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Rundfunkbeitrag soll ab 2015 um 73 Cent sinken

Die KEF geht in einem Berichts-Entwurf davon aus, dass durch den Rundfunkbeitrag innerhalb von 4 Jahren insgesamt 1,15 Milliarden Euro mehr eingenommen werden als ARD, ZDF und Deutschlandradio zustehen und schlägt eine Beitrags-Senkung um 73 Cent vor.

Ein ganzer Euro, wie Ministerpräsident Stanislaw Tillich schon gemutmaßt hat, wird es wohl nicht werden, trotzdem sieht es ganz danach aus, dass es erstmals in der Geschichte zum 1. Januar 2015 zu einer Senkung des Rundfunkbeitrags kommen wird. Am Mittwoch legte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten den vorläufigen Entwurf ihres nächsten Berichts vor. Demnach geht die KEF davon aus, dass über die gesamte vierjährige Periode 2013 bis 2016 zusammengenommen 1,1459 Milliarden Euro mehr eingenommen werden als ARD, ZDF und Deutschlandradio zustehen.

Das klingt erstmal sehr viel, relativiert sich aber etwas, wenn man die Gesamteinnahmen betrachtet, die bei 30,814 Milliarden Euro liegen werden - über vier Jahre hinweg wohlgemerkt. Letztlich geht es also um Mehreinnahmen von weniger als vier Prozent. Die KEF schlägt nun vor, die Hälfte dieser erwarteten Mehreinnahmen in eine allgemeine Beitragssenkung zu investieren, die dann 73 Cent betragen würde und zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden könnte. Statt 17,98 Euro müsste jeder Haushalt dann also 17,25 Euro pro Monat zahlen. Weitere 1,3 Cent wären möglich, wenn die den Landesmedienanstalten zustehenden Mehreinnahmen ebenfalls zu einer Beitragssenkung genutzt würden. Auch das liegt in den Händen der Ministerpräsidenten.

Zugleich rate man der Politik, die allein über den Umgang mit den Mehreinnahmen entscheiden wird, dringend, "die andere Hälfte der Mehreinnahmen wegen der Unsicherheit der Datenlage nicht in die Absenkung einzurechnen, sondern vorzuhalten". Dies sei zum Einen geboten, weil es noch immer starke Unsicherheiten gibt, wie sich die Einnahmen tatsächlich entwickeln - und zum anderen könne man damit einen möglichen Anstieg des Rundfunkbeitrags in der nächsten Periode abfedern. Vorgesehen ist ohnehin eine Evaluation des Rundfunkbeitrags, bei dem es darum geht, mögliche Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Wenn man hier übermäßig stark belastete Gruppen entlastet, dann könnte das in der nächsten Beitragsperiode ab 2017 nochmal zu einem niedrigeren Beitragsaufkommen führen.

Ausgeben dürfen die Sender die Mehreinnahmen so oder so nicht. Sie müssen sie einer Rücklage zuführen, da sie mit der nächsten Beitragsperiode verrechnet werden. Die KEF empfiehlt hier, dass die Anstalten eine entsprechende Selbstverpflichtung abgeben sollten. Noch handelt es sich lediglich um den vorläufigen Entwurf des nächsten Berichts, der im Frühjahr noch mit den Sendern und der Rundfunkkommission der Länder diskutiert werden wird. Es könnte also noch zu Änderungen kommen - nachdem die Zahl nun aber schon öffentlich im Raum steht, dürfte kaum Zweifel daran bestehen, dass es zu dieser Beitragssenkung kommen wird.

Dass öffentlich noch bis vor wenigen Wochen von einem deutlich geringeren Anstieg der Einnahmen ausgegangen wurde, lässt sich so erklären, dass erst Ende November festgelegt wurde, wie man mit Personen umgeht, die laut Meldedatenabgleich beitragspflichtig zu sein scheinen, die aber auch auf mehrmalige Anschreiben gar nicht reagieren.

Nach einem begrenzten Test wurde beschlossen, hier das Verfahren der "Direktanmeldung" zu wählen, sie also bei Nichtreaktion automatisch als Beitragszahler anzumelden. Allein daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio zusätzliche Einnahmen in Höhe von 390 Millionen Euro aufsummiert über die gesamte Gebührenperiode. Fraglos unglücklich: Weil zuvor kein Beschluss über den Umgang mit solchen Fällen existierte, wurden sie in den letzten Prognosen nicht berücksichtigt.

Dazu kommt noch, dass die Beiträge bei solchen Direktanmeldungen nun rückwirkend ab 1. Januar 2013 gefordert werden, weil ab diesem Datum die Beitragspflicht besteht. Die ARD hatte das zunächst anders geplant, die Sender waren von der KEF aber darauf hingewiesen worden, dass sie dazu verpflichtet seien. Daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio weitere 175 Millionen Euro Mehreinnahmen.

Allerdings ist noch unklar, wieviele Haushalte das betrifft, wieviele tatsächlich zahlen, wieviele erklären können, dass sie doch nicht beitragspflichtig sind - und wie viele Forderungsausfälle es gibt. Gut die Hälfte des nun erwarteten Anstiegs geht also auf diese beiden Effekte zurück, bei denen es sich noch immer um Schätzungen ohne allzu große Erfahrung handelt. Die bislang erzielten tatsächlichen Mehreinnahmen im Jahr 2013 liegen also deutlich darunter.

Quelle: dwdl
 
AW: Rundfunkbeitrag soll ab 2015 um 73 Cent sinken

das ist ja toll zu lesen, wenn ich dann 5 jahre eisern spare, kann ich mir mal 3 kugeln eis leisten :fie:

es gehört einfach abgeschaft und die öffentlich rechtlichen gleich mit.

mfg molli112
 
AW: Rundfunkbeitrag soll ab 2015 um 73 Cent sinken

hier lesen auch andere mit, da wäre ich vorsichtig mit meinen äußerungen :emoticon-0103-cool:

da kommt mir die galle hoch wenn ich sowas lese, mein chef sein schwager arbeitet beim WDR und bekommt knapp über 8.000 € netto im monat für ein bisschen pilla palle. son studierter hiopai der es mal gerade schafft eine e-mail zu beantworten sonst bekommt er migräne von dem stress.
wir haben eine 70 stundenwoche auf dem bau und ich bekomme bei weiten nicht mal die hälfte ist einfach nur zum kotzen.
 
AW: Rundfunkbeitrag soll ab 2015 um 73 Cent sinken

Lass sie doch mitlesen. wenn sie rechtschreibfehler finden können sie diese behalten. :emoticon-0115-inlov
 
AW: Rundfunkbeitrag soll ab 2015 um 73 Cent sinken

Mit ein paar sinvolle Senderkürzungen könnte man auch auf 5 Euro im Quatal zurecht kommen.
Ich kann nichtmal sagen welche Sender es dort gibt, obwohl ich die Senderliste in zwei Receiver hier öffter hochlade.
So interessant ist das Angebot.

Das Morgenmagazin müssen die für so interessant halten, das die das gleichzeitig auf den zwei Hauptsender ausstrahlen.
Oder es gibt im Staatsdienst nicht genug Moderatoren, die dann schon wach sind.
 
AW: Rundfunkbeitrag soll ab 2015 um 73 Cent sinken

schön finde ich das es tageschau24 ind hd gibt :) und andere richtig gute sender in hd Eins Festival z.B. ^^
 
AW: Rundfunkbeitrag soll ab 2015 um 73 Cent sinken

Die Nachrichten-Sender sind Nachts nichtmal besetzt. Wenn was passiert in der Welt musst es im Ausland schauen.
 
AW: Rundfunkbeitrag soll ab 2015 um 73 Cent sinken

Der eigentliche Skandal liegt mal wieder hierin:
"Nach einem begrenzten Test wurde beschlossen, hier das Verfahren der "Direktanmeldung" zu wählen, sie also bei Nichtreaktion automatisch als Beitragszahler anzumelden."

Sie sind also wieder bei der Zwangsanmeldung angekommen.

Auch wenn die Schreiben der Beitragsservice falsch oder überhaupt nicht zugestellt wurden, auch wenn die Antwort oder der Widerspruch noch nicht bearbeitet oder einfach verschusselt wurde, meldet man die Person einfach mal an....soll er sehen, wie er wieder rauskommt.

Sowas nennt man eigentlich Beweislastumkehr.

Um dem Behördenwust entgegenzuwirken, hätte ich zwei andere Alternativ-Vorschläge:

- Die Öffentlich-Rechtlichen verschlüsseln ihr Programm kostenpflichtig.
- Wer einer berechtigten Auffordung zur Zahlung der Haushaltsabgabe nicht nachkommt, wird der Empfang der Sender verunmöglicht.

Gruß

Fisher
 
Der Rundfunkbeitrag: Von einer Gebühr zum Zankapfel der Republik

Mit dem neue Rundfunkbeitrag sollte die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen gerechter werden. Doch mittlerweile hat sich ein Flächenbrand an Diskussionen entzündet. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die Berechtigung der 17,98 Euro, sondern auch um zusätzlich Einnahmen in Milliardenhöhe, nach denen immer mehr Parteien gieren.

Er war schon unbeliebt, noch bevor er geboren wurde: Seit dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag, mit dem die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine breitere Basis gestellt werden sollte. Doch während ARD und ZDF die Umstellung von der geräteabhängigen Gebühr hin zu einer Haushaltsabgabe jubelnd in Empfang nahmen, stieß der GEZ-Nachfolger bei vielen Beitragszahlern auf Ablehnung. Der Grund: Sie bemängeln die zum Teil deutlich höheren Kosten, die nun durch die Reform auf sie zukommen.

Die Schlange der Kritiker, die den neuen Rundfunkbeitrag verteufeln, wurde dementsprechend seit Januar auch immer länger: Neben diversen Gebührenzahlern reihten sich auch Politiker, Städte, Gemeinden und selbst das Erzbistum Köln unter den Klagenden ein, die sich durch das neue Gebührenmodell benachteiligt fühlen und eine "gerechte Lösung" fordern. Im März rief sogar eine Internet-Petition unter dem Slogan "Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen" zu Massenprotesten in zahlreichen deutschen Städten auf, um die Politik dazu zu bringen, dem neuen Finanzierungsmodell ein Ende zu setzen.

Von Erfolg war diese Aufforderung trotz zehntausender Unterschriften freilich nicht gekrönt, doch dafür zeigen sich mittlerweile immer mehr Menschen bereit, ihren Unmut vor den deutschen Gerichten zum Ausdruck zu bringen. Rund 600 Klagen wurden inzwischen von Privatpersonen und Unternehmen eingereicht. Diese begründen ihr Vorgehen dabei überwiegend damit, dass es sich bei der neuen Haushaltsabgabe um eine versteckte Steuer handele und diese damit verfassungswidrig sei. Angeheizt wird die Debatte zudem immer wieder durch neue Gutachten, die die Rechtmäßigkeit des Beitrags in Frage stellen oder diese zu belegen suchen.

Während die Diskussionen angesichts dieser empfundenen Ungerechtigkeit immer hitziger werden, übten sich die Öffentlich-Rechtlichen in Besänftigungen. Es komme nur in einzelnen Fällen zu höheren Belastungen, wie es von Seiten der ARD und des ZDF hieß. Zudem kündigten die Rundfunkanstalten an, Ursachenforschung zu betreiben und dementsprechend zu analysieren, woher die finanzielle Mehrbelastung kommt. Sobald konkrete Daten vorliegen, wolle man diese Umstände auch prüfen.
Eine schnelle Reaktion von Seiten der Sender schien damit schon einmal wenig wahrscheinlich und auch von den Gerichten ist in näherer Zukunft nicht viel zu erwarten. Denn sollte das Problem der Verfassungswidrigkeit tatsächlich auf Bundesebene bis nach Karlsruhe getragen werden, dürften noch viele Monde ins Land ziehen, ehe es hier zu einer Entscheidung kommt.

Doch während die Empörung um die Berechtigung der nun von allen Haushalten zu zahlenden 17,98 Euro langsam abebbte, entzündete sich die Lunte im Herbst an einer anderen Stelle wieder neu. Denn hatten die Öffentlich-Rechtlichen bei der Reform noch versichert, durch die Umstellung würde nicht mehr Geld eingenommen, wurden nun immer wieder Spekulationen laut, dass der GEZ-Nachfolger den Rundfunkanstalten doch wesentlich mehr Geld in die Kassen spült als gedacht - und damit war das alte Feuer und die Diskussionsbereitschaft wieder entfacht.

Die Rundfunkastalten und auch die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) wiesen die Zahlen zwar als falsch zurück und betonten - wie eigentlich schon das ganze Jahr - mantraartig, dass es müßig sei über mögliche Mehreinnahmen zu spekulieren bevor konkrete Zahlen vorliegen. Doch mittlerweile sieht die Sache anders aus.

Nachdem bereits mehrere Politiker von zusätzlichen Geldern in Milliardenhöhe gesprochen haben, hat die KEF Mitte Dezember nun offizielle Zahlen vorlegt: Im Betragszeitraum 2013 bis 2016 erwartet die Kommission Mehreinnahmen von 1,145 Milliarden Euro. Doch was soll mit dem zusätzlichen Geld geschehen? Die Frage nach einer geeigneten und sinnvollen Verwendungsmöglichkeit scheint sich zur Gretchenfrage zu entwickeln. Denn die erwarteten Überschüsse wecken an vielen Stellen Begehrlichkeiten.

So fordern viele Beitragszahler und einige Politiker eine Senkung des Rundfunkbeitrags, so wie es im Fall von Mehreinnahmen versprochen wurde. Doch über die Höhe ist man sich keineswegs einig. Während Malu Dreyer, die Rundfunkbeauftragte der Länder, maximal eine Senkung von 50 Cent für realistisch hält, empfiehlt die KEF nun eine Reduzierung von 73 Cent. Dabei ist allerdings nur die Hälfte der Gelder für die Senkung vorgesehen, die andere Hälfte dient als Puffer für Unsicherheiten.

Der Deutschlandradio-Chef brachte kürzlich auch die Option ins Spiel, die Mehreinnahmen für später zurückzulegen. Angelegt in einem Fond könnte das überschüssige Geld auch für künftige Beitragserhöhungen eingesetzt werden und diese damit abfedern. So könnte der aktuelle Beitragssatz auch für längere Zeit stabil gehalten werden. Der Hessische Rundfunk will das Geld dagegen lieber bis 2016 auf einem Sperrkonto einfrieren. Doch nicht nur Beitragszahler und Sender wollen die Hand gern offen hinhalten, wenn es zu einer Ausschüttung kommt. So haben sich beispielsweise auch die Lokalsender schon zu Wort gemeldet und bekundet, das sie ebenfalls einen Stück vom Kuchen abhaben wollen.

Mit dem Bericht der KEF liegen nun konkrete Zahlen für die zu verhandelnde Summe vor, doch damit ist das Streitthema Rundfunkbeitrag keineswegs vom Tisch. Schon jetzt steht fest, dass die Gebühr auch weiterhin ein Zankapfel zwischen allen Beteiligten bleiben wird. Denn die einzelnen Parteien werden sich auch im kommenden Jahr darum streiten, wem die Milliardenschwere Frucht am Ende zusteht.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Senkung des Rundfunkbeitrag: ja ... nein ... vielleicht ...

Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) haben vorgeschlagen, den Rundfunkbeitrag monatlich um 73 Cent zu senken. Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sollte dieser Schritt aber genauestens geprüft werden. "Denn die KEF hat die Verantwortung, dass der Rundfunk ausreichend finanziert ist", sagte Dreyer, die den Vorsitz der Rundfunkkommission der Länder inne hat. "Es kann nicht unser Ziel sein, den Rundfunkbeitrag zu senken und im nächsten Jahr zu dem Ergebnis zu kommen, dass die Rundfunkanstalten nicht ausreichend finanziert sind."

Die deutschen Haushalte könnten nach dem Vorschlag der KEF erstmalig mit einer Senkung des Rundfunkbeitrages rechnen. Der Beitrag soll demnach von 17,98 Euro auf 17,25 Euro im Monat zurückgehen. Als Grund gibt die Gebührenkommission an, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bis 2016 rund 1,15 Milliarden Euro mehr einnehmen werden, als die Sender angemeldet haben. Daher empfahl die KEF bereits im Dezember, die Hälfte der zusätzlichen Erträge für die Beitragssenkung zu verwenden. Das letzte Wort haben die Länder. Laut Malu Dreyer werde aber erst bei der Ministerpräsidentenkonferenz im März über eine mögliche Senkung des Rundfunkbeitrags entschieden.

Die KEF trifft sich am 15. Januar mit der Rundfunkkommission der Länder und mit den Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen. "Danach muss auf sachlicher Grundlage entschieden werden, ob und in welcher Höhe zu senken ist oder nicht", sagte Dreyer. Es gebe das Versprechen, dass der Rundfunkbeitrag bei Mehreinnahmen gesenkt werde - dazu stehe sie.

Dabei müssten aber auch die Ursachen dieser Mehreinnahmen berücksichtigt werden. Zudem dürfte aber auch die Frage, ob es Unwuchten innerhalb des Beitragssystems gebe und wie hoch der Bedarf der Rundfunkanstalten sei, nicht in den Hintergrund geraten. Der Beitrag pro Haushalt hatte Anfang 2013 die Gebühr pro Gerät abgelöst.

Die KEF legt fest, wie viel Geld die öffentlich-rechtlichen Sender brauchen und schlägt der Politik vor, wie hoch der Monatsbeitrag ausfallen sollte. Die Rundfunkkommission der Länder dient als ständige Vermittlungsinstanz zwischen den einzelnen Bundesländern in Deutschland. Sie ist sowohl Gesprächsforum für die gemeinsame Medienpolitik als auch Beschlussinstanz. Die Ergebnisse werden anschließend den Landeregierungen und -parlamenten zum Beschluss vorgelegt. Ihr steht traditionell der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz vor. Nach Kurt Becks Rücktritt im Januar 2013, übernahm seine Nachfolgerin Malu Dreyer die Leitung.

Quelle: heise
 
Rechtsexperte: Senkung des Rundfunkbeitrags nur Augenwischerei?

Laut einem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) könnte der Rundfunkbeitrag ab 2015 sinken. Für den Rechtsexperten Ingo von Münch ist dieser Vorstoß jedoch bloße Augenwischerei. Er würde vom Grundproblem ablenken, dass es sich bei der Gebühr um eine Zwangsabgabe handle.

Voraussichtlich im März
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wollen die Bundesländer den Vorschlag der Gebührenkommission KEF genau prüfen
, wonach der Rundfunkbeitrag für deutsche Haushalte ab Januar 2015 monatlich um 73 Cent abgesenkt werden könnte. Hintergrund sind erwartete Mehreinnahmen durch die Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf die Wohnungsabgabe seit Anfang 2013. Es wäre das erste Mal in der Geschichte des gebührenfinanzierten Rundfunks in Deutschland, dass es zu einer Senkung der Beiträge käme.

Die Kritiker des neuen Abgabesystems, bei dem jeder Haushalt unabhängig von der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen muss, dürfte die Ersparnis von monatlich 73 Cent jedoch kaum beschwichtigen. In einem Beitrag im Magazin "Focus" (Montagsausgabe) kritisierte der Verfassungs- und Völkerrechtler Ingo von Münch den Vorstoß nun als "Placebo". In Wahrheit würde es dabei nicht um eine Entlastung der Haushalte gehen, sondern um eine Ablenkung von der Tatsache, dass es sich beim neuen Rundfunkbeitrag um eine Zwangsabgabe handle.

So müssten auch Bürger, die lediglich Radio hören aber weder TV sehen noch das Internet nutzen, den vollen Beitrag zahlen. "Wo bleibt in einem Land, das sich sonst in auffallendem Maße um Minderheiten sorgt, insoweit der Gedanke eines Minderheitenschutzes?", fragt der Jurist. An ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Zwangsabgabe kippt, glaubt von Münch nicht. "Die Rechtsprechung aus Karlsruhe war den Anstalten gegenüber bisher extrem freundlich, man könnte sogar sagen: sklavisch", so das Argument.

So kritisch wie Ingo von Münch sehen dabei jedoch bei weitem nicht alle den neuen Rundfunkbeitrag. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und in der Politik wird die Aussicht auf eine Absenkung der monatlichen Gebühren bislang überwiegend begrüßt. Die Entwicklung zeige, dass mit der Umstellung auf die neue Gebührenerhebung eine Sicherung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten auch ohne eine Anhebung der Rundfunkgebühren möglich sei.

Quelle: Digitalfernsehen
 
ARD & ZDF: Verzicht auf Werbung erhöht Rundfunkbeitrag

Der neue Rundfunkbeitrag bringt ARD und ZDF Mehreinnahmen in Millionnen-Höhe. Doch was mit dem Geld tun? Der Ruf nach einem Verzicht auf Werbung wurde laut, doch der würde die Abgabe nicht senken, sondern zusätzlich erhöhen.

Bei einem kompletten Verzicht der öffentlich-rechtlichen Sender auf Werbung und Sponsoring würde der Rundfunkbeitrag um mehr als einen Euro steigen. Das geht aus einem Sonderbericht der Gebührenkommission KEF für die Länder hervor. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa würde demnach ein kompletter Wegfall von Werbung und Sponsoring den Beitrag um 1,25 Euro im Monat klettern lassen - derzeit zahlt jeder Haushalt 17,98 Euro.

Die Experten hatten ein solches Szenario bereits untersucht, aktualisieren es aber jetzt. In dem Bericht geht es auch um einen Teilverzicht. Seit 2013 ist das Präsentieren von Sendungen durch Unternehmen nach 20.00 Uhr verboten.

Der Rundfunkbeitrag wird voraussichtlich sinken: Die KEF hatte vorgeschlagen, dass er angesichts von Mehreinnahmen frühestens 2015 von 17,98 Euro auf 17,25 Euro im Monat zurückgeht. Sie empfiehlt, die Hälfte der erwarteten Zusatzerträge von rund 1,15 Milliarden Euro bis 2016 hierfür einzusetzen. Wie der Beitrag sinkt, entscheiden die Länder im März.

Nach einem Treffen der KEF mit den Ländern und den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten gab es keine Anzeichen, dass die geplante Senkung von 73 Cent im Monat deutlich abweichen könnte. Die KEF legt fest, wie viel Geld die Öffentlich-Rechtlichen brauchen. Die Sender können Mehrerträge nicht einfach ausgeben.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Verwaltungsgericht Bremen weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab

Das Verwaltungsgericht Bremen hat zwei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag für Privathaushalte abgewiesen. Grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Regelungen des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bestehen nach Überzeugung der 2. Kammer nicht (Az. 2 K 570/13 und 2 K 605/13 vom 20.12.2013). Entgegen der Ansicht der Kläger handele es sich beim Rundfunkbeitrag um keine Steuer, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne, teilte das Gericht am 22. Januar mit.

Fast alle deutschen Haushalte verfügen über ein Fernsehgerät, ein Radio, einen internetfähigen Computer oder ein internetfähiges Mobiltelefon. Daher dürfe der Gesetzgeber die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung knüpfen, auch wenn dabei in Einzelfällen Wohnungen erfasst werden, in denen es keine Rundfunkempfangsgeräte gebe.

Bei der Regelung von Abgaben, zu denen auch Beiträge zählten, sei der Gesetzgeber aus Gründen der Vereinfachung befugt, derartige generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen. Denn mit der Neuregelung sei die in der Vergangenheit häufig problematische Nachprüfung entfallen, ob und von wem empfangstaugliche Geräte bereitgehalten wurden.

Aufgrund der technischen Entwicklung und der Einführung einer Vielzahl neuer, auch kleinerer Gerätearten sei eine solche Nachprüfung heute kaum noch praktikabel. Die Beitragspflicht gelte auch, wenn Rundfunkteilnehmer sich längere oder kürzere Zeit im Ausland aufhielten, solange sie ihre Wohnung in Deutschland nicht aufgäben.

Geklagt hatten eine Frau, die ein Radio, aber keinen Fernseher in ihrer Wohnung betreibt, und ein Mann, der während längerer Auslandsreisen vom Rundfunkbeitrag befreit werden wollte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Seit dem 1. Januar 2013 richtet sich die Abgabe nicht mehr nach Zahl und Art der Geräte, sondern wird pro Haushalt fällig. Ein Haushalt zahlt 17,98 Euro im Monat.

Quelle: INFOSAT
 
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