Fünf führende britische Intern-Anbieter (ISPs) müssen nun vier Webseiten blockieren, die für ein Tool werben, mit denen der in die Switch-Konsole integrierte Schutz umgangen werden kann. Die Netzsperre betrifft auch das bekannte Team Xecutor.
Nintendo hat vor allem bei seiner Switch-Konsole immer wieder mit Produktpiraterie zu kämpfen, die durch Umgehungstools (insbesondere SX Pro und SX OS) unterstützt wird. Diese Tools, die den Nutzern dann über verschiedene Websites zur Verfügung gestellt werden, sind daher Nintendo ein besonderer Dorn im Auge.
ISP-Sperren in Großbritannien durchgesetzt
Im ewig währenden Kampf gegen die Produktpiraterie ist Nintendo nun ein bedeutender Schlag gelungen. In einem durch Nintendo eingeleiteten Verfahren beim High Court of England und Wales wurde Nintendo Recht gegeben. Die britischen ISPs Sky, BT, EE, TalkTalk und Virgin Media wurden dazu gezwungen, bzw. „verurteilt“ die Domains team-xecutor.com, sx-xecutor.com (beide von Team Xecutor betrieben) sowie sxflashcart.com und xecuteros.com (zuvor stargate3ds.org) mittels einer Netzsperre zu blockieren.
Die Marken des Unternehmens ohne Erlaubnis verwendet
Die meisten ISP-Sperren bzw. Netzsperren in Großbritannien und anderswo sind in der Regel das Ergebnis von Urheberrechtsverletzungsverfahren. Nintendos Anklage gegen die oben genannten Websites besteht aber darin, dass sie die Marken-Namen des Unternehmens ohne Erlaubnis verwenden.
Der zuständige Richter ist der Meinung, dass es „unbestritten“ sei, dass die Websites Nintendos Marken-Namen verwenden. Mit diesem Marken-Namen würden die Online-Piraten dann gezielt auf Basis von Urheberrechtsverletzungen ihre Servicedienstleistungen bewerben. „NCL steht realistisch keine alternativen Maßnahmen zur Verfügung, da NCL die Betreiber der Ziel-Websites, die sich möglicherweise im Ausland befinden, nicht identifizieren konnte.“
Der Richter stellt ferner fest, dass die von den Anwälten von Nintendo gesendeten Unterlassungserklärungen von den Zielseiten ignoriert wurden. Auch hätten Hosting-Anbieter, „soweit sie identifiziert werden konnten“, ebenfalls keine Maßnahmen ergriffen.
Der Richter stellte zwar auch fest, dass die ISP-Sperren leicht zu umgehen seien. Er sagte jedoch, dass die ISP-Sperren den Datenverkehr zu den fraglichen Websites wirksam reduzieren können. Zudem ist von einer abschreckenden Wirkung auszugehen. Auch das Geschäft der Internet-Anbieter würde man durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigen.
Quelle; tarnkappe
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Nintendo hat vor allem bei seiner Switch-Konsole immer wieder mit Produktpiraterie zu kämpfen, die durch Umgehungstools (insbesondere SX Pro und SX OS) unterstützt wird. Diese Tools, die den Nutzern dann über verschiedene Websites zur Verfügung gestellt werden, sind daher Nintendo ein besonderer Dorn im Auge.
ISP-Sperren in Großbritannien durchgesetzt
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Im ewig währenden Kampf gegen die Produktpiraterie ist Nintendo nun ein bedeutender Schlag gelungen. In einem durch Nintendo eingeleiteten Verfahren beim High Court of England und Wales wurde Nintendo Recht gegeben. Die britischen ISPs Sky, BT, EE, TalkTalk und Virgin Media wurden dazu gezwungen, bzw. „verurteilt“ die Domains team-xecutor.com, sx-xecutor.com (beide von Team Xecutor betrieben) sowie sxflashcart.com und xecuteros.com (zuvor stargate3ds.org) mittels einer Netzsperre zu blockieren.
Die Marken des Unternehmens ohne Erlaubnis verwendet
Die meisten ISP-Sperren bzw. Netzsperren in Großbritannien und anderswo sind in der Regel das Ergebnis von Urheberrechtsverletzungsverfahren. Nintendos Anklage gegen die oben genannten Websites besteht aber darin, dass sie die Marken-Namen des Unternehmens ohne Erlaubnis verwenden.
Der zuständige Richter ist der Meinung, dass es „unbestritten“ sei, dass die Websites Nintendos Marken-Namen verwenden. Mit diesem Marken-Namen würden die Online-Piraten dann gezielt auf Basis von Urheberrechtsverletzungen ihre Servicedienstleistungen bewerben. „NCL steht realistisch keine alternativen Maßnahmen zur Verfügung, da NCL die Betreiber der Ziel-Websites, die sich möglicherweise im Ausland befinden, nicht identifizieren konnte.“
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Der Richter stellt ferner fest, dass die von den Anwälten von Nintendo gesendeten Unterlassungserklärungen von den Zielseiten ignoriert wurden. Auch hätten Hosting-Anbieter, „soweit sie identifiziert werden konnten“, ebenfalls keine Maßnahmen ergriffen.
Der Richter stellte zwar auch fest, dass die ISP-Sperren leicht zu umgehen seien. Er sagte jedoch, dass die ISP-Sperren den Datenverkehr zu den fraglichen Websites wirksam reduzieren können. Zudem ist von einer abschreckenden Wirkung auszugehen. Auch das Geschäft der Internet-Anbieter würde man durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigen.
Quelle; tarnkappe