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Hardware & Software Routerzwang soll im Herbst 2014 wegfallen

Die Verordnung gegen den Routerzwang soll laut Bundesnetzagentur in einigen Monaten in Kraft treten. Doch DSL-Anbieter vervollkommnen derweil den Zwangsrouter immer weiter.

Die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Rechtsverordnung gegen den Routerzwang bald in Kraft tritt. "Der Entwurf der Transparenzverordnung soll in den nächsten Wochen mit den beteiligten Ressorts, also den Bundesministerien, noch mal besprochen werden. Dann wird der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet, um das erforderliche Einvernehmen herzustellen. Ziel ist, dass die Transparenzverordnung im Herbst in Kraft treten kann", sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur Golem.de auf Anfrage.

Ob der Zeitplan eingehalten werden könne, sei aber nicht gesichert.

Die Bundesnetzagentur hatte den Entwurf der Rechtsverordnung, nach dem Endkunden den Router frei wählen können, im Februar 2014 vorgestellt. Die Anbieter müssen demnach den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen, damit diese eigene Router nutzen können. Nach bisheriger Gesetzeslage dürfen Internet Service Provider ihre Kunden daran hindern, eigene Router einzusetzen beziehungsweise in vollem Umfang zu nutzen.

Der Routerzwang wird durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, die im Router voreingestellt sind oder vom Betreiber fernkonfiguriert werden. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sollen zudem zu mehr Transparenz bei den Datenübertragungsraten verpflichtet werden.

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte die Pläne als nicht weitgehend genug kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesnetzagentur die Last weiter beim Verbraucher belassen wolle, die Daten erfragen zu müssen, anstatt sie auf das geplante Produktdatenblatt zu bringen. Durch klare Formulierungen müssten Schlupflöcher für Provider geschlossen werden. So müssten für die volle Austauschbarkeit der Geräte auch die verwendeten Protokolle bekannt sein. Unterdessen wird der Routerzwang von den Anbietern weiter perfektioniert.

Routerzwang durch Startcode-PIN
So liefert O2 Telefónica bei ihren DSL-Anschlüssen keine Zugangsdaten mehr mit. Stattdessen gibt es einen Startcode-PIN, der eingegeben werden muss, dann konfiguriert sich die O2 Box selbst.

Der Betreiber bietet auch die Fritzbox 7490 an, aber nur als speziell vorkonfiguriertes Leihgerät. Vorhandene oder im Handel gekaufte Fritzbox-Router werden an O2-DSL-Anschlüssen nicht unterstützt. Telefónica-Germany-Sprecherin Ursula Buczek sagte Golem.de zur Begründung: "Sie können nicht unterstützt werden, denn wir könnten auf diese Weise nicht sicherstellen, dass unsere Produkte in der Gänze in Anspruch genommen werden können." Durch die Aktivierung über Startcode/Pin werde dem Kunden ein sehr einfaches Anschließen seines Gerätes ermöglicht.

"Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, wird es halt weitergemacht", kommentierte die Sprecherin der Bundesnetzagentur.

Quelle: golem
 
AW: Routerzwang soll im Herbst 2014 wegfallen

Leider ist es so, das sich viele Nutzer keinerlei Gedanken machen. Hauptsache, es funktioniert. Es war ja auch Jahrelang schwierig genug einen Router in Betrieb zu nehmen.
Für viele ist es sicher auch bequemer, sich nicht um weitere einstellungen kümmern zu müssen.
 
AW: Routerzwang soll im Herbst 2014 wegfallen

Vielen fallen die Schuppen erst aus den Haaren wenn man fragt wie es wohl wäre wenn jeder Mobil-Provider vorschreiben würde welches Handy man zu nehmen hätte ... da wäre der Aufschrei gigantomatisch.
 
Bundesnetzagentur billigt Routerzwang

In einem geänderten Entwurf der Transparenzverordnung öffnet die Bundesnetzagentur ein Schlupfloch, mit dem Provider ihren Kunden doch einen Zwangsrouter vorschreiben könnten. Das widerspricht den bisherigen Plänen der Bundesregierung.

Eigentlich sollte der Routerzwang, den manche Provider auf ihre Nutzer ausüben, im Herbst 2014 wegfallen - dem widerspricht nun aber die Bundesnetzagentur. In der gut gemeinten so genannten "Transparenzverordnung", die Golem.de in einer neuen Fassung vorliegt, findet sich eine verhängnisvolle Passage. Demnach müssen Internetprovider ihre Kunden vor Vertragsabschluss darauf hinweisen, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf". In einer früheren Fassung der Empfehlung heißt es noch, es müsse einen: "Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" geben.

Das bedeutet im Klartext: Wenn ein Provider einen Internetzugang in Verbindung mit einem bestimmten Router anbietet, kann er dem Kunden vorschreiben, nur diesen zu verwenden. Das entspricht dem bisher bei manchen Angeboten üblichen Zwangsrouter, den viele Nutzer nicht haben wollen. Diese sehr einfachen Geräte fallen oft durch mangelnden Funktionsumfang, schlechte WLAN-Leistung und vor allem Sicherheitslücken auf.

Der Routerzwang könnte wiederkommen
Das läuft der ursprünglichen Absicht zuwider, den Routerzwang abzuschaffen. Diese Position vertrat bisher unter anderem Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Auch die Bundesnetzagentur, von welcher der aktuelle Entwurf der Transparenzverordnung stammt, hatte sich dafür ausgesprochen. Warum die neue Fassung nun wieder eine gegenteilige Passage enthält, ist unklar. Es ist jedoch mehr als naheliegend, dass sich große Provider für eine entsprechende Regelung ausgesprochen haben. Vor allem durch Mietgebühren, welche leicht die Kosten für einen guten Router im Laufe der üblichen zwei Jahre Vertragslaufzeit übersteigen können, verdienen diese Unternehmen neben den Anschlusskosten ein nettes Zubrot.

Beim Entwurf der Transparenzverordnung, die auch sinnvolle Regelungen, wie eine Verpflichtung zur Nennung von Mindestbandbreiten enthält, handelt es sich den Unterlagen zufolge um die finale Fassung. Sie soll den zuständigen Ministerien vorgelegt werden. Spannend bleibt, ob die Behörden den eingebauten Umweg zum festgeschriebenen Routerzwang erkennen werden.

Quelle: golem
 
AW: Routerzwang soll im Herbst 2014 wegfallen

Das eigentliche Problem ist doch, dass mit der weitgehenden Umstellung auf IP-Telefonie es z.Z. keine für die Provider gangbare Lösung gibt, beliebige Router zu zulassen bzw, alle Konfigurations-Daten (insbesondere für die IP-Telefonie) für alle mögliche Router dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Wenn dann der Telefon-Anschluss nicht funktioniert, ist das "Geschrei" der Kunden groß.

Wer nicht mit dem Router des Providers zurecht kommt, muss sich einen anderen Provider suchen oder selber hinter dem Router des Providers seine eigene "Lieblings-Technik" verwenden.
 
Doch kein Routerzwang: Klarstellung des Wirtschaftsministeriums

Der finale Entwurf der Transparenzverordnung wurde von der Bundesnetzagentur noch nicht mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgesprochen. Dies stellte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der Wirtschaftswoche klar. Nach wie vor gelte: Kunden sollen ab 2015 selbst den Router wählen können.

Minister Gabriel muss zustimmen
Das Blatt zitiert die Sprecherin mit den Worten: "Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Wirtschaftsministers." Der Entwurf werde aber erst einmal geprüft. Zitiert wird auch die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries: "Ich setze mich dafür ein, den Internetnutzern freie Routerwahl zu ermöglichen." Die Bundesnetzagentur bereitet gerade eine Stellungnahme vor.

Im ersten Entwurf zur Transparenzverordnung vom Februar diesen Jahres hieß es noch, es müsse einen "Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" geben. Dem "finalen" Entwurf vom 19. September zufolge müsse es dann nur noch einen Hinweis geben, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf".

Zeitplan in Gefahr
Bereits im Juli hatte die Bundesnetzagentur bei der Vorlage eines neuen Entwurfs angekündigt, die finale Version mit den zuständigen Bundesministerien abzusprechen, damit die Transparenzverordnung im Herbst in Kraft treten könne. Dies wird sich jetzt voraussichtlich verzögern.

Quelle: onlinekosten
 
Bundesregierung will Ende des Routerzwangs: Gesetzesänderung noch im Dezember

Die Bundesregierung treibt die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung des Routerzwangs für Internet-Anwender voran. Noch im Dezember werde das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg bringen, verlautete am Freitag. In der konkreten Umsetzung sollen Versuche von Telekommunikationsunternehmen und Kabelbetreibern zurückgewiesen werden, das Gerät zur Internetanbindung (Router) als Teil der technischen Infrastruktur zu definieren, die von den Anwendern nicht verändert werden dürfe.

Übergangsfrist von sechs Monaten
Einige Provider in Deutschland zwingen derzeit Kunden direkt oder indirekt, einen bestimmten Router zu verwenden. Sie weigern sich, den Anwendern die Zugangsdaten zu ihrem Netz zu nennen, so dass diese keine beliebige Routerbox an ihrem Anschluss betreiben können. Die Provider begründen diese umstrittene Geschäftspolitik unter anderem mit niedrigeren Wartungskosten.

Die Umsetzung der geplanten gesetzlichen Klarstellungen erfordere insbesondere bei den Kabelnetzbetreibern administrative und technische Vorkehrungen, hieß es im Wirtschaftsministerium. Daher sei in dem Gesetzentwurf eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen. Außerdem muss der Gesetzesentwurf bei europäischen Dienststellen offiziell zur Kenntnis genommen werden.

Quelle: onlinekosten
 
AW: Routerzwang soll im Herbst 2014 wegfallen

Es würde mich wundern, wenn die Kabel-Internet Anbieter das innerhalb von nur 6 Monaten dann auch vollständig umsetzen werden, wenn überhaupt. So wie bisher Kabel-Internet funktioniert, können die Anbieter zumindest nicht die Zugangsdaten (huptsächlich die MAC-Adresse des Modems) für Fremdgeräte zulassen. Was man hinter dem Modem/Router des Anbieters an eigenen Routern betreibt, ist schon jetzt jedem freigestellt und deshalb ist die Forderung der Abschaffung von "Zwangshardware" in dem Bereich eh technischer Unsinn und absurd.
 
AW: Routerzwang soll im Herbst 2014 wegfallen

Bei den Kabelroutern kann ich ja wenigstens mit dem Bridgemode ein vollwertiges Modem draus machen und ich kann einen freien Router dran hängen. Da ist aus meiner Sicht alles im Lot.

MfG
 
AW: Routerzwang soll im Herbst 2014 wegfallen

Und bei welchem Internet-Provider kann man nicht hinter der "Zwangs-Hardware" (Modem/Router) einen eigenen Router betreiben??? Das geht immer, einzig die Internet-Provieder können so oder so immer alles mögliche blocken, egal ob man die freie Wahl der Hardware hat oder nicht.
 
AW: Routerzwang soll im Herbst 2014 wegfallen

Nen Vodafone-DSL-Router z.B.? Oder die meisten anderen DSL-Router?

also die router kann man zumindest nicht als Modem betreiben ...
 
AW: Routerzwang soll im Herbst 2014 wegfallen

Mit Vodafone kenn ich mich nicht aus, aber einen eigenen Router hinter einem Router kann man immer betreiben. Was nicht funktionieren muss, ist dass man von außen dann den eigenen Router und daran angeschlossene Netzwerk-Geräte (insbesondere Server) erreichen kann. Aber das ist eh keine bei privaten Internet-Anschlüssen zugesicherte Funktionalität.
 
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