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Spielekonsolen PlayStation-Network: Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony ab

Die Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony ab. Sie stört sich an einem Passus in den AGB von Sony, in dem es um den Verfall des Guthabens auf einem PSN-Konto gibt. Aufgeladene Euros nämlich müssen laut AGB innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden. Andernfalls dürfen sie von Sony einkassiert werden. Eine Regelung, die sich übrigens auch bei anderen Playern der Branche findet, so die Verbraucherzentrale.

Ich habe mal in die AGB von Sony geschaut und tatsächlich, ein entsprechender Passus findet sich.

Er lautet wie folgt: Sie müssen die Ihrem PSN-Guthaben hinzugefügten Beträge innerhalb von 24 Monaten verwenden.

Was Sony dazu sagt? „Danach verfällt das Guthaben zwar nicht, aber rein theoretisch könnten wir es dann in Anspruch nehmen. Dieser Zeitraum beginnt von neuem sobald das Konto mit einem Geldbetrag aufgeladen wird.„.

Die Verbraucherschützer aus NRW monieren ebenso Klauseln, nach denen Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Hiervon betroffen sind vor allem Spiele nebst sogenannten In-App-Käufen.

Die Abmahnung der Verbraucherzentrale soll Sony dazu bringen, die monierten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Sollte sich Sony dem verweigern, droht der Weg vor den Kadi.

Sony-PlayStation-4-Pro.jpg

Quelle; caschy
 
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