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Sky Deutschland Sky-Kunden könnten wegen Bundesliga-Rechteverlust fristlos kündigen

Verbraucherschützer überzeugt
Dem Pay-TV Sender Sky steht Ärger ins Haus: Sollten wegen eines Rechtestreits nicht wie versprochen „alle Spiele – alle Tore“ der Bundesliga live bei Sky zu sehen sein, dürfen Kunden fristlos kündigen, so Juristen und Verbraucherschützer.

Sky-Streit: Worum geht es?
Die Fußball Bundesliga ist seit Jahrzehnten das Aushängeschild des Pay-TV-Senders. In den vergangenen Jahren hatte Sky stets damit geworben, alle Spiele live zu übertragen und dafür den Slogan „Alle Spiele – alle Tore“ benutzt. Allerdings hat der Eurosport-Mutterkonzern Discovery dem bisherigen Platzhirschen einen Anteil der Übertragungsrechte weggeschnappt und will 45 Partien nur noch im Eurosport Player im Internet zeigen, statt auf dem im Sky-Paket erhältlichen Sender Eurosport 2.

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thx @uf2k

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Quelle; noz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Doch: Ich (regulär gekündigt). Aber nicht nur wegen der 40 Spiele, sondern auch wegen AXN, K1Classics, MGM, Sport1US etc. und was da noch so alles in naher Zukunft wegfällt. Dann verzichte ich auch auf den ganzen Rest, wenn das meiste was ich geschaut habe nicht mehr da ist. Obwohl ich BuLi-Fan bin :p
 
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Nein! Du schreibst doch selbst das du aus anderen Grund kündigst. Und ich vermute mal das du regulär gekündigt hast und somit ist dein Beitrag doppelt fehl am Platz. Hier geht es um Sonderkündigungsrecht und darauf bezog sich auch mein Satz.
 
Nach unfreundlicher Mail: Sky akzeptiert Kündigung doch

Ein Kundenberater von Sky erklärte einem Abonnenten, dass man ihn im Sack habe und er nicht kündigen könne. Nachdem sich der Konzern entschuldigt hat, erlaubt man dem Kunden nun doch die Sonderkündigung.

Weil Sky ab dieser Saison nicht mehr alle Bundesliga-Spiele überträgt, wollte ein Kunde sein Abo kündigen. Der Bezahlsender räumt in diesem Fall aber kein Sonderkündigungsrecht ein und verweist seit Wochen auf den Gesamtcharakter des Angebots, der nach wie vor erhalten sei.

Ein Kunde versuchte es dennoch und bekam eine recht unfreundliche Antwort vom Kundenservice. "Alles andere, wie zum Beispiel dieses Gerede um Verbrauchertäuschung und so, ist alles Kokolores ohne Relevanz", schrieb der Mitarbeiter unter anderem. "Sie haben die AGB bei Vertragsabschluss anerkannt, und Ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nicht widerrufen. Somit haben wir Sie im Sack."

Nachdem die Mail öffentlich geworden war, bemühte man sich bei Sky um Schadensbegrenzung und entschuldigte sich für die Antwort des Mitarbeiters. Zudem kündigte der Sender an, ein klärendes Gespräch mit dem Mitarbeiter zu führen, zudem prüft man arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch auf den betroffenen Kunden ist Sky mittlerweile zugegangen - und hat ihm nun doch die Sonderkündigung gestattet. Das erklärte sein Anwalt Christian Solmecke, der zuvor schon die Sky-Mail öffentlich machte.

Demnach habe Sky den Wunsch seines Mandanten erfüllt und das Abo rückwirkend zu Ende Juli beendet. Der bereits gezahlte Monatsbeitrag für den August werde erstattet. "Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack", sagt Solmecke. Kurz bevor Sky die Kündigung per Mail verschickte, telefonierten beide Seiten nämlich offenbar auch zusammen. In dem Telefonat wurde dem Kunden eine Weiterführung seines Pakets angeboten, daraufhin wurde ein weiteres Telefonat einige Tage später vereinbart.

Fast zeitgleich trudelte dann jedoch die Kündigungsbestätigung ein. "Unser Mandant war zu Recht verwundert, als er am Freitagabend Sky nicht mehr empfangen konnte, obwohl im Telefonat ein weiteres Gespräch Anfang der Woche vereinbart wurde. Nahezu parallel zum Telefonat hatte er die Kündigungsbestätigung per E-Mail offensichtlich aus einer anderen Abteilung des Konzerns erhalten", so Solmecke.

Ob sich jetzt durch die doch vollzogene Kündigung auch für andere Sky-Kunden ein Sonderkündigungsrecht ableiten lässt, ist fraglich. Sky erklärte bereits vor einigen Tagen im Rahmen seiner Entschuldigung, dass der Kundenservice-Mitarbeiter inhaltlich richtig geantwortet habe: Es bestehe kein Sonderkündigungsrecht. Mit der Tonalität des Schreibens zeigte man sich aber "in keinster Weise einverstanden".

Quelle; dwdl
 
Diese Wortwahl ist sehr ungewöhnlich. Denn kommt ja erstmal alles aus dem Computer mit Standardphrasen. Da würde ich mal gern das Original sehen.

Gesendet von Outaspace
 
Und zwischen einer rückwirkenden Vertragsauflösung im Einvernehmen beider Vertragsparteien und einem allgemeinen Vertrags(sonder)kündigungs-Recht besteht ein himmelsweiter Unterschied. Die Vertragsauflösung erfolgte auf Grund spezieller Umstände im Einzelfall (rüder Umgangston seitens Sky z.B.).
 
Und die Leute sind einfach nur froh Sky los zu bekommen. Die wenigsten haben Bock sich auf dem Gericht rum zu schlagen. Ist auch nicht jedermanns Sache.

Gesendet von Outaspace
 
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Nee, nee. Die fehlenden 40 Spiele waren ausschlaggebend für die Kündigung! Der Wegfall der übrigen Sender haben meinen Schritt nur deutlich leichter gemacht.

Und ordentlich gekündigt habe ich weil ich keinen Bock auf irgendwelche Rechtsstreitigkeiten mit Sky habe. Denn: Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht laut AGB von Sky. Das ist Fakt. Also lieber ordentlich kündigen und Ruhe haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Silberling
1. habe ich "Kaum" geschrieben. Somit bleibt die Aussage richtig
2. Wenn du "ausschlaggebend" und "nicht nur" schreibst bedeutet das immer noch, das es auch andere Gründe gab
3. Es war in meinem Beitrag dem Thema entsprechend von Sonderkündigung die Rede
Aus dem zusammenhang gerissenen Zitat
"Kaum ein Fußballfan kündigt weil er 40 BL Spiele weniger sehen kann."
wird dann im Zusammenhang
Kaum ein Fußballfan sonderkündigt weil er 40 BL Spiele weniger sehen kann sondern weil er gepairt wurde und/oder nicht mehr den vollen Preis zahlen will da er z.B. die letzte ordentliche Kündigung verpasst hat

Da du auch andere Gründe hattest und ordentlich gekündigt hast musst du dir andere Zitate in anderen Themen suchen. Weil du vermutlich nur deinen Frust loswerden willst verzeihe ich dir.
 
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