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IPTV Netflix und Spotify dürfen Preise nicht ohne Zustimmung erhöhen

Die Preiserhöhungsklauseln von Netflix und Spotify sind unwirksam, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach einem Gerichtsurteil vergangene Woche mitteilte.
Laut Mitteilung des VZBV hat das Kammergericht Berlin die verwendeten Preisanpassungsklauseln von Netflix und Spotify in zwei Berufungsurteilen für unwirksam erklärt. Am 15. November wurde das noch nicht rechtskräftige Urteil verkündet. Das stärke die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, erklärt der Bundesverband. Der VZBV hatte zuvor laut eigenen Angaben gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht in Berlin geklagt. Bei dem Prozess ging es um die Frage, inwiefern Streaming-Anbietern mit derartigen Klauseln ohne Zustimmung ihrer Abonnenten ihre Preise erhöhen können. Die Klauseln der beiden Anbieter wurden schließlich per Gerichtsurteil für unwirksam erklärt, wie die Verbraucherzentrale bereits vergangenes Jahr mitteilte.

Netflix- und Spotify-Urteil: Aus für einseitige Preiserhöhungen?​

In der aktuellen Pressemitteilung kommentiert Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim VZBV, den Sachverhalt folgendermaßen: „Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen getroffen. Die vom VZBV angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netlix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile sind ein starkes Signal.“

Die aktuelle Spotify-Preiserhöhung vom Oktober soll derweil nicht von dem Urteil betroffen sein, wie man übereinstimmenden Presseberichten entnehmen kann. Abonnenten wurden dabei vorab informiert und mussten der Preisanpassung zustimmen, wie DIGITAL FERNSEHEN meldete.

Quelle: digitalfernsehen
 
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