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Handy - Navigation Mobilfunkfirmen dürfen nach Kündigungen keinen Rückruf verlangen

Verbraucherschützer waren gegen Mobilcom-Debitel vor Gericht gegangen, weil das Unternehmen bei Kündigungen einen Rückruf verlangte, und haben Recht bekommen.

Nach einer fristgerechten Kündigung durch einen Verbraucher dürfen Mobilfunkunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht versuchen, diesen über Rückgewinnungsschreiben doch bei der Stange zu halten. Das geht aus einem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Kiel (Az. 14 HKO 42/20) hervor, auf das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Dienstag hinwies.

Im konkreten Fall waren die schwäbischen Verbraucherschützer gegen das im schleswig-holsteinischen Büdelsdorf ansässige Mobilfunkunternehmen Mobilcom-Debitel vorgegangen. Dieses hatte einem Verbraucher nach dessen schriftlicher und fristgerechter Kündigung keine Kündigungsbestätigung zugesandt, sondern stattdessen ein Schreiben mit der Bitte, sich wegen offener Fragen telefonisch zu melden. Und das, obwohl der Verbraucher bei seiner Kündigung explizit geschrieben hatte, dass er vom Unternehmen für andere Zwecke als zur Vertragsabwicklung nicht mehr kontaktiert werden wolle.

Kunden ins Verkaufsgespräch drängen?

In dem Urteil vom 17. September wird dem Unternehmen dieses Vorgehen nun untersagt – unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführer, falls sich Mobilcom-Debitel nicht daran hält. Nach Angaben des Gerichts ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Rechtsmittelfrist laufe an diesem Mittwoch ab.

Mobilcom-Debitel ist eine Tochter des Telekommunikationsunternehmens Freenet. Die Verbraucherzentrale warf Mobilcom-Debitel vor, das Unternehmen gaukle Verbrauchern vor, diese müssten sich telefonisch zurückmelden, um einen Vertrag wirksam zu kündigen. Dabei sei eine Kündigung wirksam, sobald sie dem Unternehmen zugehe.

"Leider zeigt unsere Beratungserfahrung, dass gerade Mobilfunkanbieter ihre Kunden nach einer Kündigung falsch informieren, um sie in ein Verkaufsgespräch zu drängen", hieß es. Eine Kündigungsbestätigung werde dann erst nach dem Gespräch in Aussicht gestellt. "Diese Gespräche dienen nur dazu, den Kunden neue Angebote zu machen oder sie im alten Vertrag zu halten." Das sei in der Branche eine gängige Masche.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; heise
 
Diese Verfahrensweise praktiziert derzeit auch 1&1 mit seinen Kunden, die ihre DSL-Verträge kündigen wollen.
Du kannst zwar denen ein Kündigungsschreiben schicken, darauf bekommt man allerdings eine Raktion,
dass die Kündigung erst wirksam wird, nach Rückruf einer bestimmten Nummer und diese ist wohl deren
Abteilung für Kundenrückgewinnung.

Mal sehen, ob man jetzt auch dagegen vorgeht.
 
Das ganze kann aber auch praktisch sein wenn man kündigt um ein besseres Angebot zu bekommen. Dann kann man meist sofort in das günstigere Angebot wechseln. Hat also alles vor und Nachteile. Rechtswidrig ist es auf jeden Fall wenn man nicht anruft und die Kündigung dann nicht wirksam wäre. Wäre dann ein Grund sofort zu klagen. Mit diesem Urteil im Rücken mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit ohne weiteres zu gewinnen.
 
Das ganze kann aber auch praktisch sein wenn man kündigt um ein besseres Angebot zu bekommen.
So war es ja auch bei mir und ich wollte eigentlich gar nicht kündigen, aber ich wollte auch nicht den
höheren Preis zahlen. Und sie haben sich in früheren Jahren auch bei mir gemeldet.

Hier ging es einfach darum, dass ein Kündigungsschreiben als solches anerkannt werden muss und
nicht die Nachricht, um die Kündigung wirksam werden zu lassen, muss ich bei denen anrufen.
Was danach passiert, ist es erst einmal sekundär. Alles wurde im Endeffekt zu meiner Zufriedenheit
gelöst und ich habe dann auch eine Vergünstigung wieder bekommen. Trotzdem geht es hier um's
Prinzip und das derzeitige Verfahren bei 1&1 sollte ebenfalls auf den Prüfstand.
 
Also in Zeiten wo Kontaktdaten gestohlen werden finde ich es legitim das man dort mit der Nummer wo der Vertrag läuft einen Rückruf macht um seine Identität zu bestätigen.
Bei 1und1 wollten die max. wissen warum ich gekündigt habe, für ein Verkaufsgespräch war die gar nicht zuständig. Die hätte die mich aber gern durchgestellt wenn ich das gewollt hätte.

Ja die Zeiten ändern sich ... früher war manches besser
 
Ob es besser war, lassen wir mal dahingestellt. Das ist eben unser Spruch der etwas älteren Generation. :D

Bei mir war es so, dass ich an einer Stelle mit meinem Anruf gelandet war, wo sie zunächst wissen wollten,
warum ich gekündigt habe und sofort darauf eingegangen sind und mir einen rabattierten Preis über zwei
weitere Jahre anboten. Sicherlich hätte ich hart bleiben und denen mitteilen können, dass ich nicht gewillt
bin, darüber Auskunft zu geben, aber normal ist so ein Verlauf ja wohl eher nicht.

Egal, letztendlich habe ich das bekommen, was ich erhofft habe. Aber ob das Recht zu erfahren, warum ich
gekündigt habe. legitim ist, damit die Kündigung wirksam ist, müsste auf den Prüfstand.
 
Da muss gar nix auf den Prüfstand. Eine Kündigung kann niemals nur dann rechtswirksam werden, wenn man einen Grund dafür angibt. Egal ob telefonisch oder schriftlich. Das ist totaler Blödsinn und kann nur unzulässig sein. Form- und fristgerecht kündigen und gut ist. Wenn mich jemand dazu auffordern würde anzurufen, weil meine Kündigung erst dann angenommen würde, könnten die mich mal gepflegt ...
 
Ich hatte auch einen Vertrag gehabt, wo das so war. und es War BASE (E-Plus) ich schätze viele machen das. Ich hatte vergessen zurück zu rufen und an sagte die Kündigung sei ungültig!

Derzeit habe ich einen 02 Vertrag und das ist euch nicht viel besser, habe ein schreiben bekommen, das meine Rabatte auch nach Ende der Vertragslaufzeit so bleiben wie sie sind, ich nicht in einen Teuren Tarif rutsche "Normalpreis" Klingt erstmal ganz gut?

Ja jetzt kommt der Haken sollte ich kündigen, so wird binnen 30 Tagen nach Kündigung der Vertrag verteuert zu den „Normalpreis“ ich hallte das für Erpressung, und überlege den Verbraucherschutz einzuschalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob es besser war, lassen wir mal dahingestellt. Das ist eben unser Spruch der etwas älteren Generation. :D

deshalb schrieb ich manches ... nicht alles
Es gibt auch genug was heute deutlich besser ist als damals ...

Ich kenne den Rückruf nur wenn man per Mail oder im Kundencenter kündigt.
Per Brief hatte ich so etwas noch nie ... da persönlich unterschrieben.

Stell Dir jemand hackt einen E-Mail Provider und kündigt per Mail all die günstigen Verträge mit V13 bei Sky :D :D :D
Hier würde sich bestimmt der ein oder andere über einen Rückruf freuen ...
 
Ja Katze, das kann man jetzt ausspinnen, was alles möglich wäre. :D Aber irgendwann hat das
Ganze auch mal eine Grenze. Eine 100%'ige Sicherheit gibt es nicht und bei anderen Verträgen
geht es ja auch ohne das Prozedere der Rückrufe.
Egal, ich wollte eigentlich auch nur mal anmerken, dass der im Topic genannte Fall auch bei
anderen Verträgen auftaucht und wenn es in diesem Fall untersagt wurde, müsste es in ebenso
gelagerten Fällen ähnlich gehandhabt werden, meine Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir geht es ja auch darum das das jetzt Verallgemeinert wird und das jetzt alle Arten von Kündigungen betrifft.

Hier hatte derjenige ja schriftlich gekündigt mit Datum und Unterschrift aber das ist nicht so auf Onlinekündigungen übertragbar.
Hier erkennt man wieder was die Presse daraus macht, sie kürzt alles schön zusammen und schon hat man den Eindruck das das für alles gilt.
Dem ist aber nicht so.
 
Ich hatte auch einen Vertrag gehabt, wo das so war. und es War BASE (E-Plus) ich schätze viele machen das. Ich hatte vergessen zurück zu rufen und an sagte die Kündigung sei ungültig!

Derzeit habe ich einen 02 Vertrag und das ist euch nicht viel besser, habe ein schreiben bekommen, das meine Rabatte auch nach Ende der Vertragslaufzeit so bleiben wie sie sind, ich nicht in einen Teuren Tarif rutsche "Normalpreis" Klingt erstmal ganz gut?

Ja jetzt kommt der Haken sollte ich kündigen, so wird binnen 30 Tagen nach Kündigung der Vertrag verteuert zu den „Normalpreis“ ich hallte das für Erpressung, und überlege den Verbraucherschutz einzuschalten.
Nein wenn du schriftlich gekündigt hast ist der Base gekündigt. Du musst nur sofort den ersten Beitrag zurück buchen. Deine Kündigungsbestätigung hast du ja bestimmt.

O2 kann die Rabatte streichen wenn dir diese Klausel vor Abschluss bekannt war. Nachträglich darf sie allerdings nicht eingefügt werden.
 
Wurde nachträglich geändert, bei Vertragsabschluss war es so, nach Ende der Laufzeit fallen Rabatte weg. So habe ich halt regelmäßig gekündigt, um dann ein neues Angebot zu bekommen, vor kurzem halt das schreiben, das meine Rabatte bestehen bleiben, auch nach Ablauf der Laufzeit, mit dem "Enterhaken" halt. Gerade das Zwingt mich doch zu kündigen, weil ich mich Erpresst fühle.

Ich meine ich habe Zwei nummern eine Mobile und eine Festnetz Nummer (Mobil), den O2 Free Tarif. Allnet, SMS Flat, und 3 GB alles zusammen für 9,99€ (O2 Free S Boost) Ich habe im Monat vielleicht max. 1,5 GB Verbrauch, und habe noch über 50 GB Guthaben :D
 
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