Nachdem sich die DNMG mit dem ZDF über die Zahlung von Einspeiseentgelte geeinigt hat, lagen die Hoffnungen auf eine ähnliche Vereinbarung mit der ARD. Davon kann nun aber keine Rede mehr sein. Die DNMG strebt stattdessen an, die ARD auf breiter Front zu verklagen.
Am gestrigen Dienstag, den 13. Dezember 2022, gab die Deutsche Netzmarketing GmbH (DNMG), eine Vereinigung, der rund 200 kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber angehören, die Einigung mit dem ZDF im Streit um Einspeiseentgelte bekannt. Der Einigung ging ein zwölfjähriger Rechtstreit voraus, der erst mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) endete, demzufolge alle Kabelnetzbetreiber gleich zu behandeln sind. Das BGH-Urteil ebnete den Weg für die Einigung mit dem in Mainz sitzenden Fernsehsender, sodass die in der DNMG organisierten Kabelnetzbetreiber Einspeise-Entgelte für die Verbreitung der ZDF-Programme und -Mediatheken verlangen können – rückwirkend bis 2010. Doch eben diese rückwirkende Klausel will die ARD nicht akzeptieren.
Die in der DNMG organisierten Kabelnetzbetreiber einigten sich mit dem ZDF auf die Zahlung von Einspeiseentgelten. Die verweigert die ARD aber weiterhin, weshalb nun geklagt wird.
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
„Anders als ARTE hat nun die ARD kurz vor Jahresende mit Rückendeckung des scheidenden ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow mitgeteilt, dass sie nicht mehr gewillt ist, eine umfassende Verzichtserklärung zur Sicherung etwaiger Altansprüche abzugeben“, schreibt die DNMG in einer Pressemitteilung. „Die wegweisende Vereinbarung der DNMG mit dem ZDF, dem Marktführer beim Gesamtpublikum, könnte als Blaupause für alle weiteren Sendeanstalten dienen, um faire Verbreitungsbedingungen im Gesamtmarkt für alle Sender und Netzbetreiber herzustellen“, sagt Ingo Schuchert, der mit der Verhandlungsführung mandatierte Geschäftsführer der DNMG.
„Wettbewerbswidrige Verweigerung“
Nun aber provoziere die ARD laut DNMG eine bundesweite Klagewelle. Für die Kabelnetzbetreiber handelt es sich um eine „wettbewerbswidrige Verweigerung von Verbreitungsentgelten durch die ARD“, weshalb sich die Mehrheit der in der DNMG organisierten Netzbetreiber zu Klagen gezwungen sieht. Dafür wurde die Kanzlei CMS mandatiert, um noch in diesem Jahr Klagen auf Schadensersatz aufgrund der „jahrelangen und andauernden Diskriminierung“ vor die Gerichte zu bringen. Abseits der Klagen erklärt sich die DNMG aber weiterhin für eine Verhandlungslösung mit der ARD bereit.
Für die Kabelnetzbetreiber geht es um faire Marktbedingungen, da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Einspeise-Entgelte an Vodafone und Tele Columbus zahlen, aber eben nicht an die in der DNMG organisierten Kabelnetzbetreiber. Sie seien laut DNMG aber auf faire Marktbedingungen und eine diskriminierungsfreie Vergütung für die Verbreitung der entsprechenden Programme in ihrem Kabelnetzen angewiesen – auch für den breitbandigen Ausbau ihrer Netze.
Quelle; teltarif
Am gestrigen Dienstag, den 13. Dezember 2022, gab die Deutsche Netzmarketing GmbH (DNMG), eine Vereinigung, der rund 200 kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber angehören, die Einigung mit dem ZDF im Streit um Einspeiseentgelte bekannt. Der Einigung ging ein zwölfjähriger Rechtstreit voraus, der erst mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) endete, demzufolge alle Kabelnetzbetreiber gleich zu behandeln sind. Das BGH-Urteil ebnete den Weg für die Einigung mit dem in Mainz sitzenden Fernsehsender, sodass die in der DNMG organisierten Kabelnetzbetreiber Einspeise-Entgelte für die Verbreitung der ZDF-Programme und -Mediatheken verlangen können – rückwirkend bis 2010. Doch eben diese rückwirkende Klausel will die ARD nicht akzeptieren.
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Die in der DNMG organisierten Kabelnetzbetreiber einigten sich mit dem ZDF auf die Zahlung von Einspeiseentgelten. Die verweigert die ARD aber weiterhin, weshalb nun geklagt wird.
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
„Anders als ARTE hat nun die ARD kurz vor Jahresende mit Rückendeckung des scheidenden ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow mitgeteilt, dass sie nicht mehr gewillt ist, eine umfassende Verzichtserklärung zur Sicherung etwaiger Altansprüche abzugeben“, schreibt die DNMG in einer Pressemitteilung. „Die wegweisende Vereinbarung der DNMG mit dem ZDF, dem Marktführer beim Gesamtpublikum, könnte als Blaupause für alle weiteren Sendeanstalten dienen, um faire Verbreitungsbedingungen im Gesamtmarkt für alle Sender und Netzbetreiber herzustellen“, sagt Ingo Schuchert, der mit der Verhandlungsführung mandatierte Geschäftsführer der DNMG.
„Wettbewerbswidrige Verweigerung“
Nun aber provoziere die ARD laut DNMG eine bundesweite Klagewelle. Für die Kabelnetzbetreiber handelt es sich um eine „wettbewerbswidrige Verweigerung von Verbreitungsentgelten durch die ARD“, weshalb sich die Mehrheit der in der DNMG organisierten Netzbetreiber zu Klagen gezwungen sieht. Dafür wurde die Kanzlei CMS mandatiert, um noch in diesem Jahr Klagen auf Schadensersatz aufgrund der „jahrelangen und andauernden Diskriminierung“ vor die Gerichte zu bringen. Abseits der Klagen erklärt sich die DNMG aber weiterhin für eine Verhandlungslösung mit der ARD bereit.
Für die Kabelnetzbetreiber geht es um faire Marktbedingungen, da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Einspeise-Entgelte an Vodafone und Tele Columbus zahlen, aber eben nicht an die in der DNMG organisierten Kabelnetzbetreiber. Sie seien laut DNMG aber auf faire Marktbedingungen und eine diskriminierungsfreie Vergütung für die Verbreitung der entsprechenden Programme in ihrem Kabelnetzen angewiesen – auch für den breitbandigen Ausbau ihrer Netze.
Quelle; teltarif