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PC & Internet Urteil: Kein Zusatzentgelt für Zahlungen mit Paypal und Sofortüberweisung

Das Busunternehmen Flixbus hatte von Kunden Gebühren für Zahlungen mit Sofortüberweisung und Paypal verlangt – das Landgericht München hat das untersagt.

Das Fernbusunternehmen Flixbus darf bei Onlinebuchungen aus Sicht des Münchner Landgerichts von den Kunden keine Extragebühr für Zahlungen mit Paypal und Sofortüberweisung verlangen. Ansonsten droht der Firma ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro, heißt es im Urteil des Gerichts vom Donnerstag, das der dpa vorliegt. (Az.: 17 HK O 7439/18)

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Frankfurt, die den Gerichtsentscheid als grundsätzlich und branchenübergreifend für die Nutzung der Zahlungsdienste sieht. Gemäß der im Januar in Kraft getretenen Regeln für Zahlungsmittelentgelte dürfen Händler für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten keine zusätzlichen Gebühren erheben, führt die Wettbewerbszentrale in einer Mitteilung aus.

Kosten nicht mehr auf Kunden abwälzen
Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt, die bargeldlose Zahlungen im Sepa-Zahlungsraum vereinheitlichen soll. Händler schließen für die angebotenen Bezahloptionen in der Regel Verträge mit Dienstleistern ab, die die Transaktionen dann durchführen und auch die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen. Das Gesetz schob der Praxis einen Riegel vor, die dafür anfallenden Kosten einfach auf die Kunden abzuwälzen.

Seither sind vor allem Gebühren für die Zahloptionen mit Kreditkarten wie Visa oder Mastercard verboten, also "für die Nutzung einer Sepa-Basislastschrift, einer Sepa-Firmenlastschrift, einer Sepa-Überweisung oder einer Zahlungskarte", wie es im Gesetz heißt. Unklar war bislang noch, ob der entsprechende Gesetzespassus auch Zahlungen über Paypal abdeckt, erläutert die Wettbewerbszentrale. Bei den über Sofortüberweisung ausgelösten Sepa-Überweisungen sei dies bereits einhellige Meinung gewesen.

Flixbus: Bezahloptionen jetzt kostenfrei
Flixbus hatte deshalb argumentiert, dass es sich bei der Zahlungsart mit Paypal nicht um eine Sepa-Überweisung oder eine Sepa-Lastschrift im Sinne des gesetzlichen Verbots handele. "Es erfolge Zahlung von Paypal-Konto zu Paypal-Konto", gibt das Gericht das Argument wieder. Firmensprecherin Sabrina Winter wies zudem auf eine Beschlussempfehlung des Gesetzgebers hin. Darin nennt er Paypal explizit als Ausnahme, auf die man das Verbot nicht ausweiten wolle.

Flixbus hatte seinen Kunden die Möglichkeit geboten, Buchungen mit Paypal und Sofortüberweisung zu begleichen, und dafür eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Fahrpreis abhing. Darauf hatte die Wettbewerbszentrale im Mai des Jahres Unterlassungsklage gegen Flixbus eingereicht. Flixbus betonte auf Anfrage, dass inzwischen sämtliche angebotene Bezahloptionen kostenfrei sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob eine der Parteien Berufung einlegt, blieb am Donnerstag zunächst offen. Die Wettbewerbszentrale sammelt in diesem Zusammenhang Beschwerden und ist schon in weiteren Fällen aktiv geworden. So reichte sie auch Klage gegen die niederländische Versandapotheke Apons ein, die ebenfalls Gebühren für die Paypal-Zahloption verlangte – das Verfahren endete mit einer Unterlassungserklärung der Apotheke.

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Quelle; heise
 
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Da haben wir es doch schon, umso teurer die Fahrt umso höher der Betrag und umso höher die Gebühren von Paypal. Paypal hat nun mal eine Verkäufergebühr, die dann eben auch der Verkäufer zu tragen hat. Wer das nicht akzeptieren kann oder will sollte Paypal nicht anbieten. Dieser Kreis schließt sich auch auf sämtlichen Börsen auf denen Privat zu Privat gehandelt wird. Wie oft dort gedruckst wird mit "Paypal ja, aber nur Freunde und Bekannte".

Ich finde die Entscheidung richtig und gut.
 
Kommt drauf an, die EC-Cash Terminal Zahlungen kosten 8 Cent, + das was die Bank dann noch für die Buchung verlangt.
Einige Sparkassen nehmen für die Gutschrift weitere 55 Cent von Geschäftskonten (früher 34 Cent). Andere möglicher Weise auch weniger. Zahlungsrückläufer mangels überblick verloren nicht ausgeschlossen. (Bei Webshops kann man auch Verträge aushandeln, wenn man sehr viele Gutschriften pro Tag bekommt.) Aber insgesamt in dieser Zinsphase, langen die Banken an den Kosten immer mehr zu.

Gut hier betrifft es Paypal und Sofortüberweisung, das Urteil ist jedoch übertragbar auf ähnliche Modelle.


Jetzt die Frage, wie blöd ist Deutschland. Ich zahle mein Eis, Mojito und etliches noch in Bar.
 
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EC was? ec Karten(korrekte Schreibweise ist klein) gibt es seit 2007 nicht mehr und seit 2017 befinden sich die Rechte bei Mastercard, die sie für ihre Debitkarten nutzen.
girocard (falls das gemeint sein sollte) ist nicht onlinefähig, also kann davon auch nicht online irgendwas bestellt werden. Wenn, dann wird anhand der IBAN des Kontos eine Lastschrift erstellt, die dann vom Konto des Käufers eingezogen wird. Diese wird von einigen Banken berechnet, andere bieten Flatrates diesbezüglich an. Ich wage es auch irgendwie zu bezweifeln, dass FlixBus sich von der Spaßkasse Hinterwaldhausen einen entsprechend schlechten Vertrag hat aufschwätzen lassen, so dass hier für die Buchungen nochmals separat zugelangt wird. Die werden sicherlich entsprechend kalkulierte Verträge abgeschlossen haben...
 
Wenn ich diesen Artikel hier lese, fällt mir z.B. die Bitcoin Kaufseite (anycoindirect.eu) ein, die erheben auch saftige Gebühren, wenn ich Bitcoins mit Sofort Überweisung oder mit Giropay kaufen möchte, ich denke, es gibt unendlich viele Seiten im Web, die für bestimmte Zahlarten extra Gebühren verlangen.
 
Flixbus will Urteil gegen PayPal-Zusatzgebühr nicht akzeptieren

Gegen das Münchner Bus-Unternehmen Flixbus ist Ende vergangenen Jahres ein Urteil ergangen, nach dem das Unternehmen keine Zusatz-Gebühren für Bezahlungen mit Paypal und Sofortüberweisung verlangen darf. Das Urteil hatte Signalwirkung. Jetzt hat Flixbus Berufung eingelegt.

Die Wettbewerbszentrale hatte Flixbus für die Erhebung der Zusatzgebühren beim Bezahlen eines Bustickets mit Paypal oder Sofortüberweisung abgemahnt. Die Wettbewerbszentrale hat das Verfahren dabei in ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft angestoßen. Der Streit ging vor Gericht. Im Dezember fiel das Urteil: Das Landgericht München I bestätigte dabei die Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagte die Erhebung einer Zusatzgebühr für Paypal.

Zugrunde liegt dabei eine EU-Richtlinie, die seit 2018 den Aufschlag von Gebühren bei bestimmten Zahlungsmethoden untersagt. Die Regelung ist seit dem 13. Januar 2018 in Kraft.

Flixbus bestätigt Berufung gegen das Urteil
Flixbus hatte sich gegen die Abmahnung gewehrt, denn das Unternehmen ging davon aus, dass die Zahlung mit Paypal nicht unter die Richtlinie fällt - anders als zum Beispiel das Bezahlen per Kreditkarte.

Nun hat Flixbus gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bestätigt, dass man Berufung gegen das Urteil eingelegt hat (via Handelsblatt). Soweit bekannt ist, wehrt sich das Unternehmen jetzt aber nur gegen das Verbot der Paypal-Gebühr - dabei hatte man bei Flixbus schon auf die Erhebung einer Zusatzgebühr für die Zahlung per Paypal verzichtet.

Grundsatzurteil
Das Urteil um die Paypal-Zusatzgebühr hatte Signalwirkung, denn es betrifft nicht nur Flixbus allein.

Für die Wettbewerbszentrale geht es dabei um die Erlangung der Rechtssicherheit für Kunden und Konkurrenten. Die Wettbewerbszentrale hatte es als Grundsatzurteil bezeichnet, von dem Kunden auch in anderen Bereichen profitieren könnten.


Quelle; winfuture
 
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