Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Sky gekündigt, aber keine Kündigungsbestätigung erhalten

Hallo Person, wenn du den Text so schreibst, wirst du auch eine Kündigungsbestätigung von Sky bekommen(war schon immer so !):
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Sky-Abo fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.

Mit freundlichen Grüßen
 
@Petry2
Du solltest andere nicht für Blöd halten. Selbst ein nachträglicher Anruf warum man keine Kündigungsbestätigung bekommt wo eindeutig drin steht hat nicht gefruchtet. Da kommt dann das kann dauern die wären überlastet. Das war vor 2 Monaten. Ich habe es mit eigenen Augen bei 2 Leuten gesehen. Im Kundencenter steht zwar das der Vertrag gekündigt ist aber eine Wirkliche Bestätigung kam selbst nach 2 Nachfragen nicht. Immer nur rufen sie uns an unter 0800 anstelle der Bestätigung
 
also ich hatte ja auch so eine rückruf-brief erhalten, in dem auch nur eine nummer stand, aber natürlich keine bestätigung der kündigung. hab natürlich nicht angerufen. im KC steht, dass mein vertrag zum 31.12.19 gekündigt ist. es geht aus meiner sicht nun wirklich darum, ob ein screenshot davon im notfall gerichtsverwertbar wäre oder ob man auf das schreiben bestehen soll.
 
Screenshot ist nicht wirklich rechtsverbindlich zu werten. Hängt vom Richter ab, ob er das als „Kündigungsbestätigung“ bewerten kann.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Ganz so ein „Wisch Wasch“ ist das Schreiben auch wieder nicht, weil da ausdrücklich steht, „ wichtige Rückfragen zu ihrer Kündigung“. Damit ist der Eingang der Kündigung bestätigt und die „wichtige Rückfrage“ sollte man vielleicht telefonisch tätigen, aber besser schriftlich unbedingt auf die Bestätigung des Kündigungstermins beharren. Den Kundigungstermin dabei mit Bezug auf die Eingangsbescheinigung durch das Schreiben nochmals anführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben