Die Verordnung gegen den Routerzwang soll laut Bundesnetzagentur in einigen Monaten in Kraft treten. Doch DSL-Anbieter vervollkommnen derweil den Zwangsrouter immer weiter.
Die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Rechtsverordnung gegen den Routerzwang bald in Kraft tritt. "Der Entwurf der Transparenzverordnung soll in den nächsten Wochen mit den beteiligten Ressorts, also den Bundesministerien, noch mal besprochen werden. Dann wird der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet, um das erforderliche Einvernehmen herzustellen. Ziel ist, dass die Transparenzverordnung im Herbst in Kraft treten kann", sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur Golem.de auf Anfrage.
Ob der Zeitplan eingehalten werden könne, sei aber nicht gesichert.
Die Bundesnetzagentur hatte den Entwurf der Rechtsverordnung, nach dem Endkunden den Router frei wählen können, im Februar 2014 vorgestellt. Die Anbieter müssen demnach den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen, damit diese eigene Router nutzen können. Nach bisheriger Gesetzeslage dürfen Internet Service Provider ihre Kunden daran hindern, eigene Router einzusetzen beziehungsweise in vollem Umfang zu nutzen.
Der Routerzwang wird durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, die im Router voreingestellt sind oder vom Betreiber fernkonfiguriert werden. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sollen zudem zu mehr Transparenz bei den Datenübertragungsraten verpflichtet werden.
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte die Pläne als nicht weitgehend genug kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesnetzagentur die Last weiter beim Verbraucher belassen wolle, die Daten erfragen zu müssen, anstatt sie auf das geplante Produktdatenblatt zu bringen. Durch klare Formulierungen müssten Schlupflöcher für Provider geschlossen werden. So müssten für die volle Austauschbarkeit der Geräte auch die verwendeten Protokolle bekannt sein. Unterdessen wird der Routerzwang von den Anbietern weiter perfektioniert.
Routerzwang durch Startcode-PIN
So liefert O2 Telefónica bei ihren DSL-Anschlüssen keine Zugangsdaten mehr mit. Stattdessen gibt es einen Startcode-PIN, der eingegeben werden muss, dann konfiguriert sich die O2 Box selbst.
Der Betreiber bietet auch die Fritzbox 7490 an, aber nur als speziell vorkonfiguriertes Leihgerät. Vorhandene oder im Handel gekaufte Fritzbox-Router werden an O2-DSL-Anschlüssen nicht unterstützt. Telefónica-Germany-Sprecherin Ursula Buczek sagte Golem.de zur Begründung: "Sie können nicht unterstützt werden, denn wir könnten auf diese Weise nicht sicherstellen, dass unsere Produkte in der Gänze in Anspruch genommen werden können." Durch die Aktivierung über Startcode/Pin werde dem Kunden ein sehr einfaches Anschließen seines Gerätes ermöglicht.
"Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, wird es halt weitergemacht", kommentierte die Sprecherin der Bundesnetzagentur.
Quelle: golem
Die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Rechtsverordnung gegen den Routerzwang bald in Kraft tritt. "Der Entwurf der Transparenzverordnung soll in den nächsten Wochen mit den beteiligten Ressorts, also den Bundesministerien, noch mal besprochen werden. Dann wird der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet, um das erforderliche Einvernehmen herzustellen. Ziel ist, dass die Transparenzverordnung im Herbst in Kraft treten kann", sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur Golem.de auf Anfrage.
Ob der Zeitplan eingehalten werden könne, sei aber nicht gesichert.
Die Bundesnetzagentur hatte den Entwurf der Rechtsverordnung, nach dem Endkunden den Router frei wählen können, im Februar 2014 vorgestellt. Die Anbieter müssen demnach den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen, damit diese eigene Router nutzen können. Nach bisheriger Gesetzeslage dürfen Internet Service Provider ihre Kunden daran hindern, eigene Router einzusetzen beziehungsweise in vollem Umfang zu nutzen.
Der Routerzwang wird durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, die im Router voreingestellt sind oder vom Betreiber fernkonfiguriert werden. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sollen zudem zu mehr Transparenz bei den Datenübertragungsraten verpflichtet werden.
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte die Pläne als nicht weitgehend genug kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesnetzagentur die Last weiter beim Verbraucher belassen wolle, die Daten erfragen zu müssen, anstatt sie auf das geplante Produktdatenblatt zu bringen. Durch klare Formulierungen müssten Schlupflöcher für Provider geschlossen werden. So müssten für die volle Austauschbarkeit der Geräte auch die verwendeten Protokolle bekannt sein. Unterdessen wird der Routerzwang von den Anbietern weiter perfektioniert.
Routerzwang durch Startcode-PIN
So liefert O2 Telefónica bei ihren DSL-Anschlüssen keine Zugangsdaten mehr mit. Stattdessen gibt es einen Startcode-PIN, der eingegeben werden muss, dann konfiguriert sich die O2 Box selbst.
Der Betreiber bietet auch die Fritzbox 7490 an, aber nur als speziell vorkonfiguriertes Leihgerät. Vorhandene oder im Handel gekaufte Fritzbox-Router werden an O2-DSL-Anschlüssen nicht unterstützt. Telefónica-Germany-Sprecherin Ursula Buczek sagte Golem.de zur Begründung: "Sie können nicht unterstützt werden, denn wir könnten auf diese Weise nicht sicherstellen, dass unsere Produkte in der Gänze in Anspruch genommen werden können." Durch die Aktivierung über Startcode/Pin werde dem Kunden ein sehr einfaches Anschließen seines Gerätes ermöglicht.
"Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, wird es halt weitergemacht", kommentierte die Sprecherin der Bundesnetzagentur.
Quelle: golem