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Sky Q außerhalb des eigenen Haushaltes: bei mir Sky+ geht nicht zu programmieren

Hubbe

Newbie
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5. Oktober 2010
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Hallo,

wie ja bekannt, hat CS bestimmte Gefahren, eventuelles strafrechtliche Verfahren, für Anbieter aber ja auch für Nutzer.

Wie sieht es denn aus, wenn mir jemand seinen Sky Q Zugang zukommen lässt? Dies ist laut den AGB´s von Sky auch nicht erlaubt.
Allerdings erfolgt derzeit noch kein IP Abgleich, so dass es prinzipiell funktioniert.

Ist das Verfahren ähnlich wie CS? Kann hier auch mit strafrechtlichen Verfahren für Nutzer vorgegangen werden?

Wie ist hier eure Einschätzung?

Grüße
 
Nur weil Sky keinen IP Abgleich macht, heisst es nicht, dass es erlaubt ist. Damit erübrigt sich deine Frage ...
 
Das es nicht erlaubt ist, ist klar. Nur gegen wen wird vorgegangen?
Gegen den Anbieter mit dem Sky Q Zugang, der praktisch seine Zugangsdaten an einen Dritten weitergegeben hat.
Oder gegen den Nutzer weil er sich unerlaubt Zugang erschafft hat....
oder gegen beide?
 
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Dieser ist natürlich der erste welcher (im Fall der Fälle) in den Fokus gerät. Es ist ein Verstoß gegen die AGBs des Anbieters, welche Sanktionen zu befürchten sind sollte denselben zu entnehmen sein. Endet die Sache vor irgendeinem Gericht kommt natürlich noch ein erkleckliches Sümmchen dazu.
 
Dadurch gehe ich der Annahme, dass es "ungefährlicher" ist die Zugangsdaten eines Dritten zu benutzen, anstatt Nutzer eines CS Anbieters zu sein.
 
Ja, also entweder durch die Sky Q App oder durch Sky Go. Ich denke die Zugangsdaten sind die gleichen.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich würde das mal so einschätzen:

CS wird so beurteilt: " ... gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ..."
Quelle: -->
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Die Nutzung von SkyGo durch Weitergabe der Zugangsdaten, dürfte hingegen "nur" ein Verstoß gegen die AGB von Sky sein. Ob dadurch auch strafrechtliche Forderungen seitens Sky durchsetztbar sind, wage ich zu bezweifeln.

Zudem ist ein vierstelliger Zahlen-PIN in Kombination mit der Kundennummer wohl kaum als sicher zu bezeichnen. Nach meiner Ansicht ist diese Form der Authentifizierung im Kundenportal oder zur Nutzung von SkyGo (und der SkyQ App?) schon seit vielen Jahren nicht mehr zeitgemäß und Sky verstößt damit gegen den Datenschutz und die Sorgfaltspflicht.
 
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Richtig, der fremede Nutzer kann sich dann auf deine Kosten auch Filme bestellen, Bankverbindung einsehen/ändern, kündigen, Pakete zubuchen usw.....

In der Praxis ist die Gefahr einer rechtlichen Verfolgung 0,003 %. Und besteht nur für den "Geber"

Schluß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu bitte eine Frage:
Seit einiger Zeit kann ich via SkyGoApp (iOS) keine Aufnahme mehr an den Receiver senden.
geht es Euch auch so und habt ihr eine Lösung?
danke für die Hilfe. Falls meine Frage hier fehl am Platz ist, dann schickt mir bitte einen Link. Tausend Dank.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Das funktioniert nur wenn der Q-Receiver und das Mobilgerät mit Go-App im gleichen Netzwerk sind. Das weißt du, oder?
 
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