Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern

Das Tallinn-Manual der Nato, das im
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
das Töten von Hackern erlaubt, beschäftigt jetzt auch die Bundesregierung. "Es obliegt nicht der Bundesregierung, eine breite gesellschaftliche Debatte über die Regeln zu führen", heißt es trocken.

Die Bunderegierung hat sich zu dem umstrittenen Nato-Werk "Handbuch des internationalen Rechts für die Cyber-Kriegsführung" geäußert. In einer
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke heißt es: "Das Tallinn-Handbuch stellt eine rechtlich nicht bindende Darstellung von völkerrechtlichen Regeln dar, die nach Ansicht der internationalen Gruppe der Sachverständigen, die für ihre Zusammenstellung verantwortlich ist, auf Cyberoperationen oberhalb der Schwelle des bewaffneten Konflikts Anwendung finden."

Hacker sind laut
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
, wenn sie Aktionen in Zusammenhang mit kriegerischen Konflikten ausführen und können angegriffen und getötet werden.

Doch dazu will die Regierung sich nicht äußern: "Es obliegt nicht der Bundesregierung, eine breite gesellschaftliche Debatte über die Regeln des Tallinn-Handbuchs zu führen. Der Diskurs über das Handbuch steht nach Ansicht der Bundesregierung allen an Fragen des Völkerrechts von Cyberoperationen interessierten Kreisen frei." Immerhin: "An der Erarbeitung des Tallinn-Handbuchs war kein Vertreter der Bundesregierung beteiligt", heißt es in der Antwort weiter.
Die Nato und ihre Experten schreiben in dem Abschnitt "Regel 35 - Zivile direkte Beteiligung in Kampfhandlungen", dass Hacker als aktive Kriegsteilnehmer gelten. Hackerangriffe, die mit militärischen Aktionen im Zusammenhang stehen, sind als kriegerische Aktionen einzustufen, gleichwertig wie Angriffe mit einer Waffe. Das soll vor allem für DDoS-Attacken und das Infizieren mit Malware gelten. Selbst das Offenlegen von Schwachstellen in Computersystemen des Gegners gilt demnach als kriegerische Handlung. Hacker sind somit legitime Angriffsziele, auch auf dem Weg zum Rechner. Ihre Aktionen beginnen nach dem Regelwerk bereits, sobald ein System auf Schwachstellen untersucht wird.

golem.de

 
Zurück
Oben