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Handy - Navigation Refurbished-Hardware als Neuware: Apple zahlt 95 Millionen US-Dollar

Weil der Konzern in Garantiefällen auch generalüberholte Geräte herausgibt, muss er in den USA nun zahlen. Eine Sammelklage wurde außergerichtlich beigelegt.
Apple hat sich von einer US-Sammelklage mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag freigekauft. Die Sammelklage legte dem Konzern zur Last, unter anderem falsche Angaben gegenüber Kunden sowie schwere Verstöße gegen lokale Gewährleistungsgesetze gemacht zu haben. Die Summe des sogenannten Settlements beläuft sich laut einem Bericht von MacRumors auf 95 Millionen US-Dollar, was nach aktuellem Kurs rund 80 Millionen Euro entspricht.

Kein Unterschied zu Neuware?​

Bei dem Rechtsstreit ging es um die Tatsache, dass Apple statt neuwertiger Hardware in Garantiefällen auch generalüberholte Geräte, sogenannte Refurbished-Modelle, an Kunden ausgibt, die nicht auf eine Reparatur ihrer Produkte warten (wollen). Das Verfahren läuft schon seit mehreren Jahren und sollte im Sommer vor einem US-Gericht verhandelt werden. Apple gibt in seinen Reparaturbedingungen für den US-Markt unter anderem an, dass das Unternehmen Teile oder Produkte ausgeben darf, die "in Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit gleichwertig zu neuen Geräten" sind. Doch genau das soll laut der Anwälte, die die Sammelklage im Auftrag von Kundinnen und Kunden führten, nicht der Fall sein – Refurb-Hardware sei nie gleichwertig gegenüber Neuware.

Anwälte kassieren mit​

Die nun ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erreichte außergerichtliche Einigung soll amerikanischen Kunden, die solche Produkte erhalten haben, zwischen 63,4 und 68,1 Millionen Dollar in die Geldbeutel spülen – den Rest der Summe erhalten die Anwälte. Über eine neue Website kann man Ansprüche anmelden, zudem soll es direkte Anschreiben per Brief und E-Mail geben. Wie viel Geld es für einzelne Personen gibt, ist noch unklar, die Summe soll unter den Betroffenen gleichmäßig verteilt werden.

Klageabweisung scheiterte​

Apple hatte zunächst versucht, die Klage grundsätzlich abweisen zu lassen, war damit aber gescheitert. Apple hatte stets betont, korrekt vorgegangen zu sein. Refurbished-Hardware sei nicht minderwertiger als Neuware. Unklar bleibt, ob sich künftig beim Vorgehen des Konzerns etwas ändert. Das Verfahren gilt zudem nur für die Vereinigten Staaten von Amerika, doch auch in Europa gibt Apple Refurb-Hardware an Reparaturkandidaten aus. Die Parteien in dem Streit wollen sich ihr Settlement nun bis zum 20. Oktober gerichtlich genehmigen lassen.
Quelle: heise
 
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