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IPTV ACE verklagt Piraten-IPTV-Betreiber wegen fortlaufender Urheberrechtsverletzungen

ACE vs. Tusa: Das beständige Nichtbefolgen einer getroffenen Vergleichsvereinbarung zieht nun wesentlich verschärfte Forderungen nach sich.

ANTONIA FRANK 08.07.2021 20:10  LESEZEIT: 6 MIN.

ACE vs. Tusa
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Die
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For Creativity and Entertainment (ACE) klagt aktuell erneut gegen den ehemaligen Betreiber des Piraten-IPTV-Dienstes Area 51. Zwar hatte dieser seinen Dienst mit Area 51 auf Druck der ACE bereits Ende Juni letzten Jahres eingestellt, jedoch hielt er sich keineswegs an die getroffene Vergleichsvereinbarung. Die Einigung enthielt eine Klausel, die besagt, dass der Betreiber der Area 51 keine neuen rechtsverletzenden Dienste starten durfte. Jedoch stieg er danach erneut gleich mehrfach entgegen der Abmachung, in das Piraten-IPTV-Geschäft ein,
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Demgemäß hat die Alliance for Creativity and Entertainment am 6. Juli wegen Urheberrechtsverletzung und Vertragsbruch
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vor einem kalifornischen Gericht gegen Jason Tusa, den angeblichen Betreiber von Area 51 und drei weiteren Piraten-IPTV-Diensten, eingereicht.
Die ACE ist eine am 13. Juni 2017 gegründete Koalition. Ihr gehören über 30 große globale Unterhaltungsunternehmen und Filmstudios, wie auch Amazon und Netflix an. Der Zusammenschluss erfolgte mit dem Ziel, Gewinne aus urheberrechtlich geschütztem Material zu sichern. Konkret klagten hier Warner Bros., mehrere Universal-Firmen, Amazon, Columbia, Disney, Netflix, Paramount, Sony und andere Content-Schöpfer.

Illegaler IPTV-Dienst Area 51 abgeschaltet, drei neue Dienste folgten​

Jason Tusa hatte mit dem Betreiben von Area 51 großen Erfolg. Der Dienst erhielt zwischen Juni 2019 und Juni 2020 ca. drei Millionen Besuche. Das machte ihn zum „damals größten eigenständigen“ Piraten-IPTV-Dienst nach Traffic in den Vereinigten Staaten. Neben Tusa beteiligten sich an der IPTV-Bereitstellung seine Schwester und seine inzwischen verstorbene Ehefrau. Die Kläger forderten nach Identifizierung der Betreiber von diesen eine Unterlassungserklärung, in der sie die Einstellung ihrer rechtsverletzenden Aktivitäten einbanden.
Schachmatt
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Doch noch während Tusa den Vergleich über einen Anwalt ausgehandelte, soll er schon an einem vergleichbaren Ersatz gearbeitet haben. Neu brachte er dann Singularitymedia.net an den Start. Am 1. Juli 2020 registrierte Tusa dafür die Domain und spiegelte die Area 51-Websites. Die ehemaligen Area 51-Kunden informierte er über E-Mail, dass Singularitymedia die Geschäfte fortführen würde. Gleich am 8. Juli darauf setzten sich die Kläger erneut mit Tusa in Verbindung und verlangten von ihm, Singularitymedia vom Netz zu nehmen. Dem kam er wenig später auch nach.

Fehler führen ACE wiederholt auf die Spur des IPTV-Betreibers​

Schließlich kam es am 12. Oktober zu einer Vergleichsvereinbarung mit ACE in Bezug auf die Dienste Area 51 und Singularitymedia. Diese beinhaltete die Zusage Tusas, niemals einen weiteren rechtsverletzenden Dienst zu betreiben oder bei dessen Betrieb mitzuhelfen. Jedoch startete er in Missachtung dessen, noch vor einer Unterzeichnung bereits seinen dritten rechtsverletzenden Dienst. Er nannte ihn Digital UniCorn Media (DUM) und bot damit ähnliche Preise und Programme wie seine Vorgänger an. Obwohl er versuchte, seine Verbindungen zu dem Dienst zu verbergen, konnte ACE Tusa infolge mit der Plattform in Verbindung bringen.
Zum einen trug eine DUM-Domain eine ungeschwärzte E-Mail, die mit Tusa in Verbindung stand. Zum anderen führte ein auf YouTube hochgeladenes Video mit einem aufblasbaren Einhorn auf seine Spur. Hier kommentierte er sowohl unter seinem persönlichen Konto, als auch unter UniCorn Media-Konten. ACE informierte daraufhin Tusas Anwalt über den Verstoß gegen die Vergleichsvereinbarung. Zwar bestritt Tusa die Verbindung, wenig später allerdings war das Video gelöscht und der Dienst verschwand. Tusa postete auf Instagram, dass der Dienst Geschichte sei.
Aber damit immer noch nicht genug. Tusa startete daraufhin erneut einen weiteren Piraten-IPTV-Dienst, namens Altered Carbon. Aber auch hier legten Ähnlichkeiten den Schluss auf Tusa als Betreiber nahe. In der Klage heißt es:
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Affiliate Program soll zu mehr Geld verhelfen​

Dieses Mal jedoch versuchte Tusa obendrein mit einem Affiliate Programmm, seine Gewinne zu optimieren. ACE reagierte entsprechend zurechtweisend:
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ACE: Beklagter macht Urheberrechte zum Gespött​

Die ACE missbilligt ein solches Vorgehen und meint:
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Die Kläger behaupten letztlich, dass Tusa ihre Rechte durch die Verbreitung von mindestens 110 urheberrechtlich geschützten Werkenverletzt hat.
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Dunkirk, Harry Potter, Joker, Tenet, The Hulk sowie zahlreiche weitere Mainstream-Titel. Weitere Verstöße gäbe es im Zusammenhang mit Fernsehserien wie The Office, Law & Order, Friends und The Big Bang Theory.


Ein dauerhaftes Nichtbefolgen der Vereinbarungen zog horrende Forderungen nach sich​

Schließlich fordert ACE für jede direkte und vorsätzliche Urheberrechtsverletzung in der Klage den maximalen Schadensersatz von 150.000 US-Dollar pro Titel. Für die begangene mittelbare Urheberrechtsverletzung in Bezug auf die 24/7-Kanäle, die von dem Dienst angeboten wurden, beanspruchen die Studios ebenso 150.000 US-Dollar Schadensersatz pro Titel. Für die vorsätzliche Veranlassung der Verletzung der urheberrechtlich geschützten Werke durch Kunden (und durch die Ermutigung von Partnern, den Dienst zu bewerben), verlangt ACE auch 150.000 US-Dollar pro Werk.
Des Weiteren fordert ACE im Vorfeld eines Prozesses einstweilige und dauerhafte Verfügungen, um Tusa an der Fortführung seiner Tätigkeit zu hindern. Die Studios wollen zudem eine Beschlagnahme seiner Hardware, zusammen mit allen Dokumenten, die sich auf die Verletzung ihrer Rechte beziehen. Es wird weiterhin gefordert, dass die Domains der Altered-Carbon-Dienste an die Studios übergeben werden.
Tarnkappe.info
 
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