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PC & Internet Share-Online.biz: Ermittlungen gegen Uploader als auch Nutzer möglich

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Neuigkeiten in der Causa Share-Online.biz. Nach Auskunft von Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker dauert die Auswertung der Daten im dreistelligen Terabyte-Bereich noch längere Zeit an. Gegenüber Tarnkappe.info gab Hebbecker bekannt: Auch wenn sich die Ermittlungen derzeit auf die Betreiber konzentrieren würden, so stellen “Ermittlungen gegen die Uploader und möglicherweise auch die Downloader ein durchaus realistisches Szenario dar‘‚.

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Share-Online.biz: Wer muss mit Strafanzeigen rechnen? Nur die Top-Uploader?

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Auch wenn uns anfangs kaum jemand glauben wollte: Die Durchsuchungen der Räumlichkeiten der mutmaßlichen Betreiber von Share-Online.biz fanden am 16. Oktober 2019 statt. Mitarbeiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (kurz ZAC NRW) sorgten in Kooperation mit anderen Behörden länderübergreifend dafür, dass die Besucher anfangs nur noch die Fehlermeldung von Cloudflare zu sehen bekamen. Kurze Zeit später erschien der digitale Warnhinweis, man habe die Plattform und alle gespeicherten Inhalte im Rahmen einer international koordinierten Operation beschlagnahmt. Die Warntafel ist bis heute zu sehen, wenn man Share-Online.biz besucht.

Wir haben uns am heutigen Freitag telefonisch bei der Staatsanwaltschaft Köln erkundigt. Dr. Christoph Hebbecker ist beim ZAC NRW für Medienauskünfte und Öffentlichkeitsarbeit in Strafsachen der ZAC NRW zuständig. Nach dem Telefonat war klar, für die Bekanntgabe eines Termins für die Anklageerhebung ist es noch viel zu früh. Erst recht, um bekannt zu geben, wann eine mögliche Hauptverhandlung stattfinden wird. Nach Absprache mit dem zuständigen Dezernenten teilt Dr. Hebbecker Folgendes mit:

“Die Auswertung der sichergestellten Daten dauert gegenwärtig noch an und wird wohl auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wurden Daten im dreistelligen Terabyte-Bereich gesichert. Die Auswertung ist dementsprechend enorm aufwändig. Unsere Ermittlungen richten sich derzeit gegen die Betreiber der Plattform.

Sofern eine Identifizierung möglich ist, sind anschließende Ermittlungen gegen die Uploader und möglicherweise auch gegen Downloader ein durchaus realistisches Szenario. Aus Kapazitätsgründen werden wir in den Ermittlungen dabei sicherlich abgeschichtet vorgehen und im weiteren Verlauf möglicherweise zunächst die Top-Uploader in den Fokus nehmen.“

Eine Entwarnung für die Downloader würde anders lauten!

Das bedeutet konkret: Man wird sich zunächst auf die Ermittlungen gegen die Betreiber von Share-Online.biz konzentrieren. Die Reihenfolge aller weiteren möglichen Ermittlungen hängen dann von der eingesetzten kriminellen Energie der Tatverdächtigen ab. Danach würden an erster Stelle die Top-Uploader im Fokus der Behörden stehen. Also die Personen, die vom illegalen Geschäftsmodell finanziell am meisten profitiert haben. Danach wären möglicherweise die weniger aktiven Uploader und am Schluss die Downloader dran.

Wann bzw. ob gegen Top-Uploader, Uploader oder die ehemals zahlende Kundschaft (Downloader) ermittelt wird, steht also noch in den Sternen. Bei mehreren Petabytes an Daten, die man für eine vollständige Auswertung analysieren müsste und in Anbetracht der Tatsache, dass jede Behörde naturgemäß nur über eine begrenzte Anzahl an Mitarbeitern verfügt, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Und somit auch die Frage, wer sich alles auf behördliche Post einstellen muss.

Wir bleiben beim Thema Share-Online am Ball. Wir wiederholen unsere Presseanfrage in ein paar Monaten, um Euch erneut auf den neuesten Stand zu bringen.

Quelle; tarnkappe
 
Ich war selbst auch Kunde von Share-online.biz und hatte da teilweise auch Backup's von wichtigen Daten, natürlich nicht nur so gesichert, aber auch.
Ebenso hatte ich dort Firmware. Benutzerhandbücher hochgeladen um die wiederum in meine Webseiten einzubinden. Also als ext. Speicherplatz genutzt.

Wie hier schon erwähnt wurde, muss nachgewiesen werden was man heruntergeladen hat. Und das können die nicht. Allein das Speichern dieser Daten hätte SO unsummen an Kosten, restriktive Speicherplatzt gefordert. Nach ein paar Monaten wahrscheinlich mehr als der eigentliche Inhalt :D.


MfG
 
Wen du den Server legal genutzt hast wäre es interessant ob dich die Staatsanwaltschaft sogar dafür entschädigen muss.

Du bist ja von einem legalen aber kostenpflichtigen Angebot ausgegangen und hattest ja auch keine Möglichkeit mehr deine Daten auf einen anderen Platz zu sichern.
Der Account wurde ja mittendrin gecancelt und hatte zudem also noch einen Restwert.
Weiterhin würde ich darauf bestehen das sie dir sofort Zugang zu deinen Daten gewähren.
Wenn Du einen Geschäft hast wegen der Handbücher und Firmware kann Dir ja ein noch viel größerer Schaden entstanden sein.
Eine Datenbank kann mal locker 10.000 € und mehr kosten und der Verlust das 10 Fache.
 
Von den Künstlern die ihre Musik zu gegebener Zeit bei Megaupload gehostet hatten, hat auch niemand Entschädigung bekommen.
 
Nun Ja, der Herr Staatanwalt hofft, dass wenn er fürchterlich mit dem Säbel rasselt, alle ach so bösen Downloader, in sich gehen. Es könnte ja doch sein, dass ...!
Da nur wenige die Rechtslage kennen, könnte er damit wenigstens einen Teilerfolg haben.
 
Ein Konto bei SO zu haben war keine Straftat sondern absolut legal! Was wollen die denn auswerten an jenen Benutzern, die mit Paypal ein Konto gebucht hatten? Da gibt es nichts mehr nach der 6 Monatefrist.
 
Paypal ging doch sowieso schon lange nicht mehr.
als ich 2016 5 jahre verlängert habe, war paypal als
zahlungsart garnicht mehr wählbar.
 
Wer so blöd war seine Paysafecard mit Kredit/EC-Karte zu bezahlen hat es nicht besser verdient
 
wenn du einen kostenpflichtigen Account gebucht hast, hat du noch lange kein Problem … und das ist auch nicht illegal oder strafbar
Du kannst ja den Account ganz legal nutzen.
 
was für ein dümmliches clickbait von diesem tarnkappen rotz.
was sollen die staatsschmarotzer denn sonst sagen "die downloader brauchen sich keine sorgen machen!"?
 
Warum sollte der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes per se strafbar sein? Welche Rechtsgrundlage wird da angewendet?
Und wenn: Wie hoch ist der entstandene Schaden im Einzelfall?
 
Ich dachte alle Gerichte sind dicht bis auf weiteres, wird alles nach hinten geschoben, selbst Haftstrafen...
Später fehlt dann Personal...
 
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Ich toppe das mal, man kann ja z.B. auch Windows 10, das urheberrechtlich geschützt ist, legal herunterladen
und installieren und später sich einen Schlüssel besorgen, ebenso ist das mit den MS-Office-Paketen. Also, das
Herunterladen eines urheberrechtlich geschütztes Werkes muss nicht illegal sein.
 
Vor etwa 15 Jahren gabs mal den Fall "Bockwurstfiles", das war ein Warez-Forum. Als das hochgenommen wurde, wurden auch die ermittelbaren Downloader zumindest zwecks Befragung zur uniformierten Trachtengruppe vorgeladen, auch wenn sie nur Shareware (!) dort runtergeladen hatten. Ich war einer davon. Insofern sollte man also auch im Fall SO nicht unbedingt sonderlich viel Augenmaß der Staatsanwaltschaft ermitteln, wozu jemand der Downloader SO genutzt hat. Denn es besteht die Gefahr,dass die alle über einen Kamm scheren. Will sagen: auch wenn nicht unbedingt eine Anklage erfolgen sollte, ärger hat man als Downloader u.U. trotzdem erstmal am Hals.
 
Das stellt doch nur eine Farce und arglistige Täuschung dar (Panikmache wie bei Corona), die letzten freien Räume im WWW zu kommerzialisieren dem Profit auszuliefern. Share online biz konnte man auch kostenlos nutzen, dauerte etwas länger aber war nicht an eine Testphase gebunden, im Gegensatz zu Usenext /Usenet NL (Sitz in München), Uploadet Net (Schweiz) wo die gleichen Files angeboten werden. Uploadet hat jedoch die meisten Files geblockt sind nicht erreichbar. Aber beruhigend es gibt neue Hoster, die grundsätzlich kostenlos sind. Leider ist da das Angebot noch nicht berauschend, weil doch viele verunsichert sind-die notorische Ängstlichkeit der Deutschen!!! Kampf gegen angebliches Urheberrechtsverletzung, Lizensmisbrauch und Profitgier der Spekulanten. Kampf für ein freies unabhängiges Internet!!!!- alles begann einmal Anfang dieses Jahrtausends mit dem weltweiten Vorstoß von RIIA (US Interessen). In Deutschland wurden im letzten Jahrzehnt die Urheberrechte ausgeweitet, Zeitdauern verdoppelt verdreifacht des Schutzes angeblichen geistigen Eigentums, jetzt liegt das Ergebnis der Nutzung der Versklavung der Bürger an. Als markante Nachweise vorsätzlichen Betruges bundesdeutscher Politik, der Text der Nationalhymne der DDR wurde angeblichen US Erben zugeschanzt.Alle gebräuchlichen Abkürzungen der ehemaligen DDR wurden an bundesdeutsche Geschäftemacher verhökert wie FDJ/SED/Zentralrat/Kombinat/LPG/AWG/Broiler/VP.....
 
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