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Sky Sonderkündigung nach Preisanpassung zulässig

MarcBush

Power Elite User
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sky erhöht bei quasi allen Kunden den Abo-Preis im laufenden Vertrag und versucht, dabei unter 5% zu bleiben, weil der Kunde dann angeblich nach § 4.1 der AGB kein Sonderkündigungsrecht habe.

Ein Rechtsanwalt hat mittlerweile mitgeteilt, mehrfach die Sonderkündigung durchgesetzt zu haben:

Auch ich habe eine solche Klage erfolgreich eingebracht und für den User 5 Monate rückwirkend die Sonderkündigung durchsetzen können.
Wer also von der Preiserhöhung betroffen ist und aus dem Vertrag heraus will, möglicherweise auch wegen Pairing oder Vollpreis (nach verspäteter Kündigung), soll sich bitte gern melden für ehrenamtliche Hilfe hier.

Argumente für eine Sonderkündigung:
Insbesondere können diejenigen Kunden sehr einfach aus dem Vertrag ausscheiden, die ihren Vertrag telefonisch nach Kündigung verlängert hatten zuletzt. Denn in der Regel sind dabei die AGB gar nicht wirksam in den Vertrag eingebunden worden. Dazu auch mal die letzte Auftragsbestätigung prüfen (und überlegen, ob man zwischenzeitlich mal Angebot mit neuen AGB von Sky schriftlich oder online buchte mit den AGB).

Sky macht aber jede Menge Fehler, so dass die meisten Preiserhöhungen auch über 5 % liegen. Es wird laut AGB nach dem bis zur Preiserhöhung geltenden Abo-Preis berechnet. Wird die Kündigung versäumt und man rutscht in Vollpreis, erhöht sky frecherweise genau zu diesem Tag den Abo-Preis, so dass man doppelt erhöhten Preis hat, aber das ist nach AGB unzulässig, weil vorher der rabattierte Preis galt und danach sich die 5 % richten müssten.

Außerdem ist nach AGB die Preiserhöhung nur zu beziehen auf das betroffene Sky-Produkt selbst. Dazu muss man AGB durchlesen oder per PN fragen, hier zu weit führend. Wird also das Abo teurer, aber die darin enthaltene Zweitkarte bleibt bei 14 EUR oder 16,99 EUR, dann bezieht sich die 5 % Grenze nur auf das Abo im Übrigen, doch dies überfordert die Sky-Buchhaltung.
Sky müsste auch die Preiserhöhung sinnvoll begründen können, und wieso nicht für alle gleichzeitig der Preis steigt. Dies kann Sky nicht, so dass man lieber der Sonderkündigung zustimmt.

Vorgehen:
Am besten hier melden, auch per PN für ehrenamtliche Hilfe.
Ansonsten Sky zum Tag der Erhöhung eine außerordentliche Kündigung erklären, per Telefax mit Sendebericht und zusätzlich per Brief oder Mail. Wenn der Tag der Preisanpassung schon versäumt ist, dann hier melden, geht trotzdem. Außerdem Sky um Zusendung eines Retourschein bitten. Sky sendet ihn nicht, so dass man theoretisch Sky weiter nutzen kann, aber dann später das Geld rückwirkend zurück bekommt, wenn die Kündigung doch berechtigt war. Also man guckt weiter, Sky bucht weiter ab, und parallel wird alles geklärt. Am Ende muss Sky alle Beiträge zurückerstatten... ;-)

Alternativen:
Sky wird oft anbieten, die Preiserhöhung einfach zurückzunehmen. Wenn man dem zustimmt, okay, aber wer Sonderkündigung erklärte, kann auch darauf bestehen und eine Rücknahme durch Sky ablehnen.
Will man neuen Vertrag dann anschließend nutzen, sollte man auf Namen und Bankkonto des Partners neuen Vertrag abschließen, sonst müsste man evt. Nachteile in Kauf nehmen, weil Sky sich vielleicht querstellt oder extra Gebühr fordert.
Wer sein Abo fortsetzen möchte, kann statt Kündigung auch der Preiserhöhung widersprechen, siehe Thread "Preiserhöhung" bei digitalfernsehen.de mit Musterschreiben auf Seite 75 (?).Sky stimmt dem Widerspruch regelmäßig zu.

für Österreich:
OLG Wien hat Preiserhöung im April 2016 als unzulässig verurteilt; Kunden können Geld zurückfordern.

Ansonsten auch wichtig zu wissen: In Österreich kann der Kunde den Vertrag nach Ende der Mindestlaufzeit (also auch bei verspäteter Kündigung) zum Ende des Folgemonats jederzeit ohne Gründe ordentlich kündigen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sky hat bei mir am 05.10.2016 vom Vormonat 19,99 € auf 20,49 € erhöht.
Habe dazu keine E-Mail von SKY in meinem Posteingang gefunden.

Habe ich jetzt noch Sonderkündigungsrecht?
 
Wichtig zu wissen, was in deiner letzten Auftragsbestätigung zum Thema AGB steht, sind die drei Seiten AGB beigefügt wie bei Neuvertrag oder war es zuletzt eine Verlängerung?
 
Dein Fall ist nun gerade derjenige, der am wenigstens Möglichkeit zeigt für außerordentliche Kündigung: AGB galten, Preiserhöhung nicht über 5 % (weil Vertrag ohne Zweitkarte), auch keine Erhöhung zum Zeitpunkt der Wirkung des Vollpreises nach verpasster Kündigung, also leider ohne die typischen Sky-Fehler. Etwas spät dran bist du auch, aber ohne Mail von Sky und ohne Belehrung von Sky wäre das nicht so schlimm.
Denke, da lohnt der Aufwand nicht, weil die Argumente zu dünn sind. Sky muss ja nachweisen, dass sich die Produktions- und Rechtekosten und sonstigen Kosten unvorhersehbar seit Vertragsschluss deutlich erhöht hätten. Das kann sky kaum, aber irgendwas beahaupten vielleicht. Und wieso wird nicht für alle der Preis erhöht ab Oktober 2016? Bei einem verständigen Richter hättest du Chancen, aber das ist doch risikobehaftet und würde ich nicht empfehlen, da dein Vertrag sowieso bald endet.

Wenn du anderes Problem zusätzlich einbringen kannst als Argument, ist die Aussicht besser. Wenn du ohne Leihgerät Vertrag abschlossest, jetzt aber gepairt bist. Aber es ist neuer Vertrag, schreibst du, also wohl mit Leihgerät vereinbart? Also da sehe ich schlechte Erfolgsaussichten, leider.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure Hilfe.

Leider habe ich Pech auf voller Linie:
1. Bei meiner Atemio Nemesis TwinSat funktioniert AlphaCrypt CI Modul nicht, weil bei allen Atemio Nemesis der CI Schacht nicht funktioniert.
2. meine V14 Karte läuft nicht mir Oscam im Card Reader da gepairt.
3. kein Sonderkündigungsrecht da ...

Kann man nichts machen, trotzdem vielen Dank.
 
Hallo,

ich bin gerade auf diesen Beitrag gestoßen und habe ein ähnliches Problem. Hatte bis dato das volle Sky Paket inkl. HD für 34,99 € im Monat. Habe dann leider versäumt zum 31.12.2016 für den 01.03.2017 zu kündigen. Kündigung erfolgte erst am 05.01.2017 und ist somit erst für den 01.03.2018 bestätigt. Der Preis steigt ab dem 01.03.2017 auf 73,99 € im Monat. Dies wäre schon ärgerlich genug. Jetzt erreichte mich heute eine Mail die eine Preiserhöhung von 3,- € mtl. ab dem 01.03.2017 ankündigt. Besteht hier die Möglichkeit doch irgendwie aus dem Vertrag zu kommen?

Besten Dank schon mal vorab
 
Soweit ich weiss, steht bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, falls die AGB diese Erhöhung nicht zulässt.
 
Die Erhöhung ist ja clevererweise von Sky mal wieder unter der selbst auf erlegten 5% Regel. Zumindest wenn man den neuen Beitrag zu Grunde legt und nicht den ab dem 01.03. gültigen Preis.
 
bleibt die einzige Frage, warum Sky bei einem um 50Ct, bei mir z.B. um 2€ (hatte ich beim alten Vertrag) und bei anderen 3€ erhöht. Ich denke, da müsste der Verbraucherschutz nachhaken, denn das ist doch ganz klar ein abgekatertes Spiel, um unter 5% zu bleiben.
Widerspricht schon allein dem Gleichheitsgrundsatz. Wenn Erhöhung, dann für alle gleich!
 
Natürlich ist es das. Was sollte es auch sonst sein. hätte ich passend bis zum 31.12. gekündigt hätte es überhaupt keine Erhöhung gegeben. Da bin ich mir sicher. Aber leider ist man bei diesem Verein der Depp wenn man es dann doch mal verpennt haben sollte. Nächstes Jahr rufen sie dann wieder im Wochenrythmus an um einen vom Bleiben zu überzeugen. Dann gehen auch wieder 34,99.
 
Und nun mal Fakten. Bitte deine letzte Auftragsbestätigung (Mail oder Brief) jetzt heraussuchen und prüfen. Waren dort dreiseitige AGB beigefügt?
War es vor 12 oder 23 Monaten eine telefonische Verlängerung oder ein Neuvertrag?

Jede Preiserhöhung im laufenden Vertrag in allen Verträgen in Deutschland erlauben ein Sonderkündigungsrecht. Es sei denn, in den AGB ist diese Erhöhung vorgesehen wie auch bei Sky in 4.1.
Dafür müssen die AGB aber auch vertraglich vereinbart worden sein bei der letzten Verlängerung.

Ansonsten dein richtiger Hinweis: Bis 28.02.2017 zahlst du 35 EUR. Ab 01.03.2016 73 EUR. Wenn man ab 02.03.2017 den Preis bei dir erhöhte, wäre es ja okay, sich auf 73 EUR zu beziehen, aber wenn du bis 28.02.2017 23:59 EUR nur 35 EUR zahlst, und ab 01.03.2017 0:00 Uhr jetzt den erhöhten Betrag, dann hat Sky sich selbst ins Knie geschossen (ins Hirn geht ja mangels Leere nicht).
5 % des bis zur Erhöhung gezahlten Betrags, wären 5 % auf 35 EUR erlaubt.

Ansonsten: Hast du Zweitkarte? Dann dürfte die Zweitkarte (deren Preis sich ja nicht ändert) nicht beim Gesamtpreis mitgezählt werden, weil dies in den AGB so getrennt formuliert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also der Reihe nach.

Die letzte Bestätigung kam per Mail am 02.03.2016. Hier waren KEINE AGB beigefügt. Es war vor 12 Monaten eine telefonische Verlängerung.

Dies ist der Text aus der Mail vom heutigen Tage:

"Sehr geehrter Herr...,
wir hoffen, Sie haben viel Spaß und Freude mit unserem Programm. Gemäß Ihres Vertrages läuft Ihr monatlicher Vorteilspreis zum 01.03.2017 aus. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie, wie vereinbart, den Standardpreis.

Aufgrund gestiegener Gesamtkosten – insbesondere für Programmlizenzen und die technische Infrastruktur – müssen wir diesen Standardpreis anpassen.
Wir haben unser Möglichstes unternommen, den zusätzlichen Betrag für Sie so gering wie möglich zu halten. Für Sie bedeutet dies, dass sich der regulär zu entrichtende Standardpreis Ihres Abonnements zum 01.03.2017 um nur 3,00 Euro pro Monat erhöhen wird.
Ihren individuellen Beitrag können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Bereich im Online-Kundencenter einsehen."

In meinem Kundenbereich auf steht jedoch:

"Monatliche Gebühren:
01.02.2017 — 31.03.2017 34,99 €
01.04.2017 — 28.02.2018 73,99 €"


Also würde die Erhöhung ja eigentlich zu früh greifen (01.03.2017) und somit die 5% überschreiten?!

Eine Zweitkarte habe ich nicht.


 


Hier noch ein Auszug aus der Verlängerungsbestätigung. Oben steht eine Laufzeit vom 01.04.2016 bis 28.02.2017 unten steht jedoch ein Abobeginn ab dem 01.03.2016. Blicke da gerade ehrlich gesagt gerade nicht durch. Wenn doch mein Abo offiziell am 28.02.2017 geendet wäre und sich durch Nicht-Kündigung bis zum 28.02.2018 verlängert. Wieso beträgt meine Gebühr dann erst ab dem 01.04.2017 73,99 €?
 
Mach bitte Screenshots von den "Monatlichen Gebühren" im Kundencenter. Diese vielen Fehlerhaften Daten dort und "Vertragsende 01.03.2017" verursachten deine verspätete Kündigung.
Daher ist der Vertrag nicht zu spät gekündigt worden.
Außerdem kündigst du außerordentlich hilfsweise den Vertrag zum 28.02.2017 wegen der zum 01.03.2017 angekündigten Preiserhöhung. Bis zu diesem Tag (egal, wann die Preiserhöhung auf 73,99 EUR eigentlichen Standardpreis sowieso greifen würde) zahltest du ja 34,99 EUR, nur bezüglich dieses Preises hätte dann am Folgetag 01.03.2017 eine Erhöhung wirken dürfen, also nur um 1,75 EUR, nicht aber um 3,00 EUR.
Außerdem - das Wichtigste Argument - hattest du einen Vertrag ohne wirksame Einbindung der AGB. Die hätten beim Vertragsschluss Dir bekannt gegeben werden müssen (am Telefon vorlesen!!) und du hättest ausdrücklich zustimmen müssen, wofür Sky die Beweislast trägt. Da Sky nach den AGB im Telefonat nicht fragte und die Telefonate nicht aufzeichnet, kann Sky dies nicht beweisen. In der Auftragsbestätigung fehlen die AGB, also waren sie offensichtlich nicht vereinbart worden.

Also Glückwunsch, du bist raus... Im Schreiben gleich um Retourschein bitten, Sky sendet ihn nicht, will das alles nicht begreifen. Du guckst weiter, sky bucht weiter ab. Und nach paar Runden Nachdenken bekommst du die Beträge rückwirkend wieder erstattet. Hab ich schon paar Mal so durchgezogen mit Kunden.
 
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