Nick Nickel
Meister
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- 24. Januar 2010
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AW: Garantie trotz Update?
Hallo.
Ich arbeite seit 25 Jahren in einer Audi-Werkstatt und werde mal kurz da zu was schreiben.
Bei der Inspektion ist es der Werkstatt egal was der Kunde mit seinem MMI gemacht hat.
Aber wenn das MMI-Steuergerät auf Garantie oder Kulanz ausgetauscht werden muß kann es prob. geben.
Es wird z.B. ein Soll-Ist-Vergeleich mit dem Tester durchgeführt und mit den Daten die bei Audi gespeichert sind verglichen.
Manipulationen werden sofort erkannt und wenn so teure Geräte (ca 2900€) ausgetauscht werden müssen holen sich die Werkstätten eine Freigabe bei Audi.
Einen kostenlosen austausch auf Garantie wird dann auch abglehnt und der Kunde muß dann alle kosten selber tragen.
Selbst wenn wegen irgendwelche fehlfunktionen ein MMI-Softwareupdate durchgeführt werden muß kann es dabei schon zu probl. kommen.
Hallo.
Ich arbeite seit 25 Jahren in einer Audi-Werkstatt und werde mal kurz da zu was schreiben.
Bei der Inspektion ist es der Werkstatt egal was der Kunde mit seinem MMI gemacht hat.
Aber wenn das MMI-Steuergerät auf Garantie oder Kulanz ausgetauscht werden muß kann es prob. geben.
Es wird z.B. ein Soll-Ist-Vergeleich mit dem Tester durchgeführt und mit den Daten die bei Audi gespeichert sind verglichen.
Manipulationen werden sofort erkannt und wenn so teure Geräte (ca 2900€) ausgetauscht werden müssen holen sich die Werkstätten eine Freigabe bei Audi.
Einen kostenlosen austausch auf Garantie wird dann auch abglehnt und der Kunde muß dann alle kosten selber tragen.
Selbst wenn wegen irgendwelche fehlfunktionen ein MMI-Softwareupdate durchgeführt werden muß kann es dabei schon zu probl. kommen.