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PC & Internet PayPal muss Kontodaten von Produktfälschern offen legen

Bei Klagen von Rechteinhabern in Deutschland muss PayPal Auskunft über die Kontodaten hinter einem Account geben, entschied ein Landgericht.

Der Finanzdienstleister PayPal muss laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität der Kontoinhaber offenbaren. Die Rechteinhaber könnten vor deutschen Gerichten eine entsprechende Auskunft verlangen, erklärte die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hatte. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Tenor der Entscheidung, verwies aber darauf, dass die Begründung des Urteils noch nicht vorliege.

Illegal kopierte Hörspiele

Im konkreten Fall ging es um illegal kopierte Hörspiele, die im Netz zu Dumpingpreisen verkauft wurden und mit PayPal bezahlt werden konnten. Da die Verantwortlichen nicht über ein Impressum der Website oder über den Provider ermittelt werden konnten, forderte der geschädigte Hörspielverlag von PayPal die Herausgabe der Kontaktinformationen des Kontoinhabers. Der Zahlungsdienstleister, der in Europa mit Sitz in Luxemburg auftritt, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts. Dem widersprach nun das Landgericht Hamburg.

Künftig müsse PayPal die Namen seiner Kontoinhaber auch dann offenlegen, wenn geschädigte Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagen, erklärte die Kanzlei. Eine europaweit tätige Bank dürfe die Geschädigten nicht darauf verweisen, nur am Sitz der Bank zu klagen, habe jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. "Da PayPal im Online-Zahlungsverkehr inzwischen fast Standard ist, kommt dem Urteil erhebliche Bedeutung zu", sagt Mirko Brüß von der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. "Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter PayPal verstecken können."

Quelle; heise

Paypal muss Kontodaten von Betrügern herausgeben

Im Streit um zu Dumpingpreisen verkaufte Hörspiele hat der Zahlungsdienstleister Paypal vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Unternehmen muss dem Inhaber der Urheberrechte die Kontodaten der Betrüger nennen, weil diese Paypal zur Abwicklung der Geschäfte nutzten.

Der Finanzdienstleister Paypal muss laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität der Kontoinhaber offenbaren. Die Rechteinhaber könnten vor deutschen Gerichten eine entsprechende Auskunft verlangen, erklärte die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hatte. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Tenor der Entscheidung, verwies aber darauf, dass die Begründung des Urteils noch nicht vorliege. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im konkreten Fall ging es um illegal kopierte Hörspiele, die im Netz zu Dumpingpreisen verkauft wurden und mit PayPal bezahlt werden konnten. Da die Verantwortlichen nicht über ein Impressum der Website oder über den Provider ermittelt werden konnten, forderte der geschädigte Hörspielverlag von Paypal die Herausgabe der Kontaktinformationen des Kontoinhabers. Der Zahlungsdienstleister, der in Europa mit Sitz in Luxemburg auftritt, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts. Dem widersprach nun das Landgericht Hamburg.

Paypal muss auch in Deutschland Daten offenlegen
Künftig müsse Paypal die Namen seiner Kontoinhaber auch dann offenlegen, wenn geschädigte Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagten, erklärte die Kanzlei. Eine europaweit tätige Bank dürfe die Geschädigten nicht darauf verweisen, nur am Sitz der Bank zu klagen, habe jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. "Da Paypal im Online-Zahlungsverkehr inzwischen fast Standard ist, kommt dem Urteil erhebliche Bedeutung zu", sagt Mirko Brüß von der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. "Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter Paypal verstecken können."

In andere Fällen steht Paypal eher nicht schützend vor seinen Kunden. Das Unternehmen kündigte der Dropbox-Alternative Seafile, weil diese den Datenverkehr ihrer Kunden nicht überwachen wollte, entschuldigte sich aber später für den Schritt. Das Unternehmen wurde auch wegen der Blockade von Kunden, die mit Kuba Geschäfte machen, verurteilt. Seit mehreren Jahren werden außerdem Unterstützungszahlungen für die Plattform Wikileaks nicht weitergeleitet.

Nachtrag vom 11. Juli 2016, 17:12 Uhr
Paypal hat mittlerweile auf das Urteil reagiert. Eine Sprecherin schrieb Golem.de: "Paypal hat keinerlei Absicht oder auch nur Interesse, die Verletzer geistiger Eigentumsrechte in irgendeiner Weise zu unterstützen oder vor der gebotenen Rechtsverfolgung zu schützen. Allerdings unterliegen Paypal und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den luxemburgischen Gesetzen zum Bankgeheimnis, die sich vom deutschen Recht erheblich unterscheiden. Luxemburger Juristen sind der Auffassung, dass eine Bank nur auf Grund von Luxemburger Gesetzen oder Luxemburger Gerichtsentscheidungen Ausnahmen vom Bankgeheimnis machen und die persönlichen Daten eines ihrer Kunden offenlegen darf." Im Rechtsstreit mit Sony sei es daher um die Frage gegangen, in welcher Weise das Unternehmen kooperieren könne, ohne sich strafbar zu machen.

Außerdem gebe es alternative Möglichkeiten, an die Informationen zu gelangen:"Nach Auffassung von Paypal stehen den Rechteinhabern nach Luxemburger Bankgeheimnis-Recht alternative Möglichkeiten offen, in zumutbarer Weise die Auskunft vor den Luxemburger Gerichten zu erhalten. Luxemburger Gesetze sehen anders als deutsche Gesetze keine vorgerichtlichen Auskunftsansprüche vor. Die deutsche Vorschrift, auf die Sony ihren Auskunftsanspruch stützt, gründet zwar auf eine EU-Richtlinie, geht aber inhaltlich deutlich über die Vorgaben der Richtlinie hinaus

Quelle: golem
 
AW: PayPal muss Kontodaten von Produktfälschern offen legen

Wenn es was bringt, es kann auch das Paypal Konto der Frau oder eines Verwandten gewesen sein.
 
PayPal wurde zur Offenlegung der Kontendaten von Produktfälschern verpflichtet


PayPal muss bei Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen den Kontoinhaber nennen. Rechteinhaber können vor deutschen Gerichten die Auskunft verlangen.

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Das Landgericht Hamburg fordert im Urteil 308 O 126/16 vom 07.07.2016 von PayPal eine künftige Preisgabe der Namen seiner Kontoinhaber, wenn geschädigte Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagen. Da PayPal europaweit tätig ist, dürfe es von Geschädigten nicht verlangen, nur am Sitz der Bank – in PayPals Fall also Luxemburg – zu klagen. Produktfälscher, die im Internet ohne Erlaubnis geschützte Waren verkaufen, lassen sich häufig anonym über den US-Dienstleister PayPal bezahlen. Der sicherte bisher seinen Kunden in Europa den Schutz des luxemburgischen Bankgeheimnisses zu.

Seinen Ursprung hatte der Streit mit raubkopierten Hörspielen, die auf einer Website zu Dumpingpreisen illegal zum Kauf angeboten wurden. Die Bezahlung wurde über PayPal abgewickelt. Der Betreiber der Webseite ließ sich weder über seinen Provider noch über das Impressum ermitteln. Der geschädigte Hörspielverlag wandte sich schließlich mithilfe der Kanzlei Rasch an PayPal und verlangte, Namen und Anschrift des Kontoinhabers offenzulegen. Der Zahlungsdienstleister, der in Europa mit Sitz in Luxemburg auftritt, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts, denn PayPal unterliegt den luxemburgischen Gesetzen zum Bankgeheimnis. Danach dürfe eine Bank nur auf Grund von Luxemburger Gesetzen oder Luxemburger Gerichtsentscheidungen Ausnahmen vom Bankgeheimnis machen und die persönlichen Daten eines ihrer Kunden offenlegen. In einer Stellungnahme gegenüber heise online erklärt PayPal, dass es in dem Verfahren um die Frage ging, in welcher Form PayPal die gewünschten Auskünfte erteilen kann ohne gegen luxemburgisches Recht zu verstoßen, aber dennoch mit deutschem Recht im Einklang zu bleiben. Zudem sei die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da die Begründung noch ausstehe. «PayPal nimmt die Rechtsauffassung des LG Hamburg zur Kenntnis und wird sie nach Erhalt der schriftlichen Begründung der Verfügung gemeinsam mit den deutschen und luxemburgischen Rechtsberatern und den zuständigen Behörden diskutieren, um einen rechtskonformen Weg der Auskunftserteilung zu finden, der nach Luxemburger Recht nicht strafbar ist.»

„Paypal hat keinerlei Absicht oder auch nur Interesse, die Verletzer geistiger Eigentumsrechte in irgendeiner Weise zu unterstützen oder vor der gebotenen Rechtsverfolgung zu schützen“, zitiert Golem.de eine PayPal-Sprecherin zu dem Urteil. „Allerdings unterliegen Paypal und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den luxemburgischen Gesetzen zum Bankgeheimnis, die sich vom deutschen Recht erheblich unterscheiden.“ Luxemburger Juristen seien ihrer Aussage nach der Auffassung, dass eine Bank nur aufgrund von Luxemburger Gesetzen oder Luxemburger Gerichtsentscheidungen von dem Bankgeheimnis abweichen dürfe.

Fazit:

„Da PayPal im Online-Zahlungsverkehr inzwischen fast Standard ist, kommt dem Urteil erhebliche Bedeutung zu“, sagt Mirko Brüß, Rechtsanwalt bei der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat: „Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter PayPal verstecken können.“

Bildquelle: CopyrightFreePictures, thx! (CC0 Public Domain)

Quelle: Tarnkappe
 
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