AW: Sky kündigen
@DarkstarXxx
Man kann Sky neu abonnieren online ohne Leihgerät. Solo V14 kommt, man sieht, ob die Smartcard in eigener Hardware funktioniert und keine F0 hat. Sonst 14 Tage Widerrufsrecht, wenn ich falsch informiert habe.
Das Urteil, dass man Vertrag dann ohne Leihgerät nutzen kann, wenn man sky mit eigenem Gerät buchte, hab ich ja gepostet: 23 C 691/15, Amtsgericht Eutin vom 15.03.2016
@rethgif
Jeder, wie er möchte. Geht um Kunden, der im März 2016 für zwei Jahre mit eigener Hardwrae Vertrag schloss. Er überlässt jetzt Klage dem Profi, hat mit der Sache nichts zu tun. Sonderkündigung gewährt Sky nur, wenn man klagt.
Dann bekommt man auch die 99 EUR für Sky-Modul wider!
Wenn dann Ende 2016 sein Urteil kommt, er dürfe eigene Hardware bis Laufzeitende nutzen, kann er den teuren eigenen Receiver zumindest bis 03/2018 weiterhin nutzen. Für manche ist das wichtig.
Bis zur gerichtlichen Klärung nutzt er das Sky-Modul unter Vorbehalt. Arbeit machen andere, Kosten trägt Sky.
@MAXTRON
Sky wäre froh, alle schwierigen Kunden schnell loszuwerden, bietet in allen Verfahren bisher die Vertragsauflösung und Übernahme aller Kosten des Verfahrens an. Niemand musste bisher Sky bezahlen (Gerichtskosten sind 80 EUR, Sky-Rechtsabteilung kostet deren Fahrtkosten). Hat Sky in Vergleichen getragen.
Wenn ein Kunde kündigt, hat er ja noch Vertrag z.B. bis 10/2017. Solange Sky-Schrott nutzen?? Toller Ratschlag, obwohl die Urtele für Recht auf eigene Hardware schon vorliegen (auch BGH III ZR 247/06).
Leihgeräte zurück, wie ich schon immer empfahl, Freischaltung eigener Receiver fordern, nach drei Tagen fruchtloser Frist Klage einreichen. (Dies ist natürlich sinnvoller als Sky-Krücke nutzen oder teuer in Sky-Modul selbst tauschen oder Sky-Festplatte für viel Geld ordern.
Besser also: Sky-Receiver zurück mit Retourschein, dann nach Frist für Freischaltung der V14 das Sky-Modul anfordern. Evt. Kosten kann man in der Kalge auf Vertragserfüllung gleich miteinklagen.
Wer Preiserhöhung bekam zum 01.08.2016 (oder so), kann auch Sonderkündigung prüfen, wenn er z.B. telefonisch Vertrag schloss ohne AGB, also dann Sonderkündigungsrecht!