Giga000
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Schon lange hat Brüssel die Rabatte bei der Ökostrom-Umlage für stromintensive Firmen im Visier. Nun eröffnet die EU offenbar ein Verfahren gegen Deutschland. Der Vorwurf: Wettbewerbsverzerrung.
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt einem Pressebericht zufolge offenbar gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Die Brüsseler Beamten rügten, dass energieintensive Betriebe von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen würden, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel" vorab aus seiner jüngsten Ausgabe. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia konzentriere sich bei seiner Untersuchung auf die EEG-Umlage, die Stromkunden für die Erzeugung erneuerbarer Energie bezahlen.
Am Mittwoch wolle die EU-Kommission ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen, hieß es in dem Bericht. Dies solle nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde Brüssel auch rückwirkend eine Korrektur fordern. Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen.
Oettinger stellt EEG in Frage
EU-Energiekommissar Günther Oettinger hatte dem Bericht zufolge auf einer Veranstaltung des Stromkonzerns Eon in Brüssel kürzlich sogar das gesamte EEG in Frage gestellt. Oettinger habe dabei gesagt, dass zahlreiche Regelungen mit dem EU-Binnenmarkt und dem Wettbewerbsrecht wohl nicht konform seien. So könne es nicht angehen, dass Deutschland eigenen Windstrom fördere, Dänen oder Norweger jedoch keine Förderung erhielten, wenn sie Windstrom nach Deutschland lieferten.
Die Befreiung von der Netzentgeltabgabe haben laut "Spiegel" derzeit rund 4500 Betriebe beantragt, mehr als bisher bekannt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn habe das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass sogar Golfclubs weitgehend befreit wurden. "Es ist nicht begründbar, warum private Haushalte für Autohäuser, Versicherer oder Aldi die Netzentgelte mit zahlen müssen", sagte Höhn.
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt einem Pressebericht zufolge offenbar gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Die Brüsseler Beamten rügten, dass energieintensive Betriebe von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen würden, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel" vorab aus seiner jüngsten Ausgabe. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia konzentriere sich bei seiner Untersuchung auf die EEG-Umlage, die Stromkunden für die Erzeugung erneuerbarer Energie bezahlen.
Am Mittwoch wolle die EU-Kommission ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen, hieß es in dem Bericht. Dies solle nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde Brüssel auch rückwirkend eine Korrektur fordern. Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen.
Oettinger stellt EEG in Frage
EU-Energiekommissar Günther Oettinger hatte dem Bericht zufolge auf einer Veranstaltung des Stromkonzerns Eon in Brüssel kürzlich sogar das gesamte EEG in Frage gestellt. Oettinger habe dabei gesagt, dass zahlreiche Regelungen mit dem EU-Binnenmarkt und dem Wettbewerbsrecht wohl nicht konform seien. So könne es nicht angehen, dass Deutschland eigenen Windstrom fördere, Dänen oder Norweger jedoch keine Förderung erhielten, wenn sie Windstrom nach Deutschland lieferten.
Die Befreiung von der Netzentgeltabgabe haben laut "Spiegel" derzeit rund 4500 Betriebe beantragt, mehr als bisher bekannt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn habe das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass sogar Golfclubs weitgehend befreit wurden. "Es ist nicht begründbar, warum private Haushalte für Autohäuser, Versicherer oder Aldi die Netzentgelte mit zahlen müssen", sagte Höhn.
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