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Off Topic Pannen bei der Schufa

Scoring: Hessischer Datenschützer deckt Pannen bei der Schufa auf
Nach Beschwerden von Betroffenen stellte der hessische Datenschutzbeauftragte fest, dass die Schufa negative Bonitätsinformationen falschen Personen zugeordnet hatte. Dies sei nicht zu tolerieren.

Gegen die Schufa wurden im vergangenen Jahr einige Beschwerden wegen falscher Bonitätsbewertungen beim hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch eingereicht. Das geht aus dem am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Behörde hervor. Die börsennotierte Schufa Holding bildet aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung im Bereich der Handelsauskunfteien einen Schwerpunkt des hessischen Datenschützers.

Falsche Bonitätsauskunft
Bei einigen wenigen Beschwerden ging es demnach um die brisante Tatsache, dass "negative Bonitätsinformationen falschen Personen zugeordnet worden" seien, kritisierte Ronellenfitsch. Die per Scoring-Verfahren ermittelte Kreditwürdigkeit der Betroffenen sei dadurch "fälschlich negativ bewertet" worden. Dies habe sich auf deren Möglichkeiten zum Abschluss von Geschäften ausgewirkt. Verbraucher erlitten durch negative Bonitätsauskünfte "erhebliche Beeinträchtigungen"

Für die Fehler in den genannten Fällen machen die hessischen Datenschützer in ihrem Bericht "manuelle Bearbeitungen" verantwortlich. Sie baten daher die Schufa um eine detaillierte Darstellung ihrer Vorgehensweise. Die Prüfung habe zwar ergeben, dass es grundsätzlich "hohe Hürden für die manuelle Zuordnung von Bonitätsinformationen durch Mitarbeiter" gebe. Zusätzlich würden die Angestellten "durch eine technische Auswertung der Treffergüte unterstützt, die keine Mängel erkennen ließ".

"Nicht zu tolerieren"
Dennoch wies Ronellenfitsch die Schufa darauf hin, dass die Fehler "trotz aller Bearbeitungssorgfalt nicht zu tolerieren" seien. Aufgrund der potenziellen massiven wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Personen müssten Beschwerden über eine fehlerhafte Zuordnung "bevorzugt und beschleunigt" bearbeitet werden. Die Schufa habe daraufhin ihre Arbeitsanweisungen entsprechend ergänzt.

Ungemach droht der Auskunftei parallel von anderen Seiten: So kündigte der Jurist Max Schrems jüngst an, voraussichtlich auf Basis der neuen EU-Datenschutzverordnung gegen die "Vorratsdatenspeicherung" seiner Finanzinformationen durch die Firma klagen zu wollen. Die Scoring-Methoden der Institution sollen zudem durch ein offenes Crowdsourcing-Projekt rekonstruiert werden.

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Quelle; heise
 
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Einer dieser Gründe wäre z.B. sich bei diversen Banken über den günstigsten Zinssatz per Darlehensangebot zu informieren. Und da drückt nun mal jedes auf Grund der Mäkeligkeit des Kunden, sich nicht von der erstbesten Bank übervorteilen zu lassen und daher nicht zustandegekommene Geschäft den Score. Darüber wurde bereits mehrmals in diversen Ratgebersendungen berichtet. Es sollte zwar nicht so sein, es ist aber leider Realität.

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Vielleicht sollte in diesen Fällen einfach der Nuhr'sche Grundsatz gelten, um sich nicht einer spekulativen Verleumdung schuldig zu machen. Nichts anderes ist ein solches Scoring. Es ist doch hirnrissig, einen gerade geschäftsfähig gewordenen Menschen nur wegen noch nicht vorhandener Einträge vorsichtshalber schlecht einzuschätzen. Es wäre mal Zeit, dass ein nachweislich dadurch Geschädigter diese Vereine erfolgreich auf Schadenersatz verklagt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kreditgeber sind wie schöne Frauen: Wenn du bedürftig wirkst hast du schlechte Karten und haste eine wollen dich auch die anderen haben :D:D
 
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Es betrifft ja nicht nur die Gruppe....bin schon locker 30 Jahre "geschäftsfähig" und nur weil ich seit Jahren keine Finanzierungen mehr habe bin ich unten durch. Aber sollen sie nur machen, durch Anfragen bezüglich meiner Person verdienen die nichts mehr.
 
Hab mal bei mehreren TK-Unternehmen angefragt "Premium Support" zu kaufen also indem ich den Kundenstatus "VIP" einkaufen wollte. Keines der angefragten Unternehmen machte mir ein Angebot :D :D
 
Guten Abend

Ich wurde auf diese Tatsache aufmerksam, als meine Frau und ich, bei einem Versandhaus, eine neue Wohnzimmergarnitur bestellen wollten. Die Rechnung hätten wir bequem direkt bezahlen können, aber die Konditionen, für sechs gleiche Raten, waren sehr gut. Dies wurde aber abgelehnt, wegen Kreditunwürdigkeit. Wir riefen beim Versandhandel an, und man gab uns als Auskunft, der Score sei zu schlecht. Als wir sagten, das könne nicht sein, fragte man: "Sie sind doch Frau Mxxxxx Mxxxxxx aus Lxxxxxxxxx. Als man dann das Geburtsdatum nannte, war mir klar, das eine Verwechselung vorlag. Meine Frau ist fast 20 Jahre älter. Ich bat darum, diesen Fehler zu korrigieren, was abgelehnt wurde. Dies könne nur der Scoringdienst. Also rief ich die Kreditauskunft an, wo ich aber als Privatperson keinerlei Auskünfte erhielt. Einzige Möglichkeit wäre, einen schriftlchen Antrag zu stellen auf Überprüfung. Desweiteren sollte ich Kopien der Geburtsurkunde, des Personalausweises sowie der Kontoauszüge beilegen, um meine Identität zu belegen. Also das haben wir natürlich nicht getan. Somit ist bis heute der Fehler nicht korrigiert. Dies Betrifft auch allgemeine Bankgeschäfte (Kredit, Dispo etc.). Ebenso Handyverträge. Trotz des Hinweises, man solle sich das Geburtsdatum anschauen, werden weiterhin Anträge abgelehnt. Der Kreditauskunft wird vollumfänglich vertraut, trotz falscher Daten, uns aber nicht. Eine Sauerei, das ich den Nachweis antreten muss, um eine Änderung zu erwirken.

Schöne Pfingsten
 
Bei aller Kritik und ohne Frage ist das Mist. Aber wie sollte es denn ohne einen Nachweis gehen, einfach durch einen Anruf, das würde doch dann jeder können ...
 
Wir haben seit dem Hauskauf vor ca. 10 Jahren jeder den lebenslangen schufa Zugang. Ich schaue da immer mal wieder rein, wie es um den Score steht. Seit Jahren unverändert über 98

Ich glaube das war einmalig auch gar nicht teuer.

Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk
 
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Wenn schon 20 Jahre Unterschied im Geburtsdatum kein Nachweis sind was dann? Spätestens da ist der (mögliche) Kreditgeber in der Pflicht Klarheit rein zu bringen, so wie ich aus dem Beitrag des Vorposters entnehme wurde das von der Seite nicht mal in Erwägung gezogen und der Score Wert als gesetzt betrachtet.

Abhilfe könnte da eine Verpflichtung der Schufa durch den Gesetzgeber sein jährlich 1 Mal die gespeicherten Daten und den daraus resultierenden Score Wert an den betreffenden mitzuteilen.
Somit könnten Falscheinträge und daraus folgende Fehleinschätzungen umgehend korrigiert werden und zwar ohne das erst ein Schaden eintritt. Bevor jetzt ein Besserwisser damit prahlt das es doch die jährliche Möglichkeit auf Auskunft gibt: Dies ist mir durchaus bewusst, allerdings sehe ich als erstes denjenigen in der Pflicht der meine Daten (oder eben nicht diese) ohne mein Zutun sammelt und daraus mittels seines Geschäftsmodells einen Profit erwartet.
 
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Durch einen Anruf? Ihr seit doch sonst auch nicht so weltfremd. Es wird doch kein Score geändert weil jemand sagt das stimmt nicht.

Wie vubueffel prüfe ich das auch regelmässig. Ab dem 25.Mai gilt die neue DatenSchutzGrundVerOrdnung, bin gespannt was die Schufa da macht. Von denen habe ich noch nichts gehört.
 
Natürlich kann und wird niemand durch einen einfachen Anruf an Falscheinträgen etwas ändern. Im Fall falsche Identität sollten aber bei den Datenbankbetreibern schon die Alarmglocken klingeln. Eine einfache Abfrage beim Einwohnermeldeamt sollte hier doch anschließend für etwas mehr Klarheit sorgen können und für die Datenbankbetreiber auch zumutbar sein, um solche Fehler auszuschließen.
 
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