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Andere maxxim unter neuem Dach - Vertrags-Kunden sollten AGB prüfen

TV Pirat

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Leistungen und Service sollen unverändert bestehen bleiben

Kunden des Mobilfunk-Discounters maXXim erhalten derzeit eine E-Mail. Darin informiert der Mobilfunk-Provider seine Kunden über die Verschmelzung der SIMply Communication GmbH auf die Drillisch Telecom GmbH. Seit dem 24. August befindet sich die Marke maXXim somit unter dem Dach von Drillisch Telecom. In der Mitteilung heißt es wörtlich: "Die Marke maXXim bleibt unter dem Dach der neuen Gesellschaft, die ebenfalls zur Drillisch AG gehört, erhalten."

Für die Kunden werde sich laut der Mitteilung durch die Umstrukturierung bei den Produkten und beim Service nichts ändern. Sie erhielten auch in Zukunft "Ihre Leistungen unverändert zu den gewohnt günstigen Preisen von maXXim".

Kein Sonderkündigungsrecht durch Verschmelzung

Nach Ansicht des Mannheimer TK-Experten und Rechtsanwaltes Dr. Fabian Widder könne diese Verschmelzung als "Vertrags*partnerauswechslung" betrachtet werden. Ein "außerordentliches Kündigungsrecht" (im Volksmund gerne als "Sonderkündigungs*recht" bezeichnet) bestehe nach den neuesten AGB jedoch nicht, da im Abschnitt XII der AGB vom Juni 2012 eine "Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an eine der nachfolgenden Gesellschaften ohne Zustimmung des Kunden zulässig" ist. Genannt werden unter anderem die SIMply Communication GmbH und die Drillisch Telecom GmbH.

Ein Sonderkündigungsrecht könnte bei Kunden allerdings dann bestehen, wenn diese noch einen alten Mobilfunk-Vertrag besitzen, bei dem noch ältere (vorherige) AGB gelten. Das wäre dann der Fall, wenn Drillisch den Kunden zwischenzeitlich nicht über neue AGB informiert und um Zustimmung gebeten hätte. Bei Discountern und bei Prepaid-Karten gelten in der Regel keine oder wesentlich kürzere Fristen.

Quelle: teltarif.de
 
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