Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen
Im Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material ist die Beweisaufnahme abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft und Verteidiger hielten heute ihre Abschlussplädoyers. Seitens der Anklage wurde dabei eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 6.000 Euro.
In dem Plädoyer wurde ausgeführt, dass Tauss sich das Material aus privaten Gründen beschafft habe. Dem steht die Aussage des Angeklagten gegenüber, wonach er als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion selbst Recherchen in dem Milieu anstellte und ausschließlich deshalb entsprechende Bilder besaß.
Letztere Aussage wird beispielsweise durch Aussagen der zuständigen Ermittler gestützt, wonach die geringe Menge der verbotenen Inhalte, die bei Tauss gefunden wurden, "szeneuntypisch" ist. Zwei Zeugen, mit der die Verteidigung das Bild weiter untermauern wollte, ließ das Gericht aber nicht zu. Es bestehe kein Sachzusammenhang, hieß es.
Quelle: winfuture
Im Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material ist die Beweisaufnahme abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft und Verteidiger hielten heute ihre Abschlussplädoyers. Seitens der Anklage wurde dabei eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 6.000 Euro.
In dem Plädoyer wurde ausgeführt, dass Tauss sich das Material aus privaten Gründen beschafft habe. Dem steht die Aussage des Angeklagten gegenüber, wonach er als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion selbst Recherchen in dem Milieu anstellte und ausschließlich deshalb entsprechende Bilder besaß.
Letztere Aussage wird beispielsweise durch Aussagen der zuständigen Ermittler gestützt, wonach die geringe Menge der verbotenen Inhalte, die bei Tauss gefunden wurden, "szeneuntypisch" ist. Zwei Zeugen, mit der die Verteidigung das Bild weiter untermauern wollte, ließ das Gericht aber nicht zu. Es bestehe kein Sachzusammenhang, hieß es.
Quelle: winfuture