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Hardware & Software Speicherkarten und USB-Sticks werden durch Abgabe teurer

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Durch Abgaben auf Speicherkarten und USB-Sticks müssen die Anbieter in Deutschland 40 Millionen Euro zahlen.
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und
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hatten erheblich mehr gefordert. Umgelegt wird es auf die Käufer.

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Der Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften Gema und VG Wort auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Das gab der IT-Branchenverband am 26. Juni 2019 bekannt. Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 30 Cent. Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz bis einschließlich 8 GByte 14 Cent.

Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert. "Der jetzt beschlossene Gesamtvertrag ist ein gutes Ergebnis für alle Seiten. Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Abgabe wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen.

Legales Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten


Bitkom-Sprecher Christoph Krösmann sagte Golem.de auf Anfrage: "Für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2018 werden mit den Konditionen des neuen Gesamtvertrags Abgaben in Höhe von circa 40 Millionen Euro fällig."

Mit den urheberrechtlichen Abgaben wird das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer oder Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge erhoben.

Es dürfen nur einzelne Kopien zu ausschließlich privaten Zwecken angefertigt werden. Für diese Privatkopie braucht der Urheber nicht vorher um Zustimmung gefragt zu werden. Unter privatem Gebrauch wird "Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigene Person" verstanden.

Quelle; golem
 
dennoch ne frechheit. ich nutze einen stick als weiteres backup zur reinen datensicherung meiner wichtigsten daten. da ist definitiv nichts an musik etc drauf.
bin mal gespannt, wann die cloud dran ist. davon liest man in der vereinbarung nichts, wobei die sicher schon mit abgaben belegt sind. ich hoffe ich hab jetzt keinen GEMAner auf ne idee gebracht. :flushed: :grinning:
 
...was hat das mit einer Cloud zu tun???
Es wird doch keine Abgabe für den Weg zu/von einem Speichermedium erhoben, sondern auf die Speichermedien!
 
na, was liegt denn in der cloud? die cloud ist auch ein speichermedium oder nicht? :relaxed:
 
...na selbstverständlich, aber da werden die Abgaben beim Erwerb der Speichermedien fällig, und die sind längst in die Kosten eingepreist
Ist doch vollkommen egal wo gespeichert wird.
 
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Im Prinzip hast du recht, bei den Datenträgern in den Servern wurde (theoretisch) die Abgabe schon bezahlt. Aber es gibt unzählige Fälle, wo wir doppelt und 3-fach Steuern und Abgaben zahlen, also sag niemals nie!
 
Es ist jedoch ein Widerspruch, wenn man für´s Downloaden von Musik belangt werden kann, und trotzdem GEMA auf die Speicher zahlt. Im Zeitalter von GEZ, Spoty und Netflix ist es sehr zu hinterfragen, zumal auch etliche einen NAS für die Sicherheit betreiben.
 
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...die Abgabe ist dafür, das du Musik und Filme die du käuflich erworben hast, für den Eigengebrauch eine Sicherheitskopie erstellen darfst.
Ansonsten müsstest du ja die Scheibe wegwerfen wenn sie defekt ist und eine neue kaufen wenn du den Film noch mal ansehen willst.
Kostenloses illegales downloaden fällt da aber nicht darunter!
Wo ist da der Widerspruch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ungefähr so, wenn ich mir ein Auto kaufe, bekomme ich gleich ein Bußgeld wegen ordnungswidrigen Parken mit dazu, weil ich es ja angeblich machen werde.
 
Ein weiterer Grund, solche Dinge nicht mehr in D bzw. der EU zu kaufen, sondern sich einfach im Jahresurlaub damit einzudecken. Eh in den Erzeugerländern preiswerter, ob mit oder ohne GEMA-Abzocke...
 
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