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Handy - Navigation Samsung: Keine Kulanz nach Rooten des Smartphones

Samsung lehnt Garantie-Reparaturen bei gerooteten Smartphones auch dann ab, wenn der Fehler mit Root nichts zu tun hat. Diese Regelung ist in der Branche allerdings nicht unüblich.

Smartphone-Besitzer, die die Firmware ihres Telefons auf eine vom Hersteller nicht vorgesehene Weise manipulieren, riskieren den Verlust der Garantie-Ansprüche. Das gilt selbst für aufgetretene Mängel, die mit dem Jailbreak eines iPhone oder dem Rooten eines Android-Smartphones nichts zu tun haben. Samsung zeigt sich in solchen Fällen auch wenig kulant, wie ein aktueller Fall zeigt, über den Mobiflip berichtet.

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Keine Garantieansprüche nach Root-Vorga​

Einige Besitzer des Samsung Galaxy S7 Edge berichten über das Problem mit einer pinkfarbenen Linie, die sich über das gesamte Display erstreckt. Bei einigen Nutzern ist diese Linie nur hin und wieder zu sehen, bei anderen Anwendern tritt das Problem permanent auf. In manchen Fällen fällt in der Folge auch das gesamte Display des Smartphones aus, wie Leser gegenüber teltarif.de berichteten.

Der Fehler ist bei Samsung bekannt und wird im Normalfall im Rahmen der Garantie beseitigt. Anders sieht das allerdings bei Kunden aus, die sich auf ihrem Samsung Galaxy S7 Edge Root-Rechte eingeräumt haben. Dem Bericht zufolge teilte der Samsung-Support einem Kunden, dessen gerootetes Smartphone den genannten Fehler aufweist, mit, er habe "bewusst und wissentlich auf jeglichen Garantieanspruch" verzichtet.

Samsung: "Root-Software weist auf Garantieverlust hin"
Tools wie zum Beispiel Odin würden den Anwender darauf hinweisen, dass der Root-Vorgang zum Verlust der Hersteller-Garantie führt. Eine kostenlose "Garantie- oder Kulanzreparatur" sei daher nicht möglich. Der Hardware-Fehler dürfte dennoch in keinerlei Zusammenhang mit der vom Kunden manipulierten Software stehen.

Gerade Besitzer neu erworbener Smartphones sollten gut überlegen, ob sich der Root-Vorgang tatsächlich lohnt. Es kann bei allen Herstellern zu Serienstreuungen kommen. Mängel, die erst nach einiger Zeit der Nutzung auftreten, lassen sich nie ganz ausschließen. In solchen Fällen wäre es ärgerlich, wenn die Garantie-Ansprüche erloschen sind und eine Reparatur möglicherweise fast so teuer wie die Anschaffung eines neuen Geräts ist.

In wenigen Wochen wird Samsung mit dem Galaxy S8 sein nächstes Smartphone-Flaggschiff vorstellen. In einer weiteren Meldung berichten wir darüber, wann sich das Samsung Galaxy S8 voraussichtlich vorbestellen lässt und wann das Smartphone schlussendlich in den Handel kommt.

Quelle; teltarif
 
Was mir hier missfällt, ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt i.d.R. 24 Monate, kann aber per AGB auf 12 Monate verkürzt werden.
Wobei nach 6 Monaten eine sog. Beweislastumkehr zu Lasten des Käufers gilt.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, darf aber die gesetzliche Gewährleistung nicht aushebeln.
Jedoch hat man es als Kunde oft schwer, ab 6 Monaten zu beweisen, dass der Schaden bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.

Außerdem ist zu erwarten, dass hier Samsung seinen längeren Hebel ausspielt.

Traurig, aber es gibt ja Alternativen...
 
Im Grunde darf eigentlich so was nicht Gelten in Deutschland, was machen Laptop hersteller ? Sie haben Avast Installiert sie bekommen keine Garantie mehr
Oder Computer Hersteller

Die Software Rooten hat keine Bedeutung eigentlich so lange der Schaden nicht dadurch verursacht wurde.
Im Grunde sollte es endlich mal einen oder mehre Leute geben die das Geld haben einfach mal bis zum BGH zu klagen. Den ich Bezweifel sehr das der BGH das Urteil zu Gunsten von den herstellern machen wird sondern eher für den Kunden.

Besonders da Ohne das Rooten ja ohne ende Standartapps installiert und nicht Deinstallierbar sind was gegen das Wettbewerbsrecht verstößt
 
@support.org Garantie ist freiwillig und daher können die Herrsteller auch die Regeln machen. Mit den vorinstallierten Apps hast du aus meiner Sicht recht.

@michael861 Ich habe nicht verstanden was dir Missfällt. Da die Herrsteller die Garantiebedingungen bestimmen muss man ggf. die gesätzlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen. Das die sich unterscheiden ist doch klar sonst brauchen wir nur eins von beiden.

Der Artikel gefällt mir nicht da er auf die Gewährleistung nicht eingeht. Alles was da steht sollte bekannt sein.
Die Warnung in Odin sollte auch nicht ausreichen um die Garantie abzulehnen. Sowas muss in den Garantiebedingungen stehen.
Was ist mit der Gewährleistung wenn der Defekt innerhalb der ersten 6 Monate passiert aber nicht auf root zurückzuführen ist?
Was ist mit der Gewährleistung wenn der Defekt nach 6 Monaten passiert aber nicht auf root zurückzuführen ist und man weil er bei sehr vielen Geräten ohne root auch passiert von einem Gewährleistungsanpruch ausgehen kann/muss?

Ich hatte schon den Fall bei einem Gebrauchtwagen innerhalb der 6 Monate wo Hifi in den der Gebrauchtwagen Garantie ausgeschlossen war. Das Erste was ich hörte war "haben sie die Garantiebedingungen gelesen?". Ich antwortete dann "ich möchte dann die Gewährleistung in anspruch nehmen". Der Meister legte darauf hin dann gefüllt 5 Minuten oder länger ohne etwas zu sagen den Auftag am PC an. Ich bekamm das 2k Euro Radio in Rahmen der Gewährleistung ersetzt. Auch kenne ich (erinnere ich mich an) mindestens zwei Bekannte die sich mit den Garantiebedingngen haben abwimmeln lassen bzw dann die Rep. bezahlt haben. Vorher habe ich mich immer gewundert warum die Gebrauchtwagen Garantie immer "kostenlos" mitgeben wurde/wird. Danach nicht mehr.

Dann hat sich ein anderer Defekt nach 6 Monaten eingestellt hat. Ich fand viele Berichte im Netz, dass es ein verbreiteter Defekt ist. Das hatte ich dem Meister gleich gesagt und das ich daher von einem zum Kaufzeitpunkt vorhandenen Defekt ausgehe. Nach längerer Rücksprache bekam ich die Zusage das die Rep. im Rahmen der Gewährleistung duchgeführt wird. Aber ist das die Regel?
 
Zuletzt bearbeitet:
@insideman
Ja, die Unterscheidung im Artikel zwischen Garantie und Gewährleistung gefällt mir nicht.
Ich stimme dir zu, ein Hersteller darf seine Garantiebedingungen gerne selbst bestimmen.
Was aber mit solchen Artikeln in der Praxis immer wieder zu Verwirrung der Verbraucher führt, ist der Hinweis, dass eben neben der (freiwilligen) Garantie immer noch Gewährleistungsansprüche bestehen (können).
Und das nächste Problem mit Root/Custom-Rom ist immer die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Was macht ein Verbraucher, wenn der Hersteller sagt, der Mangel hätte nicht von Anfang an bestanden und ist z.B. im 7 Monat durch den "Root" verursacht worden.
Hier hat man es als Verbraucher immer schwer. Aber das Thema können wir hier leider nicht lösen, nur diskutieren und Tipps geben, wie man sich nicht so leicht abwimmeln lässt.
Beispiel wie bei dir mit Radio...

Schönen Gruß
Michael861
 
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