MarcBush
Power Elite User
sky erhöht bei quasi allen Kunden den Abo-Preis im laufenden Vertrag und versucht, dabei unter 5% zu bleiben, weil der Kunde dann angeblich nach § 4.1 der AGB kein Sonderkündigungsrecht habe.
Ein Rechtsanwalt hat mittlerweile mitgeteilt, mehrfach die Sonderkündigung durchgesetzt zu haben:
Auch ich habe eine solche Klage erfolgreich eingebracht und für den User 5 Monate rückwirkend die Sonderkündigung durchsetzen können.
Wer also von der Preiserhöhung betroffen ist und aus dem Vertrag heraus will, möglicherweise auch wegen Pairing oder Vollpreis (nach verspäteter Kündigung), soll sich bitte gern melden für ehrenamtliche Hilfe hier.
Argumente für eine Sonderkündigung:
Insbesondere können diejenigen Kunden sehr einfach aus dem Vertrag ausscheiden, die ihren Vertrag telefonisch nach Kündigung verlängert hatten zuletzt. Denn in der Regel sind dabei die AGB gar nicht wirksam in den Vertrag eingebunden worden. Dazu auch mal die letzte Auftragsbestätigung prüfen (und überlegen, ob man zwischenzeitlich mal Angebot mit neuen AGB von Sky schriftlich oder online buchte mit den AGB).
Sky macht aber jede Menge Fehler, so dass die meisten Preiserhöhungen auch über 5 % liegen. Es wird laut AGB nach dem bis zur Preiserhöhung geltenden Abo-Preis berechnet. Wird die Kündigung versäumt und man rutscht in Vollpreis, erhöht sky frecherweise genau zu diesem Tag den Abo-Preis, so dass man doppelt erhöhten Preis hat, aber das ist nach AGB unzulässig, weil vorher der rabattierte Preis galt und danach sich die 5 % richten müssten.
Außerdem ist nach AGB die Preiserhöhung nur zu beziehen auf das betroffene Sky-Produkt selbst. Dazu muss man AGB durchlesen oder per PN fragen, hier zu weit führend. Wird also das Abo teurer, aber die darin enthaltene Zweitkarte bleibt bei 14 EUR oder 16,99 EUR, dann bezieht sich die 5 % Grenze nur auf das Abo im Übrigen, doch dies überfordert die Sky-Buchhaltung.
Sky müsste auch die Preiserhöhung sinnvoll begründen können, und wieso nicht für alle gleichzeitig der Preis steigt. Dies kann Sky nicht, so dass man lieber der Sonderkündigung zustimmt.
Vorgehen:
Am besten hier melden, auch per PN für ehrenamtliche Hilfe.
Ansonsten Sky zum Tag der Erhöhung eine außerordentliche Kündigung erklären, per Telefax mit Sendebericht und zusätzlich per Brief oder Mail. Wenn der Tag der Preisanpassung schon versäumt ist, dann hier melden, geht trotzdem. Außerdem Sky um Zusendung eines Retourschein bitten. Sky sendet ihn nicht, so dass man theoretisch Sky weiter nutzen kann, aber dann später das Geld rückwirkend zurück bekommt, wenn die Kündigung doch berechtigt war. Also man guckt weiter, Sky bucht weiter ab, und parallel wird alles geklärt. Am Ende muss Sky alle Beiträge zurückerstatten... ;-)
Alternativen:
Sky wird oft anbieten, die Preiserhöhung einfach zurückzunehmen. Wenn man dem zustimmt, okay, aber wer Sonderkündigung erklärte, kann auch darauf bestehen und eine Rücknahme durch Sky ablehnen.
Will man neuen Vertrag dann anschließend nutzen, sollte man auf Namen und Bankkonto des Partners neuen Vertrag abschließen, sonst müsste man evt. Nachteile in Kauf nehmen, weil Sky sich vielleicht querstellt oder extra Gebühr fordert.
Wer sein Abo fortsetzen möchte, kann statt Kündigung auch der Preiserhöhung widersprechen, siehe Thread "Preiserhöhung" bei digitalfernsehen.de mit Musterschreiben auf Seite 75 (?).Sky stimmt dem Widerspruch regelmäßig zu.
für Österreich:
OLG Wien hat Preiserhöung im April 2016 als unzulässig verurteilt; Kunden können Geld zurückfordern.
Ansonsten auch wichtig zu wissen: In Österreich kann der Kunde den Vertrag nach Ende der Mindestlaufzeit (also auch bei verspäteter Kündigung) zum Ende des Folgemonats jederzeit ohne Gründe ordentlich kündigen!
Ein Rechtsanwalt hat mittlerweile mitgeteilt, mehrfach die Sonderkündigung durchgesetzt zu haben:
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Auch ich habe eine solche Klage erfolgreich eingebracht und für den User 5 Monate rückwirkend die Sonderkündigung durchsetzen können.
Wer also von der Preiserhöhung betroffen ist und aus dem Vertrag heraus will, möglicherweise auch wegen Pairing oder Vollpreis (nach verspäteter Kündigung), soll sich bitte gern melden für ehrenamtliche Hilfe hier.
Argumente für eine Sonderkündigung:
Insbesondere können diejenigen Kunden sehr einfach aus dem Vertrag ausscheiden, die ihren Vertrag telefonisch nach Kündigung verlängert hatten zuletzt. Denn in der Regel sind dabei die AGB gar nicht wirksam in den Vertrag eingebunden worden. Dazu auch mal die letzte Auftragsbestätigung prüfen (und überlegen, ob man zwischenzeitlich mal Angebot mit neuen AGB von Sky schriftlich oder online buchte mit den AGB).
Sky macht aber jede Menge Fehler, so dass die meisten Preiserhöhungen auch über 5 % liegen. Es wird laut AGB nach dem bis zur Preiserhöhung geltenden Abo-Preis berechnet. Wird die Kündigung versäumt und man rutscht in Vollpreis, erhöht sky frecherweise genau zu diesem Tag den Abo-Preis, so dass man doppelt erhöhten Preis hat, aber das ist nach AGB unzulässig, weil vorher der rabattierte Preis galt und danach sich die 5 % richten müssten.
Außerdem ist nach AGB die Preiserhöhung nur zu beziehen auf das betroffene Sky-Produkt selbst. Dazu muss man AGB durchlesen oder per PN fragen, hier zu weit führend. Wird also das Abo teurer, aber die darin enthaltene Zweitkarte bleibt bei 14 EUR oder 16,99 EUR, dann bezieht sich die 5 % Grenze nur auf das Abo im Übrigen, doch dies überfordert die Sky-Buchhaltung.
Sky müsste auch die Preiserhöhung sinnvoll begründen können, und wieso nicht für alle gleichzeitig der Preis steigt. Dies kann Sky nicht, so dass man lieber der Sonderkündigung zustimmt.
Vorgehen:
Am besten hier melden, auch per PN für ehrenamtliche Hilfe.
Ansonsten Sky zum Tag der Erhöhung eine außerordentliche Kündigung erklären, per Telefax mit Sendebericht und zusätzlich per Brief oder Mail. Wenn der Tag der Preisanpassung schon versäumt ist, dann hier melden, geht trotzdem. Außerdem Sky um Zusendung eines Retourschein bitten. Sky sendet ihn nicht, so dass man theoretisch Sky weiter nutzen kann, aber dann später das Geld rückwirkend zurück bekommt, wenn die Kündigung doch berechtigt war. Also man guckt weiter, Sky bucht weiter ab, und parallel wird alles geklärt. Am Ende muss Sky alle Beiträge zurückerstatten... ;-)
Alternativen:
Sky wird oft anbieten, die Preiserhöhung einfach zurückzunehmen. Wenn man dem zustimmt, okay, aber wer Sonderkündigung erklärte, kann auch darauf bestehen und eine Rücknahme durch Sky ablehnen.
Will man neuen Vertrag dann anschließend nutzen, sollte man auf Namen und Bankkonto des Partners neuen Vertrag abschließen, sonst müsste man evt. Nachteile in Kauf nehmen, weil Sky sich vielleicht querstellt oder extra Gebühr fordert.
Wer sein Abo fortsetzen möchte, kann statt Kündigung auch der Preiserhöhung widersprechen, siehe Thread "Preiserhöhung" bei digitalfernsehen.de mit Musterschreiben auf Seite 75 (?).Sky stimmt dem Widerspruch regelmäßig zu.
für Österreich:
OLG Wien hat Preiserhöung im April 2016 als unzulässig verurteilt; Kunden können Geld zurückfordern.
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
Ansonsten auch wichtig zu wissen: In Österreich kann der Kunde den Vertrag nach Ende der Mindestlaufzeit (also auch bei verspäteter Kündigung) zum Ende des Folgemonats jederzeit ohne Gründe ordentlich kündigen!
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