AW: Sky Laberthread
Klar kann Sky das Pairing einführen und durchsetzen. Die Frage ist der Zeitpunkt und die wirtschaftliche Notwendigkeit und betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit.
Vor Gericht geht es um die Frage, ob Sky im laufenden Vertrag "Smartcard-Only" plötzlich von Kunde A verlangen kann, ab sofort den Leihreceiver mit teurer Festplatte zu nutzen, obwohl der Kunde sich extra im Vertrauen auf den Vertrag (kundeneigener Receiver) einen eigenen teuren Receiver Technisat oder Humax kaufte, oder ob Sky bis Laufzeitende warten muss, denn Kunde B kann ja weiterhin neue Verträge mit eigenem Receiver abschließen ohne Pairing...
Der BGH entschied bereits gegen premiere (in anderem Zusammenhang), dass ein Kunde sein selbst gekauftes Gerät auch für die gesamte Vertragsmindestlaufzeit nutzen können muss (zur Amortisierung seiner Investition). Warum sollte Sky nicht warten bis Laufzeitende? Niemand hatte Sky gehindert, bei Vertragsschluss oder -verlängerung ein Leihgerät zur Bedingung zu machen, selbst Schuld.
Und was die Eile und Notwendigkeit von Pairing angeht: Wie gesagt, man kann auch heute noch Sky neu buchen ohne Leihgerät und ohne Pairing, also was soll's? Vertrag ist Vertrag.
(Bei Kabel Deutschland in den AGB ist übrigens klar formuliert, dass man Seriennummer seines Receivers bei Vertragsschluss mitteilen muss und bei Änderung des eigenen Receivers (Defekt) die neue Seriennummer des Ersatzgerätes auch Kabel Deutschland sofort mitzuteilen hat, aber bei Sky ist das alles nicht geregelt.)
Zur Klarstellung: Sky möchte alle Kunden pairen, das sollte bis Ende 2015 durch sein, das hat aber schon mal nicht geklappt.
Aber es geht nicht allein um das, was Sky möchte. Wenn der Widerstand der Kunden hoch ist, die Zahl der Abonnenten ohne Pairing höher wäre, wenn mehrere Gerichtsverfahren alles kippen könnten (wichtige Dinge entscheiden in Deutschland nicht Unternehmen oder Politik, sondern Gerichte!), dann muss das Pairing entweder verschoben oder aufgeweicht werden, wer weiß...
Und für Pairing 2 müssen auch alle Kabelkopfstationen, alle Kunden in der Schweiz (über SAT) usw. bereit sein. All dies gab es in GB nicht, da nutzten sowieso fast alle Kunden automatisch den Sky-Receiver.
Und wenn ein Gericht meint, dass die Vertragsänderung (Leihreceiver nutzen) wegen Cardsharing doch sofort notwendig wäre, dann müsste ein Kunde zumindest ein Sonderkündigungsrecht zugesprochen bekommen. Dann könnte allerdings jeder Kunde jederzeit aus dem vertrag aussteigen können, z.B: wenn er Kündigung vergass und mit Vollpreis weitere 12 Monate nutzen muss. Auch das wäre nicht so schön für Sky.