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PC & Internet MPAA verklagt Sharehoster Hotfile


Die Motion Picture Association of America hat eine Klage gegen den Filehoster hotfile eingereicht. Man wirft dem Anbieter vor, Kunden bewusst Speicherplatz zur illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme zur Verfügung zu stellen. Es handele sich hier eindeutig um Piraterie mit gewerblichen Absichten.

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"In weniger als zwei Jahren ist Hotfile zu einer der 100 meistbesuchten Seiten der Welt geworden. Das ist ein direktes Ergebnis des massiven digitalen Diebstahls den Hotfile fördert." Mit diesen Worten hat die Motion Picture Association of America (MPAA) auf eine Klage gegen den Filehoster hotfile aufmerksam gemacht. Nach Angaben des Interessensverbandes gehört das Unternehmen einem Bürger aus dem US-Bundesstaat Florida. Offiziell gibt man als Hauptsitz der "Operating Company" Panama im Impressum an.

Dies ist nun schon die zweite Klage gegen den Filehoster. Offenbar will man damit austesten, wie die juristischen Chancen stehen. Sollte man gegen hotfile erfolgreich sein, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch Klagen gegen andere Betreiber folgen. Gleichwohl hat die MPAA betont, dass nicht alle Filehoster illegal seien. Die Grenze hierfür sieht man im Digital Millenium Copyright Act (DMCA). Nach Ansicht der MPAA muss ein Provider mindestens einen Anspruch auf die Safe Harbour Richtlinie haben. Diese besagt, dass ein Diensteanbieter nicht für die Taten seiner Kunden haftet. Vorausgesetzt er reagiert auf etwaige Rechtsverletzungen, wenn ihm diese gemeldet werden. Werden nach der Abuse E-Mail die fraglichen Inhalte zeitnah gelöscht, handelt der Anbieter legal.

Wie die MPAA erklärte, könne hotfile diesen Schutz nicht für sich beanspruchen. Es ermutige potenzielle Kunden dazu, urheberrechtsverletzende Werke hochzuladen und zu verbreiten. Es gehe nicht um "freie Informationen". Ziel der Seite sei es ausschließlich, durch Urheberrechtsverletzungen Profit aus der Sache zu schlagen.

hotfile hatte sich bereits bei der ersten Klage gegen diese Anschuldigungen gewehrt. Man lösche unverzüglich, sobald man auf ein urheberrechtsverletzendes Werk hingewiesen werde. Das Ergebnis dieses Rechtsstreits darf mit Spannung erwartet werden.

Quelle: Gulli
 
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