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PayTV Cardsharing: Welche Strafen können mir drohen?

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Wir werden immer mal wieder gefragt was passieren kann, wenn man beim sogenannten Cardsharing erwischt wird. Welche straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen drohen eigentlich? Trotz einiger Busts hat im Laufe der letzten Jahre der illegale wie kostengünstige Konsum von hochpreisigen Pay-TV-Anbietern wenig an seiner Attraktivität verloren.

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Was ist überhaupt Cardsharing?
Ganz einfach. Der bezahlte Zugang zu einem Pay-TV-Sender wird aufgeteilt, damit mehrere Personen sich das Programm anschauen können. Das gilt insbesondere wenn es noch nicht möglich war, den Kopierschutz der Decoder zum legalen Empfang zu knacken. Meistens läuft der Empfang des geteilten Programms über entsprechend präparierte Set-Top-Boxen, teilweise auch über den Browser. Verschiedene illegale Cardsharing-Portale bieten im Internet ihre Dienste an. Natürlich verstößt man beim Empfang über einen Drittanbieter gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Sky & Co.

Erlaubt ist lediglich das sogenannte Homesharing, bei dem mehrere Mitglieder eines Haushaltes das Programm unter sich aufteilen. Doch die Nutzer solcher verbotenen Dienste verstoßen auch gegen das Strafgesetzbuch. Ohne VPN sollte man folglich niemals bei solchen Anbietern unterwegs sein. Auch bei der Zahlung illegaler Anbieter muss man sehr vorsichtig agieren.

Wie kommen die Behörden an Eure Daten?

CCCam-Service.com cardsharing


Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Einerseits können die Polizisten die Daten eines illegalen Anbieters auswerten, wenn es gelingen sollte, die PCs der Betreiber in einem unverschlüsselten Zustand zu beschlagnahmen. Des weiteren könnten die Kundendaten auch auf einem beschlagnahmten Server vorgefunden werden, um sie zu analysieren. Oder die Polizei kann die IP-Adresse der Anschrift des Anschlussinhabers zuordnen, wenn die Anfrage beim Internet-Anbieter schnell genug erfolgt ist. Dann aber muss die Polizei noch immer beweisen, wer im Haushalt illegales Cardsharing betrieben hat. Im Gegensatz zu zivilrechtlichen Abmahnungen ist die Ermittlung des Anschlussinhabers der Internetleitung nicht ausreichend für eine strafrechtliche Verurteilung.

In letzter Zeit traf es häufiger die Käufer von Kryptowährungen, die bei Bitcoin.de ihre BTC zur Zahlung von CCCam-Service.com benutzt haben. Doch nur weil man etwas per Bitcoin oder mittels anderer Optionen bezahlt hat, so ist dies noch lange kein Beweis dafür, dass man die illegale Dienstleistung auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Überweisungen oder sonstige Transfers an illegale Anbieter sind zwar ein Indiz aber kein Beweis, um den möglichen Kunden strafrechtlich zu belangen. Das ist auch der Grund, warum man die Strafanzeigen gegen zahlreiche Kunden von Bitcoin.de wieder einstellen musste.

Ist Cardsharing überhaupt illegal?

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Die regulären Nutzer von CCCam-Service.com & Co. verstoßen gegen den § 202a StGB. Sie haben also unerlaubt Daten Dritter ausgespäht. Die Betreiber illegaler Cardsharing-Portale machen sich zumeist wegen Computerbetruges strafbar. Zudem liegt meistens auch eine strafbare Handlung nach dem Urheberrecht, nämlich nach § 108b UrhG vor.

Welche Strafen können mir drohen?
Endverbraucher drohen wegen dem Verstoß gegen das Ausspähen von Daten theoretisch gesehen, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Wer aber zuvor nicht negativ aufgefallen ist, bei dem werden die Gerichte eine Geldstrafe verhängen. In der Praxis wurden die Täter meistens zu Geldstrafen in der Höhe mehrerer Netto-Monatsgehälter der Betroffenen verurteilt. Die Geldstrafen haben also eine empfindliche Höhe, um eine Wiederholung auszuschließen und Dritte abzuschrecken.

Vorladung der Polizei erhalten, was tun!?

csboard.cc Logo cardsharing


Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht und bitte keinen Feld-, Wald- und -Wiesenanwalt, der keine Ahnung von der Technik hat. Der Fachanwalt wird für die Betroffenen im ersten Schritt Akteneinsicht beantragen. Erst nach der Akteneinsicht ist klar, welche Indizien oder Beweise die Polizei gegen Sie in der Hand hat. Auch wenn man persönlich in der Vorladung angesprochen wird und diese sehr bedrohlich klingt: niemals alleine hingehen!!! Dazu kommt: Nicht jeder Vorladung muss man zwingend Folge leisten. Manchmal reicht auch eine schriftliche Stellungnahme.

Ohne Fachanwalt an der eigenen Seite sollte man sowieso grundsätzlich nicht zur Polizei gehen! Solche Verhöre dienen in der Regel dem Zweck, dass man das aussagen soll, was einem die Polizeibeamten ohne Aussage zuvor nicht beweisen konnten. Wer das tut, für den kann es später vor Gericht so richtig teuer werden. Sehr viel teurer, als was einen der Fachanwalt gekostet hätte. Von daher sollte man besser nicht an der falschen Stelle sparen!

Zivilrechtliche Konsequenzen

Sky Logo


Nach einer strafrechtlichen Verurteilung für das Cardsharing folgen noch die zivilrechtlichen Konsequenzen. Beispielsweise Sky droht allen Cardsharern an, gegen sie zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz geltend zu machen. Immerhin hat man deren Programm in Anspruch genommen ohne sie dafür zu bezahlen. Wer vor Gericht verurteilt wird, für den ist das Verfahren folglich noch nicht vorüber.

Quelle; tarnkappe
 
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Cardsharing: SQL-Dumps mit 600.000 Kundendaten aufgetaucht

Uns wurden mehrere Datenbanken mit weit über einer halbe Million Kundendaten zugespielt. Die betroffenen Webserver wurden von anonymen Hackern ganz gezielt übernommen. Bei den betroffenen Anbietern handelt es sich ausschließlich um illegale Cardsharing-Anbieter, die ihre Dienste in alle Welt verkauft haben.

Wie hat Cardsharing im Laufe der Jahre geändert?

cccam-service.com


Jeder hat bestimmt schon einmal von Cardsharing gehört. Es ist eine Art Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, mit denen sich die Pay-TV-Anbieter vor Piraterie schützen wollen. Wer einen Bezahlsender regulär per Abonnement empfangen will, benötigt dafür einen Receiver und eine dazu passende
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. Die Smartcard in der Größe einer Kreditkarte ist der Schlüssel für das kodierte (= verschlüsselte) TV-Signal. Dieses Signal wird mit einem Control Word entschlüsselt. Voraussetzung dafür ist natürlich ein aktives Abo des jeweiligen Senders.

Pairing System sollte Schwarzgucker aussperren

IKS Cardsharing


Seit ungefähr der Jahrtausendwende gibt es eine Lücke im DVB (Digital Video Broadcasting). Das Control Word wurde bis heute nie verschlüsselt von der Karte zum Receiver transportiert. Ausnahme ab diesem Jahr 2019 ist Sky und einige andere Anbieter, die zum Schutz ihrer Fernsehprogramme ein so genanntes Pairing System aktiviert haben. Pairing ist eine enge Verknüpfung (Verheiratung) von der Smartcard und dem Receiver. Der Austausch von Daten in beide Richtungen findet nur noch verschlüsselt statt. In der Vergangenheit haben viele Schwarzseher eine Lücke benutzt, um das Control Word ähnlich wie ein MP3 zu sharen. Das heißt konkret: Ein Server empfängt die Anfrage von einem Clienten und sendet das passende Control Word zum Receiver. Der Receiver entschlüsselt das Programm und man kann lustige bunte Bilder sehen.

Sicherlich gab es immer Gegenwind in Form von Wasserzeichen oder andere Anti-Piraterie-Maßnahmen. Behörden oder Mitarbeiter von Sky etc. spürten so genannte Pay-Server auf. Diese haben mit ihrem illegalen Angebot in der Vergangenheit einen enormen Sachschaden verursacht. Für einen Betrag X (10 Euro aufwärts) bekam man einen Monat Zugang zu so einem Pay-Server. Dieser hatte nicht nur Sky im Angebot, sondern für diesen unschlagbar günstigen Tarif fast alle Pay-TV-Sender, die ausgestrahlt wurden, wie beispielsweise das ORF Digital, beIN Sports, Sky, diverse Pron-Sender wie Babestation24, Blue Hustler, Playb0y-TV etc.

Geldstrafen und Schadenersatzforderungen der TV-Anbieter drohen

cardsharing datenbank dump


Seit einiger Zeit werden immer mehr dieser Server von den Behörden „hochgenommen“ und die Täter verurteilt. Bis jetzt sind nur wenige Nutzer bekannt, die Post von der Staatsanwaltschaft bekommen haben. Sie haben durch die Anspruchnahme eines illegalen Anbieters gegen den § 202a StGB verstoßen, weil sie unter Umgehung der technischen Schutzmaßnahmen unerlaubt Daten Dritter (also das Fernsehprogramm der Sender) ausgespäht haben. Zivilrechtlich kommen nach einer strafrechtlichen Verurteilung Schadenersatzzahlungen von Sky & Co. auf sie zu, weil sie deren Leistungen erschlichen haben. Wir haben die möglichen zivil- wie strafrechtlichen Konsequenzen von Cardsharing hier ausführlich beschrieben.

Über 600.000 Kundendaten mehrerer illegaler Cardsharing-Sender
Uns liegen explizite SQL-Datenbanken vor, die von mehreren illegalen Pay-TV-Anbietern stammen. Wer sich die Datensätze anschaut, wird schnell über 600.000 Kunden von offensichtlich rechtswidrigen Anbietern ausfindig machen. Die Kunden kommen übrigens aus aller Welt. Betroffen sind von den Hacks nicht nur europäische Server, sondern auch Anbieter aus den USA (Internet Key Sharing – IKS), aus Brasilien (Nazabox) und Anbieter, die sich primär an das chinesische Publikum wenden.

Echte E-Mail-Adressen, Kreditkarten & PayPal-Accounts angegeben

cardsharing guide
I
n den SQL-Daten finden sich die „Kundendaten“. Teilweise wurden auch ohne jede Verschleierung die Bezahloptionen angegeben. Eindeutiger geht es nicht mehr. Man hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, diese zum Schutz der Kunden zu verschlüsseln. Selbst ein Laie könnte diese „Kunden“ verfolgen. Die verwendeten E-Mail-Adressen sind keine Wegwerfadressen oder normale Free-Mailer wie GMX oder GMail. Nein, zahlreiche E-Mail-Adressen stammen von den Domain-Namen der Cardsharing-Kunden. Mittels der Denic könnte man die Identitäten problemlos feststellen. Vorhanden sind auch die Zahlungsdaten via einer echten Kreditkarte oder der tatsächlichen PayPal-Adresse. Sollten derartige Daten bei einem einschlägigen Forum hochgeladen werden oder anderweitig in die „falschen“ Hände geraten, wäre es für die Nutzer aus der EU nur eine Frage der Zeit, bis man auch sie mit entsprechenden Schreiben behelligen würde. Nach unseren Informationen wurden die Hacks gezielt durchgeführt, sie waren keine Zufallstreffer.

CCCam-Service.com


Uns liegen alle Daten ungekürzt vor. Wir werden diese aber nicht veröffentlichen. Wer beim Bezahlen solcher Dienste zu freizügig agiert, dürfte früher oder später das Nachsehen haben. Um solche verbotenen Dienste in Anspruch zu nehmen, muss man eine anonyme E-Mail-Adresse nutzen und so bezahlen, dass niemand mehr der Spur des Geldes folgen kann. Was hier in mehr als 600.000 Fällen geschehen ist, ist grob fahrlässig.

Quelle; tarnkappe
 
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