[h=2]Die Ehre sitzt mit im Gerichtssaal[/h]Indirekt ist die Ehre – wie in Wiesbaden – aber dennoch mit im Gerichtssaal. "Zusammenfassend kann man sagen, dass die Urteile hinsichtlich der Bewertung der Ehre insgesamt milder ausfallen, als die BGH-Rechtsprechung dies erwarten lässt." Der Bundesgerichtshof hatte 2004 ausgeführt, dass "Ehrenmorde" grundsätzlich als Mord aus niedrigen Beweggründen einzuordnen sind, weil die Tötung eines Menschen zur Wiederherstellung der Ehre sittlich auf tiefster Stufe stehe.
Bei ausländischen Tätern könne aber ausnahmsweise auch eine Verurteilung nur wegen Totschlags in Betracht kommen, aber nur, wenn der Täter noch so übermäßig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt sei, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst sei. Dennoch, so ergab die Studie, legen Gerichte diese Ausnahme sehr großzügig aus: Nur etwas mehr als ein Drittel der verurteilten "Ehrenmörder" wurden tatsächlich auch wegen Mordes verurteilt.