Scoring: Hessischer Datenschützer deckt Pannen bei der Schufa auf
Nach Beschwerden von Betroffenen stellte der hessische Datenschutzbeauftragte fest, dass die Schufa negative Bonitätsinformationen falschen Personen zugeordnet hatte. Dies sei nicht zu tolerieren.
Gegen die Schufa wurden im vergangenen Jahr einige Beschwerden wegen falscher Bonitätsbewertungen beim hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch eingereicht. Das geht aus dem am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Behörde hervor. Die börsennotierte Schufa Holding bildet aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung im Bereich der Handelsauskunfteien einen Schwerpunkt des hessischen Datenschützers.
Falsche Bonitätsauskunft
Bei einigen wenigen Beschwerden ging es demnach um die brisante Tatsache, dass "negative Bonitätsinformationen falschen Personen zugeordnet worden" seien, kritisierte Ronellenfitsch. Die per Scoring-Verfahren ermittelte Kreditwürdigkeit der Betroffenen sei dadurch "fälschlich negativ bewertet" worden. Dies habe sich auf deren Möglichkeiten zum Abschluss von Geschäften ausgewirkt. Verbraucher erlitten durch negative Bonitätsauskünfte "erhebliche Beeinträchtigungen"
Für die Fehler in den genannten Fällen machen die hessischen Datenschützer in ihrem Bericht "manuelle Bearbeitungen" verantwortlich. Sie baten daher die Schufa um eine detaillierte Darstellung ihrer Vorgehensweise. Die Prüfung habe zwar ergeben, dass es grundsätzlich "hohe Hürden für die manuelle Zuordnung von Bonitätsinformationen durch Mitarbeiter" gebe. Zusätzlich würden die Angestellten "durch eine technische Auswertung der Treffergüte unterstützt, die keine Mängel erkennen ließ".
"Nicht zu tolerieren"
Dennoch wies Ronellenfitsch die Schufa darauf hin, dass die Fehler "trotz aller Bearbeitungssorgfalt nicht zu tolerieren" seien. Aufgrund der potenziellen massiven wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Personen müssten Beschwerden über eine fehlerhafte Zuordnung "bevorzugt und beschleunigt" bearbeitet werden. Die Schufa habe daraufhin ihre Arbeitsanweisungen entsprechend ergänzt.
Ungemach droht der Auskunftei parallel von anderen Seiten: So kündigte der Jurist Max Schrems jüngst an, voraussichtlich auf Basis der neuen EU-Datenschutzverordnung gegen die "Vorratsdatenspeicherung" seiner Finanzinformationen durch die Firma klagen zu wollen. Die Scoring-Methoden der Institution sollen zudem durch ein offenes Crowdsourcing-Projekt rekonstruiert werden.
Quelle; heise
Nach Beschwerden von Betroffenen stellte der hessische Datenschutzbeauftragte fest, dass die Schufa negative Bonitätsinformationen falschen Personen zugeordnet hatte. Dies sei nicht zu tolerieren.
Gegen die Schufa wurden im vergangenen Jahr einige Beschwerden wegen falscher Bonitätsbewertungen beim hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch eingereicht. Das geht aus dem am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Behörde hervor. Die börsennotierte Schufa Holding bildet aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung im Bereich der Handelsauskunfteien einen Schwerpunkt des hessischen Datenschützers.
Falsche Bonitätsauskunft
Bei einigen wenigen Beschwerden ging es demnach um die brisante Tatsache, dass "negative Bonitätsinformationen falschen Personen zugeordnet worden" seien, kritisierte Ronellenfitsch. Die per Scoring-Verfahren ermittelte Kreditwürdigkeit der Betroffenen sei dadurch "fälschlich negativ bewertet" worden. Dies habe sich auf deren Möglichkeiten zum Abschluss von Geschäften ausgewirkt. Verbraucher erlitten durch negative Bonitätsauskünfte "erhebliche Beeinträchtigungen"
Für die Fehler in den genannten Fällen machen die hessischen Datenschützer in ihrem Bericht "manuelle Bearbeitungen" verantwortlich. Sie baten daher die Schufa um eine detaillierte Darstellung ihrer Vorgehensweise. Die Prüfung habe zwar ergeben, dass es grundsätzlich "hohe Hürden für die manuelle Zuordnung von Bonitätsinformationen durch Mitarbeiter" gebe. Zusätzlich würden die Angestellten "durch eine technische Auswertung der Treffergüte unterstützt, die keine Mängel erkennen ließ".
"Nicht zu tolerieren"
Dennoch wies Ronellenfitsch die Schufa darauf hin, dass die Fehler "trotz aller Bearbeitungssorgfalt nicht zu tolerieren" seien. Aufgrund der potenziellen massiven wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Personen müssten Beschwerden über eine fehlerhafte Zuordnung "bevorzugt und beschleunigt" bearbeitet werden. Die Schufa habe daraufhin ihre Arbeitsanweisungen entsprechend ergänzt.
Ungemach droht der Auskunftei parallel von anderen Seiten: So kündigte der Jurist Max Schrems jüngst an, voraussichtlich auf Basis der neuen EU-Datenschutzverordnung gegen die "Vorratsdatenspeicherung" seiner Finanzinformationen durch die Firma klagen zu wollen. Die Scoring-Methoden der Institution sollen zudem durch ein offenes Crowdsourcing-Projekt rekonstruiert werden.
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Quelle; heise
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