Bei Klagen von Rechteinhabern in Deutschland muss PayPal Auskunft über die Kontodaten hinter einem Account geben, entschied ein Landgericht.
Der Finanzdienstleister PayPal muss laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität der Kontoinhaber offenbaren. Die Rechteinhaber könnten vor deutschen Gerichten eine entsprechende Auskunft verlangen, erklärte die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hatte. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Tenor der Entscheidung, verwies aber darauf, dass die Begründung des Urteils noch nicht vorliege.
Illegal kopierte Hörspiele
Im konkreten Fall ging es um illegal kopierte Hörspiele, die im Netz zu Dumpingpreisen verkauft wurden und mit PayPal bezahlt werden konnten. Da die Verantwortlichen nicht über ein Impressum der Website oder über den Provider ermittelt werden konnten, forderte der geschädigte Hörspielverlag von PayPal die Herausgabe der Kontaktinformationen des Kontoinhabers. Der Zahlungsdienstleister, der in Europa mit Sitz in Luxemburg auftritt, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts. Dem widersprach nun das Landgericht Hamburg.
Künftig müsse PayPal die Namen seiner Kontoinhaber auch dann offenlegen, wenn geschädigte Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagen, erklärte die Kanzlei. Eine europaweit tätige Bank dürfe die Geschädigten nicht darauf verweisen, nur am Sitz der Bank zu klagen, habe jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. "Da PayPal im Online-Zahlungsverkehr inzwischen fast Standard ist, kommt dem Urteil erhebliche Bedeutung zu", sagt Mirko Brüß von der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. "Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter PayPal verstecken können."
Quelle; heise
Paypal muss Kontodaten von Betrügern herausgeben
Im Streit um zu Dumpingpreisen verkaufte Hörspiele hat der Zahlungsdienstleister Paypal vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Unternehmen muss dem Inhaber der Urheberrechte die Kontodaten der Betrüger nennen, weil diese Paypal zur Abwicklung der Geschäfte nutzten.
Der Finanzdienstleister Paypal muss laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität der Kontoinhaber offenbaren. Die Rechteinhaber könnten vor deutschen Gerichten eine entsprechende Auskunft verlangen, erklärte die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hatte. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Tenor der Entscheidung, verwies aber darauf, dass die Begründung des Urteils noch nicht vorliege. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im konkreten Fall ging es um illegal kopierte Hörspiele, die im Netz zu Dumpingpreisen verkauft wurden und mit PayPal bezahlt werden konnten. Da die Verantwortlichen nicht über ein Impressum der Website oder über den Provider ermittelt werden konnten, forderte der geschädigte Hörspielverlag von Paypal die Herausgabe der Kontaktinformationen des Kontoinhabers. Der Zahlungsdienstleister, der in Europa mit Sitz in Luxemburg auftritt, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts. Dem widersprach nun das Landgericht Hamburg.
Paypal muss auch in Deutschland Daten offenlegen
Künftig müsse Paypal die Namen seiner Kontoinhaber auch dann offenlegen, wenn geschädigte Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagten, erklärte die Kanzlei. Eine europaweit tätige Bank dürfe die Geschädigten nicht darauf verweisen, nur am Sitz der Bank zu klagen, habe jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. "Da Paypal im Online-Zahlungsverkehr inzwischen fast Standard ist, kommt dem Urteil erhebliche Bedeutung zu", sagt Mirko Brüß von der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. "Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter Paypal verstecken können."
In andere Fällen steht Paypal eher nicht schützend vor seinen Kunden. Das Unternehmen kündigte der Dropbox-Alternative Seafile, weil diese den Datenverkehr ihrer Kunden nicht überwachen wollte, entschuldigte sich aber später für den Schritt. Das Unternehmen wurde auch wegen der Blockade von Kunden, die mit Kuba Geschäfte machen, verurteilt. Seit mehreren Jahren werden außerdem Unterstützungszahlungen für die Plattform Wikileaks nicht weitergeleitet.
Nachtrag vom 11. Juli 2016, 17:12 Uhr
Paypal hat mittlerweile auf das Urteil reagiert. Eine Sprecherin schrieb Golem.de: "Paypal hat keinerlei Absicht oder auch nur Interesse, die Verletzer geistiger Eigentumsrechte in irgendeiner Weise zu unterstützen oder vor der gebotenen Rechtsverfolgung zu schützen. Allerdings unterliegen Paypal und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den luxemburgischen Gesetzen zum Bankgeheimnis, die sich vom deutschen Recht erheblich unterscheiden. Luxemburger Juristen sind der Auffassung, dass eine Bank nur auf Grund von Luxemburger Gesetzen oder Luxemburger Gerichtsentscheidungen Ausnahmen vom Bankgeheimnis machen und die persönlichen Daten eines ihrer Kunden offenlegen darf." Im Rechtsstreit mit Sony sei es daher um die Frage gegangen, in welcher Weise das Unternehmen kooperieren könne, ohne sich strafbar zu machen.
Außerdem gebe es alternative Möglichkeiten, an die Informationen zu gelangen:"Nach Auffassung von Paypal stehen den Rechteinhabern nach Luxemburger Bankgeheimnis-Recht alternative Möglichkeiten offen, in zumutbarer Weise die Auskunft vor den Luxemburger Gerichten zu erhalten. Luxemburger Gesetze sehen anders als deutsche Gesetze keine vorgerichtlichen Auskunftsansprüche vor. Die deutsche Vorschrift, auf die Sony ihren Auskunftsanspruch stützt, gründet zwar auf eine EU-Richtlinie, geht aber inhaltlich deutlich über die Vorgaben der Richtlinie hinaus
Quelle: golem
Der Finanzdienstleister PayPal muss laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität der Kontoinhaber offenbaren. Die Rechteinhaber könnten vor deutschen Gerichten eine entsprechende Auskunft verlangen, erklärte die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hatte. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Tenor der Entscheidung, verwies aber darauf, dass die Begründung des Urteils noch nicht vorliege.
Illegal kopierte Hörspiele
Im konkreten Fall ging es um illegal kopierte Hörspiele, die im Netz zu Dumpingpreisen verkauft wurden und mit PayPal bezahlt werden konnten. Da die Verantwortlichen nicht über ein Impressum der Website oder über den Provider ermittelt werden konnten, forderte der geschädigte Hörspielverlag von PayPal die Herausgabe der Kontaktinformationen des Kontoinhabers. Der Zahlungsdienstleister, der in Europa mit Sitz in Luxemburg auftritt, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts. Dem widersprach nun das Landgericht Hamburg.
Künftig müsse PayPal die Namen seiner Kontoinhaber auch dann offenlegen, wenn geschädigte Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagen, erklärte die Kanzlei. Eine europaweit tätige Bank dürfe die Geschädigten nicht darauf verweisen, nur am Sitz der Bank zu klagen, habe jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. "Da PayPal im Online-Zahlungsverkehr inzwischen fast Standard ist, kommt dem Urteil erhebliche Bedeutung zu", sagt Mirko Brüß von der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. "Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter PayPal verstecken können."
Quelle; heise
Paypal muss Kontodaten von Betrügern herausgeben
Im Streit um zu Dumpingpreisen verkaufte Hörspiele hat der Zahlungsdienstleister Paypal vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Unternehmen muss dem Inhaber der Urheberrechte die Kontodaten der Betrüger nennen, weil diese Paypal zur Abwicklung der Geschäfte nutzten.
Der Finanzdienstleister Paypal muss laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität der Kontoinhaber offenbaren. Die Rechteinhaber könnten vor deutschen Gerichten eine entsprechende Auskunft verlangen, erklärte die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hatte. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Tenor der Entscheidung, verwies aber darauf, dass die Begründung des Urteils noch nicht vorliege. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im konkreten Fall ging es um illegal kopierte Hörspiele, die im Netz zu Dumpingpreisen verkauft wurden und mit PayPal bezahlt werden konnten. Da die Verantwortlichen nicht über ein Impressum der Website oder über den Provider ermittelt werden konnten, forderte der geschädigte Hörspielverlag von Paypal die Herausgabe der Kontaktinformationen des Kontoinhabers. Der Zahlungsdienstleister, der in Europa mit Sitz in Luxemburg auftritt, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts. Dem widersprach nun das Landgericht Hamburg.
Paypal muss auch in Deutschland Daten offenlegen
Künftig müsse Paypal die Namen seiner Kontoinhaber auch dann offenlegen, wenn geschädigte Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagten, erklärte die Kanzlei. Eine europaweit tätige Bank dürfe die Geschädigten nicht darauf verweisen, nur am Sitz der Bank zu klagen, habe jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. "Da Paypal im Online-Zahlungsverkehr inzwischen fast Standard ist, kommt dem Urteil erhebliche Bedeutung zu", sagt Mirko Brüß von der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. "Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter Paypal verstecken können."
In andere Fällen steht Paypal eher nicht schützend vor seinen Kunden. Das Unternehmen kündigte der Dropbox-Alternative Seafile, weil diese den Datenverkehr ihrer Kunden nicht überwachen wollte, entschuldigte sich aber später für den Schritt. Das Unternehmen wurde auch wegen der Blockade von Kunden, die mit Kuba Geschäfte machen, verurteilt. Seit mehreren Jahren werden außerdem Unterstützungszahlungen für die Plattform Wikileaks nicht weitergeleitet.
Nachtrag vom 11. Juli 2016, 17:12 Uhr
Paypal hat mittlerweile auf das Urteil reagiert. Eine Sprecherin schrieb Golem.de: "Paypal hat keinerlei Absicht oder auch nur Interesse, die Verletzer geistiger Eigentumsrechte in irgendeiner Weise zu unterstützen oder vor der gebotenen Rechtsverfolgung zu schützen. Allerdings unterliegen Paypal und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den luxemburgischen Gesetzen zum Bankgeheimnis, die sich vom deutschen Recht erheblich unterscheiden. Luxemburger Juristen sind der Auffassung, dass eine Bank nur auf Grund von Luxemburger Gesetzen oder Luxemburger Gerichtsentscheidungen Ausnahmen vom Bankgeheimnis machen und die persönlichen Daten eines ihrer Kunden offenlegen darf." Im Rechtsstreit mit Sony sei es daher um die Frage gegangen, in welcher Weise das Unternehmen kooperieren könne, ohne sich strafbar zu machen.
Außerdem gebe es alternative Möglichkeiten, an die Informationen zu gelangen:"Nach Auffassung von Paypal stehen den Rechteinhabern nach Luxemburger Bankgeheimnis-Recht alternative Möglichkeiten offen, in zumutbarer Weise die Auskunft vor den Luxemburger Gerichten zu erhalten. Luxemburger Gesetze sehen anders als deutsche Gesetze keine vorgerichtlichen Auskunftsansprüche vor. Die deutsche Vorschrift, auf die Sony ihren Auskunftsanspruch stützt, gründet zwar auf eine EU-Richtlinie, geht aber inhaltlich deutlich über die Vorgaben der Richtlinie hinaus
Quelle: golem