AW: Schon wieder einer der mit ORF und OSCAM nicht klarkommt.
hier ein Logauszug. Da kommt was an, aber
hier
ist nichts verändert.
Nun, das mit der Strafanzeige sehe ich anders.
Es gibt so einige Sachen, die ich erwerben darf, aber dessen Benutzung nicht erlaubt ist. Z.B Radarwarner.
hier sieht die Sache aber noch etwas anders aus.
Es wurde von (vermutlich) einem deutschen Staatsbürger eine Smartcard verkauft, deren Weitergabe schon aus Sicht des Erstbesitzers = ORF-GIS-Zahler
vertraglich vom ORF untersagt wurde.
Mir wurde eine Sache mit zugesicherten Eigenschaften angeboten. Diese Eigenschaften sind nicht vorhanden. Also ist ein Mangel vorhanden.
Ich als Käufer muß normalerweise nachweisen, dass dieser Mangel nicht durch mein eigenes Verschulden entstanden ist.
Da die Karte nicht von mir "deaktiviert" werden kann, ist es als Tatsache anzusehen, dass diese Karte bereits zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht freigeschaltet = Mangelfrei war.
Nebenbei müsste ja dann ORF an mich herantreten....