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Mit Hartz IV gegen Asylbewerber hetzen

TV Pirat

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Pro NRW hetzt auf Facebook mit Lügen gegen Asylbewerber

Regelmäßig hetzt Pro NRW mit den absurdesten Behauptungen gegen Asylbewerber und Ausländer im Allgemeinen. Am vergangenen Freitag hat sich die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende Partei mal wieder Facebook ausgesucht, um ihre Lügen zu verbreiten. „Asylanten erhalten neben Hartz IV zusätzlich 2.262,50 Euro monatliche Eingliederungshilfe und kommen so auf über 4.000,00 Euro monatlich für eine vierköpfige Familie. Deutsche werden zu Menschen zweiter Klasse im eigenen Land“, lautet der besagte Post. Darunter wird ein Ausschnitt aus einem Leistungsbescheid des Main-Taunus-Kreises (schlecht anonymisiert) gezeigt, der die Behauptung belegen soll und von einer Userin namens „Janina“ auf der Internetseite „Netzplanet“ veröffentlicht wurde. Tausende Menschen haben diesen Post bei Facebook geteilt. Die Gegen-Hartz.De Redaktion bekam unzählige Mails. Viele baten uns um eine Stellungnahme, die wir hiermit gern kundtun.

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Eingliederungshilfe können in Deutschland nur behinderte Menschen erhalten

Die Partei versucht mit ihrem Post den Anschein zu erwecken, dass jede Asylbewerberfamilie die vermeintliche Eingliederungshilfe bekommt, die „armen Deutschen“ aber natürlich leer ausgehen. Das ist falsch! Zunächst handelt es sich bei der sogenannten Eingliederungshilfe keinesfalls um Leistungen, die jedem Asylbewerber zustehen. Wie Adelmann erläutert, bezieht sich die Eingliederungshilfe in Deutschland nach § 60 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB) auf körperlich wesentlich behinderte Menschen (§ 1), geistig wesentlich behinderte Personen (§ 2) oder seelisch wesentlich behinderte Menschen (§ 53 Abs. 1 Satz 1, SGB XII), die in ihrer Teilhabefähigkeit stark eingeschränkt sind. Die Eingliederungshilfe beinhaltet folglich ausschließlich Leistungen für schwer behinderte Personen, um ihnen die Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Pro NRW versucht diese an konkrete Voraussetzungen geknüpften Leistungen einer Familie mit behindertem Familienmitglied als einen finanziellen Leckerbissen darzustellen, für den jeder Asylbewerber, der nach Deutschland kommt, nur die Hand aufzuhalten muss – zu Lasten der deutschen Steuerzahler versteht sich. Das ist eine Frechheit, eine Unverschämtheit und schlichtweg FALSCH! Die Eingliederungshilfe, die Pro NRW auf dem veröffentlichten Bescheid anprangert, erhält die besagte Familie, um einem behinderten Familienmitglied die Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Hier hat die Partei eindeutig zu recht gezahlte Sozialleistungen wegen einer schweren Behinderung dafür missbraucht, um Hetze gegen Asylbewerber zu betreiben.

Pro NRW: Verbreitung von Lügen aus Dummheit oder Unwissenheit?

Nachdem sich ein freundlicher Facebook-User erbarmt hatte, Pro NRW die Eingliederungshilfe in einem Post so zu erklären, dass eigentlich auch die offensichtlich nicht so cleveren Parteimitglieder hätten verstehen müssen, worum es geht, setzte die Partei sogar noch eins drauf. Der User habe den Vorgang mit seinen Erklärungen noch untermauert, heißt es im Antwort-Post von Pro NRW. Denn Asylbewerber könnten demnach eben nicht nur Hartz IV – davon war vorher aber keine Rede - sondern auch die Eingliederungshilfe erhalten. Wie die Partei zu dieser Schlussfolgerung kommt, ist nicht nachvollziehbar. Zum einen ist die Eingliederungshilfe eben nicht speziell für Asylbewerber sondern für Menschen mit schwerer Behinderung vorgesehen, zum anderen können Asylbewerber gar kein Hartz IV beziehen. Sie sind sogar ausdrücklich von den Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II ausgeschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erläutert den Sachverhalt wie folgt: „Geduldete Ausländer (§ 60a ) sind anspruchsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Aus diesem Grund sind sie ausgeschlossen von Leistungen nach dem SGB II, vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II. Dies schließt Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach den §§ 14 ff. SGB II mit ein.“

Weil schon sehr viele Menschen auf diese Hetze hereingefallen sind, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Text überall verteilt, verlinkt oder anderweitig bekannt wird.

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Quelle: gegen-hartz
 
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