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So können Sie als Hartz-IV-Empfänger Geld sparen
Hartz IV wird in Deutschland wenn nötig sogar lebenslang gezahlt. Es gibt Familien, die schon seit Generationen von Hartz IV oder Sozialhilfe leben. Hier einige Tipps und Kniffe, wie Sie auch bei Hartz IV ein angenehmes Leben führen können.
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So können Sie als Hartz-IV-Empfänger Geld sparen Viele träumen von Hartz IVAus meiner anwaltlichen Praxis weiß ich, dass so mancher Bürger schon lange davon träumt, endlich Hartz IV zu bekommen und nicht mehr arbeiten zu müssen. Vor allem Selbstständige leiden in Deutschland nicht nur unter einer geradezu unverschämten Steuer- und Abgabenlast, sondern müssen meist einen 10- bis 12-Stundentag bewältigen.
Auf den ersten Blick ist der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger, der ab 01.01.2013 auf 382 Euro erhöht werden soll, nicht so sehr üppig. Doch mit einigen Tricks und Kniffen kann man durchaus auch bei Hartz IV ein gutes Leben führen. Man muss sich nur auskennen. Zum Glück gibt es Anwälte, die Sie beraten können.
Sie dürfen auch als "Hartzie" eigenes Vermögen haben
Dass man als Hartz-IV-Empfänger völlig verarmt, ist wohl ein Klischee. Denn auch Hartz-IV-Empfänger dürfen eigenes Vermögen haben. Für einen alleinstehenden erwachsenen Hilfebedürftigen gibt es grundsätzlich einen Freibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr.
Wer diesen Freibetrag ausschöpft, stellt sich mit entsprechendem Vermögen, das er nicht verbrauchen muss, um Hartz IV zu bekommen, erst mal gar nicht so schlecht. Nach Umfragen hat die große Mehrzahl aller Deutschen nämlich so gut wie keine Rücklagen, lebt also "von der Hand in den Mund". So gesehen wären Sie als Hartz-IV-Empfänger mit eigenem Vermögen eigentlich schon fast wohlhabend.
Nutzen Sie Sparmöglichkeiten konsequent
Hartz-IV-Empfänger erhalten in Deutschland eine Menge Vorteile. So können Sie zum Beispiel
- in vielen Städten in Sozialläden verbilligt Lebensmittel einkaufen;
- in vielen Städten zu besonders günstigen Konditionen den öffentlichen Nahverkehr nutzen;
- Kleidung in der Kleiderkammer nahezu kostenlos kaufen;
- und wenn Sie keine Lust zum Kochen haben, gibt es häufig "Suppenküchen", in denen durchaus leckere Malzeiten preisgünstig angeboten werden.
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. Leben Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen
Das Amt bezahlt Ihnen als Hartz-IV-Empfänger zunächst alle angemessenen Wohnungskosten, also zum Beispiel die Miete sowie Heizung, Abwasser-, Abfall- und weitere Gebühren. Hinzu kommt der Regelsatz.
Wer mit einem Partner und Kindern in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft wohnt, kann über Hartz IV ein "Nettoeinkommen" erzielen, das für so manchen Arbeitnehmer, der sein Geld selbst verdienen muss, hoch erscheinen mag.
Beispiel: Klaus ist arbeitslos und lebt mit seiner Freundin und zwei Kindern in einer Mietwohnung von Hartz IV. Das bedeutet, dass er und seine Freundin jeweils 90% des Regelsatzes, also 344 Euro pro Erwachsenen ab 01.01.2013 bekommen. Für die beiden 15-jährigen Kinder gibt es jeweils zusätzlich 80% des Regelsatzes, also jeweils 306 Euro. Das Amt zahlt zudem die Wohnungskosten (Miete und Heizung) in Höhe von 700 Euro monatlich. Mithin kommt Klaus auf ein "Nettoeinkommen" von 2.000 Euro. Sofern Sie als arbeitsfähiger Hilfebedürftiger ein Auto brauchen, wird Ihnen natürlich auch das grundsätzlich erlaubt.
Urlaub haben Sie sich jetzt wirklich verdient
Echten "Urlaub" wie etwa ein Arbeitnehmer können Sie als Hartz-IV-Empfänger an sich nicht nehmen. Aber nach Rücksprache mit der Behörde können Sie bis zu drei Wochen im Jahr von Ihrem Wohnsitz abwesend sein.
Wie wäre es mit einem interessanten Seminar für eine Woche im schönen Schwarzwald? Prinzipiell zahlt Ihnen das Amt auch Seminarkosten, wenn Sie zum Beispiel politische, gewerkschaftliche oder religiöse Veranstaltungen besuchen wollen.
Natürlich können auch Ihre Kinder mehrtägige Klassenfahrten bezahlt bekommen, sofern die schulischen Richtlinien beachtet werden. Und unter Umständen wird auch Mehrbedarf gewährt, wenn Sie etwa für religiöse Feste wie Taufe, Ramadan oder Bar Mizwa besondere Aufwendungen haben. Manche Gerichte haben den Hilfebedürftigen sogar die Kostenübernahme für damit einhergehende ausgelassene Feiern gewährt.
Bleiben Sie in Ihrem eigenen Wohneigentum
Als Hartz-IV-Empfänger sind Sie auch nicht gezwungen, Ihr Wohneigentum aufzugeben, wenn Sie hilfebedürftig werden. Die Rechtsprechung hat für eine vierköpfige Familie zum Beispiel ein Eigenheim mit 130 qm als angemessen eingestuft.
Anfallende Zinsen für das aufgenommene Darlehen zur Hausfinanzierung werden übernommen. Im Ausnahmefall kann das Amt sogar die Tilgungsraten zumindest darlehensweise übernehmen.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Als Hilfebedürftiger wird Ihnen Beratungs- und Prozesskostenhilfe bewilligt.
Quelle: experto.de
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