In den vergangenen Monaten hat die Zahl der Beschwerden zu Abofallen wieder zugenommen. Zed Germany liegen Beschwerden aus ganz Deutschland vor, besonders oft von Vodafone-Kunden.
Verbraucherschützer warnen Smartphonenutzer vor einer neuen Zunahme bei Abofallen. "Drittanbieter-Abos sind weiter ein großes Problem. Nachdem uns über das Frühwarnnetzwerk in 2017 und Anfang 2018 hierzu noch vergleichsweise wenige Meldungen erreichten, verzeichnen wir dort seit Oktober 2018 ein steigendes Aufkommen", sagte Tom Janneck, Marktwächter der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Manche Netzbetreiber zeigten sich mittlerweile nach Beschwerden kulant und erstatteten das Geld an die Verbraucher zurück. "Dennoch wird Verbrauchern noch immer ohne ihr Wissen oder Wollen erst einmal Geld abgebucht", erklärte Janneck.
Dubiose Drittanbieter kassieren ohne Zustimmung des Kunden Gebühren für Dienste wie Flirtkontakte, Erotikinhalte, Spiele oder Klingeltöne und rechnen die Beträge über die Mobilfunkrechnungen ab. Dem Marktwächter-Team aus der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein liegen aktuell zu dem Unternehmen Zed Germany Beschwerden von Verbrauchern aus ganz Deutschland vor. Kunden von Vodafone scheinen besonders stark betroffen zu sein.
Es gebe auch vonseiten der Netzbetreiber Maßnahmen, die Kunden besser vor automatisiertem Redirect durch eindeutig gekennzeichnete Bezahlseiten zu schützen. Diese Bezahlseite liegt auf der technischen Infrastruktur des jeweiligen Telekommunikationsunternehmens oder Mobilfunknetzbetreibers. "Allerdings gibt es bisher keine verbindlichen Regeln, wann und wie diese technische Maßnahme eingesetzt wird", betont Janneck.
"Um Verbraucher besser zu schützen, sollte die Drittanbietersperre standardmäßig voreingestellt sein. Erst auf Wunsch des Verbrauchers sollte sie dann entweder pauschal oder selektiv aufgehoben werden können", sagte Lina Ehrig, Teamleitern Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband. In Deutschland ist jeder achte Mobilfunkkunde Opfer von unzulässigem WAP-Billing geworden. Ein Staatssekretär des Bundesjustizministeriums hatte im Dezember 2016 im Zusammenhang mit WAP-Billing-Betrug schwere Vorwürfe gegen die Mobilfunkbetreiber erhoben. Die Mobilfunkkonzerne hätten Betrug vielleicht "billigend in Kauf genommen", sagte Staatssekretär Gerd Billen. "Weil sie daran verdient haben, oder weil sie sich zu wenig Arbeit gemacht haben, die Betrüger aus dem Markt zu werfen."
Quelle; golem
Verbraucherschützer warnen Smartphonenutzer vor einer neuen Zunahme bei Abofallen. "Drittanbieter-Abos sind weiter ein großes Problem. Nachdem uns über das Frühwarnnetzwerk in 2017 und Anfang 2018 hierzu noch vergleichsweise wenige Meldungen erreichten, verzeichnen wir dort seit Oktober 2018 ein steigendes Aufkommen", sagte Tom Janneck, Marktwächter der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Manche Netzbetreiber zeigten sich mittlerweile nach Beschwerden kulant und erstatteten das Geld an die Verbraucher zurück. "Dennoch wird Verbrauchern noch immer ohne ihr Wissen oder Wollen erst einmal Geld abgebucht", erklärte Janneck.
Dubiose Drittanbieter kassieren ohne Zustimmung des Kunden Gebühren für Dienste wie Flirtkontakte, Erotikinhalte, Spiele oder Klingeltöne und rechnen die Beträge über die Mobilfunkrechnungen ab. Dem Marktwächter-Team aus der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein liegen aktuell zu dem Unternehmen Zed Germany Beschwerden von Verbrauchern aus ganz Deutschland vor. Kunden von Vodafone scheinen besonders stark betroffen zu sein.
Es gebe auch vonseiten der Netzbetreiber Maßnahmen, die Kunden besser vor automatisiertem Redirect durch eindeutig gekennzeichnete Bezahlseiten zu schützen. Diese Bezahlseite liegt auf der technischen Infrastruktur des jeweiligen Telekommunikationsunternehmens oder Mobilfunknetzbetreibers. "Allerdings gibt es bisher keine verbindlichen Regeln, wann und wie diese technische Maßnahme eingesetzt wird", betont Janneck.
"Um Verbraucher besser zu schützen, sollte die Drittanbietersperre standardmäßig voreingestellt sein. Erst auf Wunsch des Verbrauchers sollte sie dann entweder pauschal oder selektiv aufgehoben werden können", sagte Lina Ehrig, Teamleitern Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband. In Deutschland ist jeder achte Mobilfunkkunde Opfer von unzulässigem WAP-Billing geworden. Ein Staatssekretär des Bundesjustizministeriums hatte im Dezember 2016 im Zusammenhang mit WAP-Billing-Betrug schwere Vorwürfe gegen die Mobilfunkbetreiber erhoben. Die Mobilfunkkonzerne hätten Betrug vielleicht "billigend in Kauf genommen", sagte Staatssekretär Gerd Billen. "Weil sie daran verdient haben, oder weil sie sich zu wenig Arbeit gemacht haben, die Betrüger aus dem Markt zu werfen."
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