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Sky Abo auf zwei Receivern Kabel/Sat

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eXact

Newbie
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4. Oktober 2010
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Hey,

ich habe mitlerweile ein Sky Abo. Ich habe es für SAT geholt da dies der primäre Wohnort ist, und ich erst wieder am Oktober einige Tage die Woche an Kabel hänge.

Das Abo habe ich für meine Dbox2 abgeschlossen damit ich eine Nagra S02 Karte bekommen habe. Die geht auch in meinem Technotrend (Sat).

Der Kabelanschluss liegt in Baden Württemberg, ich gehe also davon aus es ist Kabel BW. Also muss ich einen Linux Receiver für den Kabel Anschluss holen? Prinzipiell kein Problem, was gibt es denn derzeit auf dem Markt? Er muss zwingend HDMI haben, ansonsten bin ich recht anspruchslos. Ich Habe als Kabel derzeit ein Technotrend C320, vielleicht geht das ja mit einem entsprechendem Interface sogar mit dem? Wär toll wenn mir jemand erklären könnte ich die mein Abo auch per Kabel zum laufen kriege.

Gruß & Danke
 
AW: Sky Abo auf zwei Receivern Kabel/Sat

bei KabelBW bekommst du mit einer SAT S02 nix hell ..... spar dir die Mühe.
 
AW: Sky Abo auf zwei Receivern Kabel/Sat

wie datamen schon sagte da hast sehr schlechte Chancen. Die S02 funktioniert nicht mit KBW.

Dir bleiben nicht viel Möglichkeiten.

- Entweder sein lassen und damit leben.
- Am zweiten Wohnsitz schauen ob man ne Schüssel hinbauen darf dann kannst die S02 weiter verwenden.
- Hier im Board schauen ob jemand per CS Tauscht...


Erst wenn das geklärt ist geht´s weiter zwecks Reciver...
 
AW: Sky Abo auf zwei Receivern Kabel/Sat

Danke, ihr seid klasse. Ich war früher in einem anderen Forum - leider hautpsächlich nur Halbwissen unterwegs. Ist es möglich, eine andere Karte für Sat zu kriegen, die dann auch in diesem Kabelnetz geht? Kenne mich mit den Verschlüsselungen im einzelnen nicht aus.
 
Nein. Kdbw, Um usw verschlüsseln selber deshalb funktioniert es nicht.

Gibt auch extra ein Thread was zu was geht und was nicht
 
AW: Sky Abo auf zwei Receivern Kabel/Sat

Hallo exakt,

schau dich mal um nach einer . Laut Bundesverfassungsgericht ist das Aufstellen von Sat Schüsseln erlaubt, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind:

1. keine baulichen Veränderungen
2. die Ansicht des Hauses nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Unerheblich ist das jetzt, ob du Deutscher oder Ausländer bist.

Hier finden Sie die neue Rechtsprechung zum Thema Satellitenantenne
Kein Verbot der Satellitenantenne ohne Abwägung im Einzelfall
(Bundesgerichtshof – VIII ZR 5/05)

Auch wenn eine Mietwohnung an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist, darf der Vermieter nicht ohne weitere Prüfung die Installation einer Parabolantenne verbieten. Nach wie vor ist eine Interessenabwägung im Einzelfall geboten. Ein Berliner Wohnungsunternehmen hatte gegen eine Famile polnischer Herkunft geklagt, die in der hauseigenen Mietwohnung ohne vorherige Genehmigung eine Parabolantenne installiert hatte. Die Wohnung war an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Telekom angeschlossen. Das Amtsgericht gab dem Klageantrag auf Beseitigung der Antenne statt und verurteilte die Beklagten zur Entfernung der an der Balkonbrüstung angebrachten Parabolantenne, weil es sich bei der ohne Zustimmung der Klägerin eigenmächtig vorgenommenen Installation um einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache und darüber hinaus um einen widerrechtlichen Eingriff in die Bausubstanz handle. Auch das Landgericht Berlin als Berufungsgericht gelangte zu der Annahme, dem Vermieter stehe ein Anspruch auf Beseitigung der Parabolantenne und auf Unterlassung der Anbringung von Parabolantennen auf der Balkonbrüstung zu. Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Dieses hatte nämlich nicht geprüft, ob ein besonderes Informationsinteresse hinsichtlich des Empfangs polnischsprachiger Fernsehprogramme anzuerkennen ist, obwohl die Wohnung mit einem Breitbandkabelnetz ausgestattet ist, und ob der Vermieter im Hinblick darauf die Beeinträchtigung seines Eigentums hinnehmen muss.

Genehmigungsfrei ist weiterhin das Aufstellen der Parabolantenne ohne Eingriff in die Gebäudesubstanz, wenn diese also nicht an der Hauswand angeschraubt, sondern nur auf den Balkon- oder Terrassenboden gestellt wird. Dabei handelt es sich um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, der vom Vermieter nicht genehmigt werden muss.

Meine Tochter hat auch eine Mietwohnung. Sie wohnt im 5. Stock. Süd war leider nicht zur Balkonseite. Sondern genau auf der anderen Seite. Dort habe ich die Selfsat Antenne auf dem Fensterbrett montiert. Steht jetzt
1,5 Jahre. Sieht von unten aus wie ein Brett, aber nicht wie eine Satschüssel.
Natürlich haben wir das Fenster duchführungskabel genommen. Damit keine Beschädigung der Bausubstanz durchgeführt werden muss.
Lediglich Löcher durch ein paar Wände haben wir gebohrt. Für die Kabel zum LNB.

Mlg piloten
 
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