver.
 
AW: Unicable

Ich verstehe überhaupt nicht, warum Du 2 Frequenzen brauchst. Es sei denn Du hast einen twin-receiver(Gleichzeitiges aufnehmen und sehen von 2 oder mehr programmen auf 2 unterschiedlichen ebenen).
Und zur Klarheit, bei unicable hat meistens (leider) jede Wohnung nur eine frequenz, an der steht aber das komplette astra angebot zu verfügung. Nur diese Frequenz darf dann auch genutzt werden, sonst haben alle anderen keinen empfang. Häufig werden sogar programmierbare dosen verbaut, die jeder wohnung nur die zugewiesene frequenz verfügbar machen.

Wenn wirklich alle Parteien 2 frequenzen brauchen, kann man kaskadierbare multischalter einsetzen, die stammleitung aufteilen und so die anzahl der frequenzen erhöhen.

@czuti: Vorsichtig! Die anlage läuft m.e. korrekt. Der vermieter muss gar nix machen, wenn er nicht will.
 
AW: Unicable

Mit einem Singletuner-Receiver geht das unproblematisch nur nicht mit dem Twintuner-Receiver für Festplattenaufnahmen von Sky oder jedem anderen Twintuner-Receiver. Also den Festplatten-Tuner von Sky umtauschen gegen einen einfachen Singletuner-Receiver von Sky oder gegen das CI+ Modul von Sky, falls man einen TV oder Receiver mit CI+ Slot hat bzw. anschaffen will, denn wie lange man noch dank dem Cardpairing ein Sky-Abo ozhne Sky-Hardware nutzen kann, weiß hier niemand.
 
AW: Unicable

Man müsste erst einmal wissen wie viele an der einen Leitung hängen im Moment kann man so weit ich weis 8 Frequenzen ins Kabel einspeisen
 
AW: Unicable

@u040201

es reichen so wenige begrife im google , und schon hat man alle antworten die man braucht


Mietrecht – Muss der Vermieter den Fernsehempfang sicherstellen
Die bunte Welt des Fernsehens kann auf vielen Wegen in das eigene Zuhause gelangen. Per Kabel, Satellit oder DVB-T Antenne lassen sich immer mehr Sender empfangen. Aber was ist wenn in einer Mietswohnung kein Kabel- oder Satellitenanschluss zur Verfügung steht? Muss sich dann mit einem, vielleicht relativ dürftigem, DVB-T Signal zufrieden gegeben werden?
Recht auf Informationsfreiheit

Grundsätzlich besteht nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 des Grundgesetzes das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können. Dazu gehört auch der Fernsehempfang. Bei der Überlassung von Wohnraum muss der Vermieter dem Mieter den Fernseh- und Rundfunkempfang ermöglichen. Dies gilt neben den öffentlich-rechtlichen Sendern auch für das Privatfernsehen.
Ausländer, die dauerhaft in Deutschland wohnen, haben darüber hinaus ein anerkanntes Interesse, sich über das Geschehen im Heimatland zu informieren und die kulturelle Verbindung aufrecht zu erhalten. Mieter mit Migrationshintergrund muss es somit grundsätzlich erlaubt sein, eine Sat-Antenne anzubringen. Dies gilt nicht, wenn über einen vorhandenen Kabelanschluss mithilfe eines Decoders zusätzliche Programme, auch kostenpflichtig, dazu gebucht werden können.

sind, kann in vielen Fällen trotzdem von einer Verbesserung, durch den Kabelanschluss, ausgegangen werden.

Gemeinschaftsantenne muss Instand gehalten werden

Wird beim Einzug in die Wohnung eine Gemeinschaftsantenne genutzt, ist der Vermieter nicht berechtigt diese abzubauen und für den Fernsehempfang auf den Abschluss eines Vertrages mit einem Kabelanbieter zu verweisen. Es ist den Mietern geschuldet, den gebrauchsfähigen Zustand der Empfangsanlagen zu erhalten. Gab es bei der Unterzeichnung des Mietvertrages keinen Anschluss, kann der Mieter nicht auf die Bereitstellung eines Kabelanschlusses oder einer Gemeinschaftsantenne bestehen.
Allerdings hat der Vermieter dann das Recht eine Einzelantenne anzuschließen um den Zugang zu Informationen zu erhalten. Hierbei bedarf es, bei Aufstellung und Montage, der Zustimmung durch den Vermieter.
Eigene Parabolantenne ist jeder Mietpartei erlaubt

Hier gilt es wieder die Freiheit des Mieters zu schützen, sich aus allgemein zugänglichen Quellen Informationen zu beschaffen. Hingegen hat der Vermieter das Recht auf sein Eigentum, wenn es darum geht eine Satellitenschüssel an der Hauswand oder auf dem Dach zu dulden. Wie die Interessen miteinander vereinbar sind, muss von Fall zu Fall entschieden werden.
In vielen Fällen kann sich der Mieter mit einer mobilen Stabantenne oder Parabolantenne auf dem Balkon behelfen. Diese hat keine Verbindung zum Baukörper und beeinträchtigt damit i.d.R. nicht den Anblick des Hauses.
Letztendlich besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der Vermieter eine eigene Sat-Anlage montieren darf, jedoch muss der Vermieter diese Entscheidung zwischen den eigenen Interessen, den Interessen der übrigen Mieter und dem Informationsinteresse des betroffenen Mieters abwägen. In seinem Ermessensspielraum hat der Hauswirt nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu handeln. Die Mietswohnung stellt den Mittelpunkt der Existenz der Bewohner dar und dient zur Freiheitssicherung und zum Erhaltung der Persönlichkeit. Aus diesem Grund darf der Vermieter den Bewohnern nur durch einen triftigen Grund Leistungen verweigern, die ihre Mietswohnung angenehmer gestalten. Wenn es gelingt, an dieser Stelle von Anfang an über die verschiedenen Interessen im Haus zu sprechen und sich kompromissbereit zu zeigen, steht dem Fernsehvergnügen nichts mehr im Wege.

aber ich gebe zu , ich hab keine ahnung :emoticon-0105-wink:
 
AW: Unicable

...ein Vermieter muss einem Mieter nicht mehrere Frequenzen bei einer UNICABLE Anlage bereitstellen.

das hab ich auch nicht behauptet , aber ein vermiter mus dir eine empfang möglichkeit geben , wenn nicht dann stelst du dir eine eingene antenne heraus

da er über die freqenz was er bekommen hat , alles am laufen hat , ist die sache erledigt , vermiter hat im den anschlus gegeben
 
AW: Unicable

...dazu hast du wiederum kein Recht, außer du bist Ausländer und Programme aus deiner Heimat werden nicht ins Kabel eingespeist (bei Kabelanschluss), oder es werden über den empfangenen Satelliten keine Programme aus dem Heimatland übertragen.
Vor allem verstehe ich die Aufregung nicht, er kann doch den gesamten 19,2°E empfangen, und mit einem Twintuner kann er doch Aufzeichnen und ein anderes programm auf der gleichen ebene ansehen.
 
AW: Unicable

bei einem Twintuner brauchst du 2 Frequenzen er könnte den 2ten tuner mit staeker und destaeker an eine 2te Unicable Matrix leiten es wird dann halt nur so sein dass er den umbau bezahlen muss
 
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